Auskunftsrechte

Der Start

Im April 2008 feierte der damalige Chef der Deutschen Bank Josef Ackermann seinen 60. Geburtstag im Kanzleramt. Eine Party in einem Staatsgebäude, finanziert vom Steuerzahler. Wie wurde das Geld ausgegeben? Wer war eingeladen? Verbraucherschützer Thilo Bode schrieb einen Antrag an das Bundeskanzleramt, um genau das zu erfahren. Bode berief sich auf das Informationsfreiheitsgesetz. Zwei Gerichtsentscheidungen später gab das Amt die Informationen frei. Die Liste der Gäste steht bis heute im Internet.

Jeder von Euch kann bei Behörden, Ministerien und Ämtern Daten oder Dokumente beantragen. Egal ob Du als Journalist veröffentlichen willst oder es nur um Deine private Neugier geht: Es gibt viele Auskunftsrechte, um etwas zu erfahren. Und das ist mit erstaunlich wenig Aufwand verbunden.

Wir erklären Dir hier die beiden wichtigsten Möglichkeiten, an Informationen zu kommen: Das Informationsfreiheitsgesetz (IFG), das von allen Bürgern genutzt werden kann, und die Landespressegesetze (LPG), die den Journalisten vorbehalten sind. Wenn sich Bürger und Journalisten austauschen, können viel mehr Missstände aufgedeckt werden, als manch einer glaubt.

Wer muss Informationen geben?