Auskunftsrechte

Geheimniskrämer: Warum wir uns sorgen

In den vergangenen Jahren ist ein Streit eskaliert. Ein Streit, der uns alle betrifft. Es geht um die Freiheit der Presse, um die Freiheit der Information und damit um die Entwicklung unserer Demokratie. Es geht darum, wie viel wir wissen dürfen.

von David Schraven

© Ivo Mayr

Der Streit begann unmerklich. Angeregt durch Beispiele in anderen Ländern, wie Schweden oder den USA, wurden in Deutschland Informationsfreiheitsrechte geschaffen, im Bund und in den Ländern. Bürger durften nun in Akten schauen, um sich aus erster Hand über Bauprojekte und Umweltsünden zu informieren.

Eine unbemerkte demokratische Revolution. Das deutsche Prinzip des Amtsgeheimnisses wurde in das Gegenteil gekehrt. Grundsätzlich ist nun nicht mehr alles geheim, sondern öffentlich. Nicht mehr Minister und Oberbürgermeister – sprich: „die da oben“ – dürfen bestimmen, wer etwas wissen darf. Sondern jeder Bürger – sprich: „die da unten“ – haben die Macht über die Informationen in den Amtsstuben.

Die Idee dahinter ist so schlicht wie demokratisch. Aufgeklärte Menschen sollen über ihre Geschicke bestimmen dürfen.

Eine neue Bewegung

Die Änderung des Prinzips vollzog sich schleichend. Nur selten schauten Bürger und Journalisten in die Unterlagen der Ämter – zu gewohnt waren alle daran, dass „die da oben“ das Wissen kontrollieren. Dennoch entstand eine Bewegung. Eine kleine, schwache Bewegung, die selbst kaum verstand, was sich wirklich abspielte. Mit Hilfe von Anträgen und punktuellen Klagen, mit Hilfe von Schulungen und Tipps gelang es immer häufiger, Informationen zu beschaffen, die politische Entscheidungen beeinflussten.

Doch in all ihrer Unsicherheit erkannte die Bewegung nicht, dass in den Ministerien und Ämtern eine Gegenbewegung entstand. Getragen von Politikern und Verwaltungsbeamten, die nicht wollen, dass ihre Entscheidungen von außen beeinflusst werden.

Es ist eine Gegenbewegung, die Macht hat, die auf Zeit spielt. Die über grenzenlose Finanzressourcen verfügt. Die sich die besten Anwälte leisten kann. Eine Gegenbewegung, die den alten Zustand verteidigt. Das Amtsgeheimnis. Sie will, dass die Bürger grenzenloses Vertrauen schenken und nicht selbstbewusst Aufklärung verlangen.

Diese Gegen-Aufklärung hat den Kampf vor einiger Zeit aufgenommen, weil sie weiß, dass ihr mit der Macht über die Informationen die Deutungshoheit über das Geschehen entgleitet. Wenn Informationen offengelegt werden müssen, können Lügen bestraft werden. Dann funktionieren Halbwahrheiten, Auslassungen, Verzerrungen, Kungeleien und Günstlingswirtschaft nicht mehr.

Transparenz bedeutet Kontrolle – auch Selbstkontrolle – weil jede Handlung öffentlich werden kann.

Förderanträge, Bewilligungsbescheide, Auftragsvergaben und Handlungsempfehlungen. Alles kann öffentlich werden – wenn jemand danach fragt.

Für die einen ist das gut: Korruption kann entdeckt werden.

Für die anderen ist das schlecht: Macht wird beschränkt.

Absurde Gesetzauslegungen

Wir stehen mitten in diesem Streit um mehr Transparenz. Er wird mit allen Mitteln geführt. Und es ist unklar, wie er ausgeht.

Im Jahr 2012 habe ich für die Funke-Mediengruppe die so genannten „Afghanistan-Papiere“ veröffentlicht. Mit Hilfe dieser als „VS – nur für den Dienstgebrauch“ gestempelten Unterlagen wurde der Verteidigungsausschuss des Bundestages hinter verschlossener Tür wöchentlich über den Afghanistan-Krieg informiert.

Die Papiere zeigten für jeden nachvollziehbar, dass uns jahrelang Märchen über den Krieg erzählt wurden. In Afghanistan wurde nichts besser. Im Gegenteil: die Lage hatte sich von Jahr zu Jahr verschlimmert. Schon zuvor waren Berichte erschienen, in denen aus den Papieren zitiert wurde. Aber das Verteidigungsministerium konnte seine Version der Wirklichkeit weiterverbreiten, weil niemand mit Hilfe der Originaldokumente belegen konnte, wie weit die Version des Amtes von den Tatsachen entfernt war. Das Verteidigungsministerium hatte die Deutungshoheit.

