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Das besetzte Haus der alten Dame

Nach über 20 Jahren haben sich Hausbesetzer in Bochum am Freitag wieder ein Wohnhaus angeeignet. Nun wollen die Aktivisten gemeinsam mit den Nachbarn überlegen, wie es weiter geht. Die alte Dame, der laut Besetzern und Polizei das Haus gehört, hat Anzeige gestellt.

von Stefan Laurin

Mit Sturmmasken stehen die Aktivisten am Fenster und hängen Banner an das besetzte Haus an der Herner Straße in Bochum.© Correctiv.Ruhr

Ein sonniger Dienstagnachmittag und es geht idyllisch zu im Hinterhof des besetzten Hauses an der Herner Straße in Bochum: Junge Menschen sitzen auf Gartenstühlen und improvisierten Bänken, rauchen, trinken Kaffee, reden miteinander oder dösen vor sich hin. Ein paar Minuten zuvor haben Anwohner Kuchen vorbeigebracht. An der Ziegelwand zum Nachbarhaus ist eine Gitarre angelehnt und ein paar Funktionäre der Linkspartei haben eine Tüte Obst abgegeben.

Die erste Besetzung eines Wohnhauses nach mehreren Jahrzehnten in Bochum verläuft bislang entspannt. Am Tag der Besetzung schaute die Polizei vorbei, ließ die Besetzer allerdings gewähren.

„Seitdem arbeiten wir im Haus, räumen Schutt raus und putzen“, sagt Aktivist „Arnold“, der nicht Arnold heißt. „Bianca“, die ebenfalls nicht Bianca heißt, berichtet, wie es im Haus aussieht: „Der letzte Mieter ist im vergangenen Jahr ausgezogen und das Haus ist schon sehr heruntergekommen. Das Ladenlokal im Parterre steht seit 16 Jahren leer. Wir haben hier viel zu tun.“ Fließend Wasser gäbe es im Haus, Strom bekomme man bei Bedarf von den Nachbarn und um die Entsorgung des Abfalls kümmere man sich selbst. Die Heizungen funktionieren nicht, aber das sei im Sommer auch kein Problem.

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Viele Reparaturen scheinen an dem besetzten Haus notwendig.

Correctiv.Ruhr

Das Haus, das einer alten Dame gehört, soll am 22. Juni zwangsversteigert werden. Das Amtsgericht Bochum hat den Verkehrswert auf 181.000 Euro festgesetzt. Ein Gutachten schätzt, dass die Renovierung des Hauses 388.000 Euro kosten wird und zählt die Mängel auf: Die gesamte Elektrik des Hauses muss erneuert werden, in den Wohnungen fehlen die Innentüren, die Fenster sind alt, die Wohnungen werden als nicht mehr „zeitgemäß“ und „langfristig nicht zu vermieten“ beschrieben. Darüber, ob wenigstens die Bausubstanz des Hauses noch halbwegs in Ordnung ist, schweigt das Gutachten – sie zu beurteilen, war nicht Teil des Auftrags.

Schwierig eine Wohnung zu finden?

Was sie mit dem Haus machen wollen, wissen die Besetzer noch nicht genau. „Wir wollen das mit den Nachbarn besprechen“, sagt Bianca. „Es könnte ein Nachbarschaftszentrum werden, Menschen könnten hier wohnen und im Ladenlokal könnten Veranstaltungen stattfinden. Wir sind offen.“

Wichtig ist für die Besetzer auch die politische Botschaft, die sie mit ihrer Aktion verbinden: „Preiswerter Wohnraum ist auch in Bochum knapp geworden, gleichzeitig stehen viele Wohnungen leer“, sagt Bianca. Vor allem für Studenten, Flüchtlinge und Hartz-IV-Bezieher sei es schwierig, eine Wohnung zu finden.

Doch es geht den Besetzern nicht nur darum, dass die Menschen einfach ein Dach über dem Kopf haben, sondern auch, um ihr Recht auf Selbstbestimmung, sagt Arnold: „Die Menschen sollen sich aussuchen können, wo sie leben wollen. In Bochum geht das, es gibt genug Wohnungen, auch in der Nähe der Innenstadt.“ Aber viele Wohnungen stünden leer – die Stadt nutze ihre Möglichkeiten nicht, leerstehenden Wohnraum zu beschlagnahmen.

Kein Kontakt zur Eigentümerin

Die Besetzer versuchen seit Tagen, mit der Eigentümerin ins Gespräch zu kommen, bislang vergeblich. Sie sind optimistisch, noch eine ganze Zeit im Haus bleiben zu können. Vielleicht sogar über den Termin der Zwangsversteigerung hinaus. Dass jemand für 181.000 Euro ein Haus an der Herne Straße kauft, um dann noch einmal mindestens 388.000 Euro zu investieren, halten sie für unwahrscheinlich.

Die Besitzerin hat bei der Polizei eine Anzeige wegen Hausfriedensbruchs gestellt. Die Polizei sagt, dies bedeute nicht automatisch, dass sie das besetzte Haus sofort räumt. „Ob und wann ein besetztes Haus geräumt wird, bedarf unter Einbindung der zuständigen Staatsanwaltschaft der Prüfung im Einzelfall“, teilt die Bochumer Polizei auf Anfrage mit.

„Eine gerichtlich verfügte Räumung erreicht der Hauseigentümer in der Regel durch eine entsprechende Räumungsklage vor einem Zivilgericht. Dieser Rechtsweg steht auch in diesem Fall dem Eigentümer offen.“ Ob und wann geräumt wird, ist also offen.


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