Auskunftsrechte

Welche Ausnahmen gibt es? Wann muss nichts gesagt werden?

Grundsätzlich kannst Du alle Informationen erhalten, die bei den Behörden oder Unternehmen liegen und die unter die Auskunftsrechte fallen. Will eine Behörde eine Information geheim halten, musst nicht Du als Bürger erklären, warum Du die Information haben möchtest, sondern die Behörde selbst muss die Ausnahme detailliert begründen. Wenn die Begründung dieser Ausnahme nicht detailliert genug oder einfach unlogisch ist, kannst Du dagegen vorgehen.

Vom IFG und LPG ausgenommen sind bestimmte sensible, geheime und persönliche Informationen, Stichwort Datenschutz und Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse. Beim IFG gibt es tendenziell etwas mehr Ausnahmen als bei den LPG. Aber all das gilt wirklich nur in engen Grenzen. Der Grundsatz bleibt: Die Informationen sind frei.

Die wichtigsten Ausnahmen stellen wir hier vor. Damit Du weißt, wie Du darauf reagieren kannst.

Wie wird ein Antrag gestellt? Kosten