Auskunftsrechte

Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse

 

 

Ausnahme sollen Infos von Unternehmen schützen, deren Veröffentlichung wirtschaftlichen Schaden anrichten könnten. Wichtig ist: ein Imageschaden zählt nicht als wirtschaftlicher Schaden in diesem Sinne. Zwei Gesetze sind dabei zentral:

Betriebsgeheimnis: Das meint, wie etwas hergestellt wird.

Geschäftsgeheimnis: Damit sind zum Beispiel Kalkulationen gemeint. Wer bekommt was welches Gehalt? 

Im Video erklären wir Euch die beiden Ausnahmen im Detail und nennen einen Fall als Beispiel. Ein Journalist wollte von der Bundesanstalt für Immobilienaufgaben (BIMA) Auskunft erhalten. Und zwar über den Vertrag zur langjährigen Vermietung des Flughafen Tempelhof an die Modemesse Bread and Butter. Er hatte vorm Oberverwaltungsgericht schließlich Erfolg.

Schutz persönlicher Daten Öffentliche Belange