Häufig gestellte Fragen

Was kann ich in der Bibliothek einsehen?

Du kannst in der Bibliothek Datenpakete zu einzelnen Themen einsehen. Dabei handelt es sich um Ermittlungsakten, Untersuchungsberichte und Geheimdokumente. Sie sind nicht immer vollständig, manchmal in Teilen geschwärzt und häufig alt. Oft aber findet sich in den Papieren eine Spur, die Dich interessieren könnte. Die Unterlagen stammen durchweg aus Quellen, die nicht offengelegt werden können. Wir können nicht immer garantieren, dass sie authentisch sind. Jedes Mitglied muss selbst eine Quellenprüfung durchführen.

Was ist der Anfangsbestand?

Zunächst kannst Du bei uns Unterlagen zu Rechtsterroristen und Rechten Gewalttätern ansehen. Erst später werden wir weitere Dokumente hinzufügen und dies bekannt machen.

Warum stehen Eure Papiere nicht frei im Netz – wie bei Wikileaks?

Unsere Dokumente sind durchweg geheim. Sie frei im Internet zu veröffentlichen, würde gegen diverse Gesetze verstoßen. Wir würden uns strafbar machen und gleichzeitig möglicherweise unschuldige Menschen gefährden, Zeugen, Whistleblower, Übersetzer. Das wollen wir nicht. Wir sind für einen verantwortlichen Umgang mit Geheiminformationen – und gleichzeitig für größtmögliche Transparenz. Deswegen haben wir in unserer Redaktion die Möglichkeit geschaffen, temporären Mitglieder unserer Redaktion Einsicht in vertrauliche Redaktionsunterlagen zu gewähren. Das ist erlaubt.

Ich habe meine Anmeldung abgeschickt – was dann?

Wenn Du Deine Anmeldung abgeschickt hast, werden wir uns bei Dir persönlich innerhalb der nächste Tage melden. Es kann immer nur eine Person in die Bibliothek, deswegen müssen wir individuelle Termine absprechen.

 

Wer kann Mitglied werden?

Zunächst eine rechtliche Besonderheit. Die Bibliothek der verborgenen Dokumente ist Bestandteil unserer Redaktion. Das muss so sein, damit sie redaktionellen Schutz genießen kann. Es handelt sich nicht um eine allgemein zugängliche Bibliothek. Übersetzt bedeutet das: formell werden die Mitglieder der Bibliothek freie Mitarbeiter der Redaktion CORRECTIV. Aus diesem Grund liegt die Entscheidung darüber, wer Mitglied der Bibliothek der verborgenen Dokumente werden kann, allein bei CORRECTIV.

Grundsätzlich wird zum Beispiel Strafverfolgungsbehörden, Geheimdiensten, staatlichen Organen sowie Rassisten, Neonazis oder Personen mit menschenfeindlichen Einstellungen kein Zugang gegeben. Personen, von denen wir aufgrund ihrer bisherigen Arbeit wissen, dass sie nicht vertrauenswürdig sind, bekommen ebenfalls keinen Zugang. Journalisten von Kooperationspartnern von CORRECTIV haben dagegen bevorzugt Zugang.

Mitgliedern der Bibliothek der verbogenen Dokumente kann die Mitgliedschaft ohne Angabe von Gründen entzogen werden. Dies würde zum Beispiel passieren, wenn jemand Datenpakete stiehlt oder ohne Genehmigung kopiert. Außerdem könnte dies der Fall sein, wenn das Redaktionsgeheimnis gebrochen wird oder Rechner kontaminiert werden.

Mein Mitgliedsantrag wurde abgelehnt – was kann ich tun?

Es besteht kein Anspruch darauf, als Mitglied der Bibliothek der verbogenen Dokumente akzeptiert zu werden.

Wie erfahren ich, ob sich der Bestand verändert?

Über unseren Newsletter „BDVD – News aus der Bibliothek der verborgenen Dokumente“ informieren wir jeweils zeitnah über Eingänge in unsere Bibliothek. Trag Dich ein, wenn Du Interesse hast.

Wird es eine genaue Liste des Bestands geben?

Sobald wir genauer sagen können, welche Bestände wir haben, werden wir diese ausweisen. Im Moment können wir nur sagen, dass wir Unterlagen zum NSU-Komplex, sowie zum Blood & Honour-Netzwerk aus ganz Deutschland haben.

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