Auskunftsrechte

Der Antrag: Wie wird ein Antrag gestellt?

Anträge zu stellen ist extrem einfach, sie müssen keine bestimmte Form haben.

Suche Dir sich zunächst die Behörden heraus, die Deine gewünschte Information haben könnten. Adressen und Telefonnummern findest Du auf den Webseiten der Behörden oder auf der Plattform fragdenstaat.de, die mit CORRECT!V eine strategische Partnerschaft geschlossen hat.

Eine Auskunft nach den LPG können Journalisten per Telefon verlangen. Sobald sich eine Behörde jedoch unwillig zeigt, ist es ratsam, die Anfrage schriftlich zu wiederholen, zum Beispiel per E-Mail.

Ein IFG-Antrag, egal ob von Bürgern oder Journalisten, sollte immer schriftlich gestellt werden – per E-Mail, per FAX oder auf dem Postweg. Einfach geht so etwas auf fragdenstaat.de. Dort stehen Formulare zur Verfügung, die Dir die Anträge für Deine individuelle Anfrage vorformulieren.

Beschreibe die Information oder das Dokument so genau, aber auch so knapp, wie möglich. Am besten informierst Du Dich vorher, wie das entsprechende Papier im Ministerium exakt genannt wird und wo es liegt. Rufe das Ministerium an und lass dich mit dem internen Beauftragten für Informationsfreiheit verbinden. Ein freundliches Gespräch vorab beschleunigt fast jede Anfrage.

 

 

Wenn Du Deine Anträge formulierst, sollten die Informationen so konkret sein, dass Dir die Behörden nicht ausweichen können. Du kannst Deinen Antrag dann im Anschluss auch etwas breiter formulieren, um zusätzliche Dokumente und Informationen mitzunehmen. Den Kern der angefragten Information musst Du aber immer so exakt wie möglich beschreiben.

Am einfachsten geht das natürlich, wenn Du die genaue Bezeichnung eines Dokumentes weißt. Ein Fragesteller beantragte beim Bundesministerium der Verteidigung die Zentrale Dienstvorschrift ZDv 37/10 inklusive aller Anlagen. Das Ministerium schickte ihm drei Dateien, in denen alle Anzüge und Uniformen der Bundeswehr genau beschrieben sind – inklusive Zeichnungen von den Verbandsabzeichen und Fotografien von Soldaten in unterschiedlicher Kleidung.

Wer muss Auskunft geben? Welche Ausnahmen gibt es?