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Vergiss mich, Google!

Etwa eine Millionen Links sollte Google im vergangenen Jahr aus seiner Suche löschen. Der Europäische Gerichtshof hatte im Mai 2014 entschieden, dass Menschen bestimmte Informationen über sich in Suchmaschinen verbergen lassen können. Gemeinsam mit dem Guardian wirft CORRECT!V erstmals einen Blick auf exklusive Zahlen hinter diesem „Recht auf Vergessen“. Diese Zahlen unterschieden sich drastisch von Googles öffentlicher Darstellung.

von Sylvia Tippmann

fussabruck

Das sogenannte „Recht auf Vergessen“ soll Menschen davor schützen, ihr Leben lang von Informationen aus ihrer Vergangenheit verfolgt zu werden. Wenn Informationen irrelevant sind, falsch, nicht mehr aktuell oder wenn sie kein öffentliches Interesse stillen – dann können Nutzer Google dazu bringen, diese Informationen nicht mehr in der Suche aufzulisten.

Der Spanier Mario Costeja González hatte im Mai 2014 Google vor Gericht bezwungen. Er wollte verhindern, dass eine Zwangsversteigerung seines Hauses aus den 90er Jahren weiter im Netz auftaucht. Die Richter gaben ihm Recht: Im Internet müsse es ein „Recht auf Vergessen“ geben. Auch wenn sich dieses „Vergessen“ nur auf das Löschen von Links in Suchmaschinen bezieht, nicht auf das Löschen der Original-Information.

Lücke für Kriminelle und Politiker?

Seitdem nehmen Google – und andere Suchmaschinen – Links zu Webseiten aus der spezifischen Suche nach Personen heraus. Bis heute hat der amerikanische Konzern knapp 300.000 Anfragen bekommen, um rund eine Millionen Links zu löschen. Kritiker des Urteils warnen davor, dass so Kriminelle oder zwielichtige Politiker ihnen unliebsame Links löschen lassen. In den USA verurteilten viele das „Right to be forgotten“ als Zensur.

Google selbst äußert sich bislang nur sehr eingeschränkt zum „Recht auf Vergessen“. Welche Kategorien von Anfragen gibt es und wie häufig werden diese angefragt? Wie häufig werden Anfragen abgelehnt? In seinem Transparenzreport stellt Google rund 20 Fälle als exemplarisch vor. Den Fokus legt Google auf sehr drastische Beispiele. Mehr als die Hälfte der gezeigten Fälle bebildern kontroverse Anfragen, von Kriminellen bis hin zu fragwürdig agierenden Politikern.

Doch Googles Beispiele sind alles andere als repräsentativ. Das zeigt die Analyse bisher versteckter Zahlen durch den Guardian und CORRECTIV.

Fast alle Anfragen „Privat und Persönlich“

Der Großteil der Anfragen an Google – mehr als 95 Prozent – fallen in eine von Google als „Privates und Persönliches“ bezeichnete Kategorie. Nur wenige Prozent betreffen schwere Verbrechen, Prominente und Politiker.

Die Zahlen zeigen: Weniger als die Hälfte der Anfragen wurden von Google tatsächlich aus der Suche gelöscht. Und fast alle gelöschten Links sind private oder persönliche Informationen. Schwere Verbrechen oder politische Informationen werden seltener gelöscht.

Die Daten zeigen zum Teil starke Unterschiede zwischen den einzelnen Ländern. In Italien zum Beispiel wurde Google häufiger gebeten, „schwere Verbrechen“ zu löschen, als in allen anderen Ländern. Genauere Erklärungen hat Google bislang nicht gegeben. So kann aus der Analyse nicht abgeleitet werden, von wem die Lösch-Anfragen kommen. Bei Verbrechen zum Beispiel könnten sie etwa von Tätern, Opfern oder Zeugen kommen.

Der Schweizer Anwalt Martin Steiger hat mehreren Klienten dabei geholfen, Anfragen an Google zu stellen. Steiger vermutet, dass die Anfragen in den verschiedenen Ländern entweder unterschiedlich behandelt werden, zum Beispiel durch eine unterschiedliche Personalausstattung oder durch kulturelle oder rechtliche Unterschiede. „Die negative Sichtweise wäre Willkür.“

Google-Daten im Quellcode

Die Daten stammen aus den archivierten Versionen von Googles Transparenzreport-Webseite. Ein gezielter Zufallsfund. Google hatte die detaillierten Daten dort versteckt im Quellcode veröffentlicht. Vermutlich geschah dies aus Versehen. Seit April sind die Daten wieder verschwunden. Im Quellcode des Transparenzreports waren die Anfragen pro Land in fünf Kategorien unterteilt: ‘private_personal_info’, ‘political’, ‘public_figure’, ‘serious crime’ und ‘cp’. Eine Legende hat Google nicht veröffentlicht.

