Faktencheck

Österreich: Laut Polizei droht Menschen mit Maskenattest kein Führerscheinentzug

Der „Wochenblick“ berichtet, die Polizei Steyr (Oberösterreich) habe Ende Februar Menschen kontrolliert, die keine Masken trugen und deren Daten an das Führerscheinreferat weitergeleitet, damit dort die Fahrtauglichkeit geprüft werde. Die Polizei widerspricht. Es bleibt außerdem unklar, weshalb jemand, der von der Maskenpflicht befreit ist, fahrunfähig sein sollte.

von Steffen Kutzner

CORONA: DEMOS IN WIEN VON POLIZEI UNTERSAGT
Einsatzkräfte der Polizei am Samstag, 13. Februar 2021, in Wien (Symbolbild: Picture Alliance / Herbert Pfarrhofer / APA / picturedesk.com)
Behauptung
Die Polizei in Steyr habe den Befehl erhalten, Menschen mit Maskenattest zu kontrollieren und ihre Daten an das Führerscheinreferat zu melden. Es drohe ein Führerscheinentzug.
Bewertung
Unbelegt. Die österreichische Polizei kontrolliert zwar Menschen ohne Mund-Nasen-Schutz, darf nach eigenen Angaben deren Daten aber aus Datenschutzgründen lediglich an die Gesundheitsbehörden weiterleiten.

Die Polizei in Steyr sei „jetzt besonders schlau“, schrieb das österreichische Boulevardblatt Wochenblick am 28. Februar: „Wie der Wochenblick erfuhr, erhielten letzten Sonntag die Polizisten in Steyr einen verstörenden Befehl. […] Die Steyrer Leiterin des Polizeikommissariats wies die Einsatzkräfte an, alle Spaziergänger, die aus gesundheitlichen Gründen keine Maske tragen können, an das Führerscheinreferat der Behörde zu melden. Dies soll eine Untersuchung durch den Polizeiarzt und Überprüfung auf Fahrtauglichkeit zur Folge haben.“ Laut dem Analysetool Crowdtangle wurde der Text bislang mehr als 3.000 Mal auf Facebook geteilt. 

Laut Polizei gab es keinen Befehl, Daten an die Führerscheinstelle zu übermitteln

Einen solchen Befehl gab es laut Polizeikommissariat Steyr aber nicht: „Polizistinnen und Polizisten kontrollieren für die Gesundheitsbehörden Personen, die zum Beispiel keinen MNS tragen. Wenn die kontrollierte Person ein ärztliches Attest vorweist (und somit vom Tragen befreit ist), dann sind das Daten der zuständigen Gesundheitsbehörde“, erklärt uns David Furtner von der Landespolizeidirektion Oberösterreich per E-Mail. Und das bedeute auch, dass die Polizeibehörde die gewonnen Erkenntnisse aus Datenschutzgründen gar nicht verwenden dürfe. 

Die Gesundheitsbehörde sei „in diesem konkreten Fall der Magistrat Steyr“, das Führerscheinreferat sei aber Teil der Polizeibehörde, erklärt Furtner weiter. Es handelt sich also um verschiedene Behörden. 

Obwohl die Polizei für die Gesundheitsbehörde Menschen ohne Mund-Nase-Schutz kontrolliere, dürfe sie selbst diese Daten nicht verwenden und folglich auch nicht an die Führerscheinstelle übermitteln, erklärt Furtner weiter. „Wenn es zu keinen Wahrnehmungen in anderen Rechtsgebieten kommt (zum Beispiel gefälschtes Attest, à Strafrecht), dann ‚gehören‘ die Daten auch der zuständigen Gesundheitsbehörde; und nur dieser.“ 

Die Gesundheitsbehörde wiederum habe laut Furtner „keine Kompetenzen und keinen gesetzlichen Auftrag die Verkehrszuverlässigkeit oder die Führerscheintauglichkeit von sich aus zu prüfen“.

Sind Menschen, die von der Maskenpflicht befreit sind, fahrunfähig?

Weshalb die Polizei die Daten von Menschen mit Maskenattest an die Führerscheinstelle übermitteln sollte, ist unklar und wird von Wochenblick auch nicht erklärt – mutmaßlich geht es um die Frage, ob Menschen, die aus gesundheitlichen Gründen keine Maske tragen können, gesund genug zum Autofahren sind. Laut Furtner wird eine gesundheitliche Einschränkung, die jemanden von der Maskenpflicht befreie aber „vermutlich noch nicht zu einer Einschränkung beim Lenken führen“.

Falls bei jemandem ein gefälschtes Attest gefunden werden sollte, ist der Entzug des Führerscheins nur rein theoretisch möglich. Der Wiener Rechtsanwalt Jürgen Stephan Mertens erklärt uns dazu am Telefon: „Es ist denkbar, dass beispielsweise jemand, der das Attest selbst gefälscht hat, wegen Urkundenfälschung belangt wird und das Gericht daraus ableitet, dass er für den Straßenverkehr zu unzuverlässig sei. Das gibt es auch bei Kindesmissbrauch oder Vergewaltigung, zum Beispiel.“ Mertens ist aber kein einziger Fall bekannt, bei dem jemand wegen eines gefälschten Attests den Führerschein hätte abgeben müssen.

Redigatur: Uschi Jonas, Alice Echtermann