Auskunftsrechte

Öffentliche Belange

 

 

In diesem Video geht es um Informationen, die eine angefragte Behörde nicht herausgeben möchte, weil „öffentliche Interessen“ gefährdet werden seien. Darunter fallen zum Beispiel: Internationale Beziehungen, bestimmte Belange der Bundeswehr, fiskalische Staatsinteressen, Geheimdienste. Es ist eine sehr breit gefächerte Ausnahme. Es sollte in jedem Einzelfall geprüft werden, ob diese Argumentation Sinn macht. Im Tutorial nennen wir als Beispiel einen Fall, indem ein Journalisten von verschiedenen Banken Gutachten verlangte. Die Bankenaufsicht sah internationale Beziehungen gefährdet. Das Argument überzeugte die Richter nicht.

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