Detailliertere Daten und Informationen über die Verarbeitung bei Google wären wichtig für die öffentliche Diskussion. Kritiker des „Recht auf Vergessen“ bringen immer wieder das Argument, das Recht begünstige Verbrecher und schädige die Meinungsfreiheit. Google tritt diesen Befürchtungen bislang nicht entgegen und macht die Statistiken bis heute nicht transparent. Damit befeuert es die Kritik.

Google zufolge geschieht diese Verzerrung nicht absichtlich. Die Beispiele auf der Seite seien so gewählt, um der Öffentlichkeit die Schwierigkeit der Entscheidungen zu verdeutlichen. Es sei kein absichtlicher Fokus auf die schlimmen Fälle gelegt worden.

„Wir haben immer versucht bei unseren Entscheidungen in Bezug auf das Recht auf Vergessen so transparent wie möglich zu sein“, schreibt Google auf Anfrage. Die Daten im Quellcode seien natürlich Google-Daten, „aber diese waren Teil eines Versuches, um herauszufinden, wie wir die Anfragen am besten kategorisieren können.“ Den Test habe man im März abgebrochen, da die Daten nicht verlässlich genug gewesen seien, um sie zu veröffentlichen. „Wir arbeiten trotzdem aktuell daran, unserer Transparenz zu verbessern.“

„Google ist die einzige Instanz, die die tatsächlichen Daten zu den Anträgen besitzt“, sagt Stefan Kulk, ein Niederländischer Rechtswissenschaftler mit Schwerpunkt Online-Recht, „Die Firma kann damit die Diskussion in der Öffentlichkeit massgeblich lenken, überdramatisieren oder herunterspielen.“

„Der Abwägungsprozess liegt bei der verantwortlichen Stelle, also in dem Fall Google, das war schon immer so, das ist nichts Neues“, sagt Rechtsanwalt Carlo Piltz. „Das Prinzip trifft auch hier zu. Google muss also zunächst einmal nicht transparent sein und den Abwägungsprozess etwa stets öffentlich durchführen.“ Googles Verhalten ist allerdings besonders relevant, weil Google bei den Suchmaschinen ein de-facto Monopol hat. Für viele Nutzer ist Google das Tor zum Internet.

Wissenschaftler fordern Transparenz

Verschiedene Wissenschaftler forderten in einem offenen Brief an Google im Mai mehr Transparenz. Das würde der Diskussion um das Recht auf Vergessenwerden eine Datengrundlage geben und die Debatte um Informationspolitik weltweit voranbringen. Google hat sich dazu bislang nicht geäußert.

„Es sieht so aus als gäbe es Bedarf für das Recht auf Vergessen und die Menschen gebrauchen es aus ernsthaften Gründen“, sagt Paul Bernal, Dozent in Medienrecht und Informationstechnologie an der Britischen Universität East Anglia. „Wenn die meisten Anträge private und persönliche Gründe haben, dann ist es eine gutes Gesetz für die betoffenen Individuen.“

„Wenn es nicht bei Google zu finden ist, existiert es nicht.“ Das sagte einst Jimmy Wales, der Gründer von Wikipedia. Wenn Google Informationen nicht mehr verlinkt, dann imitiert es damit das Vergessen im realen Leben. Ähnlich sieht das Ulf Buermeyer, Richter am Landgericht Berlin, der sich auf Telekommunikationsfreiheiten, informationelle Selbstbestimmung und Informationsfreiheit spezialisiert. Auf einer von Google organisierten Anhörung sagte er: „In der Erinnerung des Menschen verblassen Informationen. Das Internet riskiert diesen Prozess des Verblassens auszulöschen.“


Eine englische Version des Guardian ist hier erschienen – inklusive einiger Graphiken.

Unsere Autorin Sylvia Tippmann hat die Daten auf Ihrer eigenen Seite noch einmal deutlich detaillierter aufbereitet.

Foto: Ivo Mayr / CORRECTIV
Redaktion: Daniel Drepper