Auskunftsrechte

Auf welches Recht berufe ich mich?

Wenn Du Informationen, Daten oder Dokumente beantragst, solltest Du wissen, nach welchem Gesetz Du fragen kannst. Wir stellen hier die beiden wichtigsten Hebel vor: die Landespressegesetze (LPG) und das Informationsfreiheitsgesetz (IFG). Mehr Informationen und den Kontakt zu den CORRECT!V-Autoren findest Du hier.

Vor allem zwei Dinge unterscheiden das IFG von den LPG:

  1. Das Wer: Die LPG sind Vertretern der Presse vorbehalten, das IFG ist für jeden – unabhängig von Beruf, Wohnsitz, Staatsbürgerschaft. Wer als Vertreter der Presse gilt, ist in den Pressegesetzen  der Länder definiert. Ganz grundsätzlich gilt: Wer als fester oder freier Mitarbeiter für Verlage, Radio, TV oder Nachrichtenagenturen arbeitet, gilt als Journalist. Darüber hinaus wird die Definition schwieriger.
  2. Das Was: Die LPG sind für die rasche Beantwortung von Fragen, das IFG regelt die Einsicht in Dokumente.

Die LPG sollen Vertretern der Presse schnellen Zugang zu Informationen geben. Hier geht es meist um Auskünfte, die theoretisch über das Telefon vermittelt werden können. Die LPG sind Arbeitsgrundlage für das alltägliche journalistische Arbeiten. Sie regeln, dass Behörden den Journalisten Auskünfte geben müssen.

Ein Beispiel für einen sinnvollen Einsatz der LPG wäre zum Beispiel die Höhe der Kosten für die oben erwähnten Snowden-Gutachten. Der interessierte Bürger aus unserem Beispiel musste einen Monat und fünf Tage auf seine Antwort warten, da er das IFG benutzte. Ein Journalist hätte dies mit dem LPG wohl in wenigen Stunden erfahren können. Falls Du eine schnelle Auskunft benötigst, aber selbst kein Journalist bis, kannst Du Dich an Deine Zeitung vor Ort wenden – oder an CORRECT!V. Die Journalisten Deiner Wahl können dann das LPG für Dich einsetzen.

Auf der anderen Seite muss eine Behörde bei einer Anfrage nach dem LPG nicht zwingend die Originaldokumente herausgeben – obwohl die vielleicht extrem spannend sind. Daher greifen Journalisten und Bürger auf das IFG zurück, wenn sie detaillierte Informationen und Einsicht in Dokumente für ihre Recherchen brauchen. Das IFG steht wirklich jedem zur Verfügung.

Als Anfragesteller solltest Du also überlegen, ob Du nur eine Auskunft benötigst – und die möglichst dringend – oder ob Du etwas mehr Zeit hast und ein Originaldokument erhalten möchtest. Je nachdem stellst Du dann selbst einen Antrag nach dem IFG oder fragst einen Journalisten, ob er für Dich mit Hilfe des LPG nachfragt.

Wie sieht eine mögliche Antwort aus? Unterschiede zwischen LPG und IFG