Auskunftsrechte

Wie sieht eine mögliche Antwort aus?

Frage Dich vor einem Antrag auf Auskunft stets, in welcher Form die Antwort kommen soll – und wer die Information hat.

Informationen zum Bau einer neuen Konzerthalle hat wahrscheinlich das Bauamt in Deiner Stadt. Über die Kosten des Baus eines Flughafens weiß vermutlich am besten das Bauministerium Deines Bundeslandes Bescheid.

Journalisten können mit Hilfe der Landespressegesetze alle möglichen Arten von Informationen abfragen. Als Bürger hast Du laut Informationsfreiheitsgesetz zumindest Anrecht auf alle Informationen, die schriftlich vorliegen. Daher ist im Fall des IFG entscheidend, wo das Dokument, das Du suchst, physisch vorhanden ist.

Denke Dabei dabei gerne um die Ecke, denn eine Information kann viele verschiedene Formen haben: ein Gutachten, eine Datenbank, ein Ordner mit Dokumenten oder eine E-Mail. Oft liegt die Information auch in verschiedenen Behörden. Es reicht, wenn jemand eine Kopie oder einen Durchschlag des Dokumentes besitzt. Dann muss er Dir diese Information herausgeben.

Ein Beispiel sind Berichte der Bundesregierung. Jedes Jahr stellt das Bundesministerium des Innern einen Bericht zur Korruptionsbekämpfung in der Verwaltung zusammen. Und weil dieser nicht aus freien Stücken veröffentlicht wird, fordert Transparency Deutschland ihn jedes Jahr aufs Neue an.

Du kannst aber auch „fischen“ gehen. Das heißt, eine Behörde nach Dokumenten zu bestimmten Themen fragen. Helena Peltonen-Gassmmann wollte Dokumente zum Umbau des Hamburger Siemersplatzes haben. Dort wurde im Rahmen eines Busbeschleunigungsprogramms die Straßenführung umgebaut – in manchen Medien wurde der Platz daraufhin nur noch „Chaos-Kreuzung“ genannt. Peltonen-Gassmann ist Leiterin der Hamburg/Schleswig-Holstein Regionalgruppe bei Transparency Deutschland und fragte die Behörde für Wirtschaft, Verkehr und Innovation an.

Peltonen-Gassmmann stellte einige Fragen, unter anderem zum Abbiegeverkehr und Baumbestand. Sie erhielt kostenlos elf – teilweise sehr umfangreiche – Dokumente, darunter zahlreiche Stellungnahmen verschiedener Behörden. Sie hatte nicht nach bestimmten Dokumenten gefragt, sondern nach Dokumenten zu bestimmten Themen.

Wenn Du nicht weißt, welche Dokumente eine Behörde hat, frage nach dem Aktenplan der Behörde. Oft ist an den einzelnen Titeln der Akten schon zu erkennen, ob etwas interessant sein könnte. Du kannst auch noch tiefer gehen und nach Namen, Kennzeichen und Nummern von einzelnen Dokumenten fragen. Diese kannst Du dann gezielt anfordern.

Ein Fragesteller wollte zum Beispiel eine Liste der gültigen, internen Geschäftsanweisungen, Arbeitshilfen und Leitfäden der Potsdamer Stadtverwaltung erhalten. Als Antwort bekam er ein fünfseitiges Dokument, welches die verschiedenen Verwaltungsvorschriften auflistet, aufgeschlüsselt nach Themenbereich. Unter „Personal“ ist beispielsweise eine Vorschrift zum Thema „Umgang mit suchtkranken oder suchtgefährdeten Mitarbeitern/Mitarbeiterinnen“ aufgeführt. Je nach Interesse kann nun ein sehr genauen Antrag verfasst werden.

Eine Faustregel: In deutschen Behörden ist so gut wie alles irgendwo aufgeschrieben. Informiere Dich – und lass Deiner Fantasie dann freien Lauf.

Offiziell hast Du mit dem IFG nur Zugang zu Dokumenten. Manchmal verhelfen aber auch kreative Fragen zu überraschenden Antworten. Torben Reichert zum Beispiel, Mitglied der Piratenpartei, wollte wissen, wie die Landesärztekammer Brandenburg Homöopathie und Akupunktur bewertet. Reichert fragte keine konkreten Dokumente an, sondern wollte klären, warum die Ärztekammer Weiterbildung in diesen Bereichen unterstützt.

Reichert wies darauf hin, dass die Inhalte von Weiterbildungskursen dem aktuellen Stand wissenschaftlicher Erkenntnisse entsprechen müssen. Die LÄKB antwortete, dass Akupunktur und Homöopathie ihrer Ansicht nach nicht „unwissenschaftlich“ seien. Sie schließe lediglich Veranstaltungen von der Förderung aus, deren Inhalte nachweislich keinen oder sogar negative Behandlungseffekte haben. Solch ein Nachweis sei bei Akupunktur und Homöopathie aber nicht gegeben.

Ein weiteres Beispiel: Die Bundesregierung hatte Gutachten beauftragt, ob Strafverfolgung für Bundestagsabgeordnete droht, wenn sie Whistleblower Edward Snowden befragen. Ein Bürger las davon und nutzte das IFG, um vom Auswärtigen Amt zu erfahren, wie hoch die Kosten für diese Gutachten waren. Hier wusste der Fragesteller von einer bestimmten Ausgabe und wollte genaue Angaben dazu erhalten. Die Antwort: Mehr als 12.000 Euro.

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