Veranstaltung

Behörden zur Auskunft zwingen: Workshop am 21. April in Ingolstadt

von Daniel Drepper

ifg

Wir möchten Ihnen die Grundlagen Ihrer Auskunftsrechte vermitteln. Zusammen mit dem Donaukurier laden wir Sie herzlich ein, am Dienstag, den 21. April, ab 19.30 Uhr unseren kostenlosen Workshop in Ingolstadt zu besuchen.

Der Zugang zu Originalinformationen wird für Bürger immer wichtiger. Es geht nicht nur um die abstrakte Kontrolle von Politik und anderen Entscheidern, häufig betreffen solche Informationen auch das ganz alltägliche, individuelle Leben. Wie ist der Personalschlüssel in den Kindergärten meines Stadtviertels? Wie vergiftet ist der Bach drei Straßen weiter? Wie viel Geld hat der neueste Ausbau der Turnhalle um die Ecke gekostet? Solche Dinge wissen zu dürfen, ist Bürgerrecht.

Zur Auskunft verpflichtet sind vor allem Bundesbehörden. In elf von 16 Bundesländern gibt es derzeit eigene Informationsfreiheitsgesetze, leider nicht in Bayern. Hier gibt es jedoch mittlerweile zahlreiche lokale Informationsfreiheitssatzungen, so auch in Ingolstadt. Sie können also Ministerien wie das Bundesministerium für Gesundheit, das Bundeskanzleramt aber auch ihre lokale Bezirksverwaltung um Informationen bitten – leider jedoch keine Landesbehörden, dort fehlt das Landes-Informationsfreiheitsgesetz.

Ihre Auskunftsrechte gehen jedoch weit über Behörden hinaus. So haben Sie auch das Recht auf Informationen von Gerichten und vom Staat finanzierten Firmen. Sogar von manchen privaten Unternehmen können Sie Informationen bekommen. Dazu gehören alle Unternehmen, die staatliche oder öffentliche Aufgaben übernehmen, zum Beispiel manche Forschungsinstitute, Jobcenter, Krankenhäuser oder Theater die unter öffentlicher Kontrolle stehen.

Selbst Firmen oder Vereine, die ausschließlich mit privatem Geld arbeiten und keine Steuergelder erhalten, müssen in bestimmten Fällen Auskunft geben. Es geht im Kern nämlich darum, ob von einer Institution eine hoheitliche Funktion ausgeübt wird, ob sie also vom Sinn und Zweck her als Behörde zu definieren ist. Ein Beispiel ist der TÜV, der zwar eine private Institution ist, aber im Auftrag des Staates handelt. Damit ist der Bereich des TÜV, der als Aufgabe des Staates angesehen werden kann, auskunftspflichtig.

Grundsätzlich können Sie alles beantragen. Jedes Dokument, das zu den genannten Bereichen gehört, fällt unter diese Auskunftspflicht. Denken Sie dabei gerne um die Ecke, denn eine Information kann viele verschiedene Formen haben: ein Gutachten, eine Datenbank, ein Ordner mit Dokumenten oder eine E-Mail. Oft liegt die Information auch in verschiedenen Behörden. Es reicht, wenn jemand in der Behörde eine Kopie oder einen Durchschlag des Dokumentes besitzt – dann muss er Ihnen diese Information herausgeben.

Doch wie müssen Sie recherchieren, bevor Sie Sich an eine Behörde oder ein Unternehmen wenden? Wie genau wird ein Antrag formuliert? Welche Ausnahmen gibt es, welche Probleme können auftauchen und wie werden diese überwunden? All das möchten wir Ihnen gerne erklären, bei unserer Veranstaltung am 21. April in Ingolstadt in Kooperation mit dem Donaukurier.

Auf einen Blick

Die Veranstaltung: Am 21. April um 19.30 Uhr, Donaukurier Verlagshaus, Stauffenbergstraße 2a, 85051 Ingolstadt, im Veranstaltungsraum im 4. Obergeschoss

Der Inhalt: Die Experten von CORRECTIV werden Ihnen etwa eine Stunde lang erklären, wie Sie Behörden zur Auskunft zwingen. Im Anschluss gibt es Zeit für Rückfragen.

Anmeldung: mit dem Stichwort „IFG Ingolstadt“ an evelyn.seitfeld [at] donaukurier [punkt] de

Kosten: Keine