Flug MH17

MH17: Teilsieg von CORRECTIV gegen Außenministerium

Vor einigen Monaten haben wir das Auswärtige Amt auf Auskunft verklagt. Wir wollten wissen, warum das Amt im Juli 2014 die Fluggesellschaften nicht gewarnt hat, die Ostukraine zu überfliegen - bevor Flug MH 17 abgeschossen wurde. Das Verwaltungsgericht Berlin hat uns jetzt teilweise Recht gegeben und das Auswärtige Amt verurteilt, wichtige Fakten offenzulegen.

von David Schraven

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Nach Recherchen von CORRECTIV war das Auswärtige Amt mehrere Tage vor dem Abschuss des Passagierflugzeugs MH17 detailliert informiert, welche Gefahren für Flugzeuge bestanden, die Ostukraine zu überfliegen. Die ukrainischen Behörden hatten die Botschafter der westlichen Staaten am 14. Juli in einem Briefing darüber informiert, dass russische Panzer-Einheiten in den Konflikt eingriffen. Infolge dessen kam es nach Auskunft der Ukrainer zu einer dramatischen Eskalation im Luftkampf. Wenige Stunden vor der Konferenz wurde eine ukrainische Militärmaschine in 6200 Meter Höhe über der Ostukraine abgeschossen. Dafür konnten nach Aussagen der Ukrainer nur russische Raketen oder russisches Militär verantwortlich sein. Die Separatisten würden nicht über entsprechende militärische Ausrüstung verfügen. Am 17. Juli wurde Flug MH17 abgeschossen. Drei Tage später.

Das Auswärtige Amt behauptet bisher über die Konferenz am 14 Juli: „Zivile Überflüge über die Ostukraine und deren Sicherheit wurden bei dem Treffen nicht erörtert.“

Dem widersprechen Erkenntnisse, die CORRECTIV vorliegen. Gemäß eines Berichtes der niederländischen Diplomatin Gerrie Willems von dem Briefing, der uns vorliegt – und den wir unten veröffentlicht haben –, wurde zwar die zivile Luftfahrt nicht ausdrücklich erwähnt, dafür allerdings detailliert über eine Eskalation des Luftkampfes gesprochen. Diese Eskalation bedeutete automatisch auch eine Gefährdung der Sicherheit der zivilen Luftfahrt. Zum Vergleich: Wenn auf einer dicht befahrenen Autobahn Panzer auf Militärfahrzeuge schießen, kann man davon ausgehen, dass auch private PKW von den Haubitzen getroffen werden können und entsprechend gefährdet sind. Etwas anders zu behaupten ist Unfug. Über der Ostukraine befand sich ein wichtiges Luftfahrtkreuz für den gesamten Luftverkehr zwischen Asien und Europa. Und da oben wurde geschossen.

Nach unseren Recherchen hat der deutsche Botschafter in der Ukraine, Christof Weil, diese Informationen an das Auswärtige Amt weitergegeben.

Botschafter Christof Weil

Der deutsche Botschafter Christof Weil macht sich am 14. Juli 2014 — drei Tage vor dem Abschuss von MH17 Notizen über den Abschuss eines ukrainischen Militärflugzeuges.

Ukrainisches Präsidialamt

Das Verwaltungsgericht Berlin hat das Auswärtige Amt nun dazu verurteilt, uns zu sagen: Ob es zutrifft, dass Botschafter Weil einen entsprechenden Bericht geschrieben hat. Und wann das Auswärtige Amt das Kanzleramt und das Verteidigungsministerium über den Inhalt des Weil-Bericht informiert hat. Außerdem muss das Auswärtige Amt detailliert sagen, wann Außenminister Steinmeier über die Eskalation des Krieges informiert worden ist.

Weiter haben wir beantragt, die Inhalte des Weil-Berichtes zu erfahren. Hier mauert das Auswärtige Amt – und das Gericht hat hier in erster Instanz darauf verzichtet, das Amt zur Transparenz zu verpflichten. Wir prüfen derzeit, ob wir hier in die zweite Instanz gehen.

Wir wollen wissen, ob Botschafter Weil seine Vorgesetzten korrekt informiert hat, oder ob er Informationen zurück gehalten hat. Wir wollen den Weil-Bericht lesen.

Wir wollen wissen, warum zehntausende Menschen gefährdet wurden und warum eine Warnung ausgeblieben ist.

Denn genau das wäre die Pflicht des Auswärtigen Amtes gewesen: Die Fluggesellschaften und damit alle Reisenden vor den Gefahren über der Ostukraine zu warnen.

Beim Abschuss von MH17 starben 298 Menschen.


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Niederländischer MH17 Bericht Deutsch


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