Dann veröffentlichten wir die Afghanistan-Papiere. Kurz darauf korrigierte das Ministerium seine Version der Wirklichkeit.

Mich rief eine Mitarbeiterin des Verteidigungsministerium an. Der zuständige Minister damals: Thomas de Maizière, heute Innenminister. Die Mitarbeiterin sagte, ich solle die Papiere aus dem Internet löschen. Sie schwieg eine Sekunde; setzte neu an: Minister de Maizière wünsche dies.

Ich habe nichts gelöscht. Und die Funke-Mediengruppe auch nicht.

Missbrauch des Urheberrechts

Dann hat uns das Ministerium einige Wochen später wegen Verletzung des Urheberrechtes verklagt. Ein absurder Vorgang. Das Urheberecht ist dazu da, das Recht des Einzelnen an seinem geistigen Eigentum zu schützen. Und nicht um den Bürgern die Informationen vorzuenthalten, die in ihrem Namen erstellt und von ihnen selbst bezahlt wurden. Die Afghanistan-Papiere sind zusammengestoppelte Berichte von Beamten – keine Romane. Das ist ein wesentlicher Unterschied. Das eine erschafft der Einzelne. Das andere verfassen Staatsbeamte im Aufrag der Bürger.

Dabei kann es durchaus sinnvoll sein, mit dem Urheberrecht Veröffentlichungen zu unterbinden. Hitlers „Mein Kampf“ etwa wurde nur von einem Menschen, einem Urheber verfasst. Und deswegen konnte das Land Bayern in Deutschland verhindern, dass das Pamphlet gedruckt wird, weil das Land das Urheberrecht an „Mein Kampf“ geerbt hatte. In wenigen Monaten läuft nun das Urheberecht ab. Und „Mein Kampf“ kann veröffentlicht werden. Die Afghanistan-Papiere nach dem Wunsch des Verteidigungsministeriums nicht.

Ich saß im Gericht den ordensbehangenen Offizieren des Ministeriums gegenüber. Ich habe mit dem Recht und der Pflicht der Presse argumentiert, die Menschen mit Hilfe von Originaldokumenten über die Wirklichkeit zu informieren. Die Ordensträger wollten davon nichts hören. Sie wollen die Herrschaft über die Informationen behalten. Sie verschanzen sich hinter ihrem absurden Urheberrecht.

Der Fall geht jetzt vor den Bundesgerichtshof.

Und es gibt noch einen Fall, in den Thomas de Maizière verwickelt ist. Diesmal als Bundesinnenminister.

Daniel Drepper trieb vor einigen Jahren mit Niklas Schenck eine Recherche für mein Ressort bei der Funke-Mediengruppe voran. Wir wollten wissen, wie die deutsche Sportförderung tatsächlich aussieht. Ob gemauschelt und getrickst wird? Daniel und Niklas beantragten Akteneinsicht beim Innenministerium.  

Diesen Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz hat das Ministerium damals in 66 einzelne Anträge aufgespaltet und dafür mehr als 14.000 Euro an Gebühren in Rechnung gestellt.

Mit Hilfe der Gebühren sollte nicht nur das Informationsinteresse von Daniel und Niklas abgewürgt werden. Es ging darum, andere Nachfrager abzuschrecken.

Daniel hat mit Hilfe des Deutschen Journalisten Verbandes gegen die Gebühren geklagt.

Er hat vor dem Verwaltungsgericht Berlin und dem Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg gewonnen.

Die Gebühren waren unrechtmäßig.

Doch das ignoriert das Ministerium. Es ist vor das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig gezogen. Das Ministerium weiß, dass es verliert. Doch wer hat schon das Geld, ein Verfahren vor dem Bundesverwaltungsgericht zu bezahlen. Kaum jemand.

Was riskiert das Ministerium? Nichts. Es gewinnt in jedem Fall Zeit. Und alle lernen, wer Informationen will, muss sich auf einen langen Rechtsstreit auf Basis einer absurden Gebührenrechnung einrichten. Die Abschreckung von Thomas de Maizière wirkt.

Nicht nur das Urheberrecht wird benutzt, um der Öffentlichkeit die Einsicht in Akten so schwer wie möglich zu machen. Auch das Geld der Bürger wird missbraucht, um Transparenz zu verhindern.

