Auskunftsrechte

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LPG: Schutz öffentlicher Interessen

Auch wenn sich Journalisten bei ihrer Anfrage auf eines der Landespressegesetze berufen, müssen Behörden Informationen, die Staatsinteressen gefährden, nicht frei geben. In den LPG wird dies allerdings weniger konkret formuliert. Zum Beispiel berufen sich manche LPG auf die Geheimhaltungsvorschrift. Das heißt, wenn eine Information als geheim eingestuft wurde, bleibt das so und sie wird nicht mitgeteilt. Diese Einschränkung ist jedoch deutlich enger gefasst.

Eine Ausnahme ist das Steuergeheimnis. Gibt es Gerichtsentscheidungen zu bedeutenden Steuerfällen, kann das Ergebnis angefordert werden.

IFG Paragraph 3 IFG Paragraph 4