Groteske Schwärzungen

Aber das ist nicht alles. Das Innenministerium von Thomas de Maizière hat seinerzeit Teile Sportakten entfernt, andere waren geschwärzt. Häufig berief sich das Ministerium dabei auf angebliche Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse der zu großen Teilen mit Steuergeld geförderten Sportverbände, die geschützt werden müssten.

In einem Fall, bei der Deutschen Eisschnelllaufgemeinschaft, haben wir diese Schwärzungen stellvertretend angegriffen. Das Verwaltungsgericht Berlin hat uns teilweise Recht gegeben. Das Ministerium legte Berufung ein, die vom Oberverwaltungsgericht zurückgewiesen worden ist. Noch während der Verhandlung kündigte das Minsterium an, auf jeden Fall in Revision gehen zu wollen – wieder vor das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig.

Es ist das Gleiche. Das Ministerium von Thomas de Maizière riskiert mit der abenteuerlichen juristischen Begründung eines potentiellen Betriebsgeheimnisbruchs das Geld der Bürger in einem aussichtslosen Rechtsstreit. 

Eine Szene vor Gericht war besonders bezeichnend: Ein Vertreter des Ministeriums fragte: „Muss so was denn wirklich veröffentlicht werden?“ Die Richterin antwortete: „Sie haben da einen ganz falschen Denkansatz. Es geht hier um die Frage: Darf so etwas überhaupt geheim gehalten werden? Erst einmal ist nämlich alles öffentlich. Und alle Ausnahmen von der Veröffentlichung müssen sehr gut begründet und ganz eng ausgelegt werden.“

Auch unser Datenjournalist Stefan Wehrmeyer hat die intransparente Haltung des Innenministeriums schon viele Male erlebt. Stefan hat die Seite fragdenstaat.de gegründet, die es jedem Bürger ermöglicht, ganz einfach Anfragen an Behörden zu senden. Das Innenministerium akzeptiert seit einiger Zeit keine Anfragen mehr von E-Mail-Adressen, die auf fragdenstaat.de enden. Sie ignorieren damit die Transparenzwünsche der Bürger, gegen geltende Gesetze. Für die Bürger ist es sehr schwer, dagegen anzukommen.

Selbst mit dem Urheberrecht versuchte das Innenministerium fragdenstaat.de Probleme zu machen. Nachdem ein Bürger eine Stellungnahme zu einem Urteil per IFG bekommen hatte, wollte die Behörde dem Bürger die Veröffentlichung der Stellungnahme im Netz verbieten. Der Grund, erneut: Das Urheberrecht. Das Innenministerium nahm sich die Kanzlei Redeker Sellner Dahs und mahnte fragdenstaat.de ab. Vergeblich. Auch die Rechtsanwälte konnten nicht verhindern, dass das Ministerium im Anschluss gleich mehrfach vor Gericht verlor. Erneut war Steuergeld verschwendet worden, um einen unsinnigen juristischen Streit zu führen.

Absprachen gegen Transparenz

Die Ministerien organisieren ihren Kampf gegen Transparenz seit einigen Jahren untereinander. Regelmäßig trifft sich eine Gruppe Beamter, um Strategien zur Abwehr von Anfragen zu diskutieren. Treffpunkt ist das Innenministerium. „Wenn ein IFG-Antrag eines Journalisten vorliegt, sind alle einschlägigen Ausnahmegründe (…) zu prüfen“, zitierte vor zwei Jahren Zeit-Online aus den Protokollen. Nach der Veröffentlichung trafen sich die Beamten weiter, schrieben danach jedoch nicht mehr mit. So kann die Abwehr von Transparenz nicht noch einmal transparent gemacht werden.

In einem weiteren Fall schafft das Innenministerium mit Hilfe juristischer Spitzfindigkeiten einfach bestehendes Recht ab, um seine Macht über Informationen zu wahren. Das Bundesverwaltungsgericht hat im Jahr 2013 geurteilt, dass Bundesbehörden nicht auf Basis der bestehenden Pressegesetze zur Auskunft verpflichtet werden können – es gebe schließlich nur Landespressegesetze. Ein Reporter der „Bild“-Zeitung hatte auf Auskunft geklagt.

Diese seltsam anmutende Rechtsansicht, dass die Bundesregierung nichts auf Fragen der Presse sagen muss, kommt erneut aus dem Innenministerium und wurde von dort lautstark vertreten. Das Ministerium hat einen guten Verbündeten am Bundesverwaltungsgericht: den Richter Jan Hecker – er war bis vor wenigen Jahren Beamter im Innenministerium unter anderem beim Verfassungsschutz. Man kennt sich, man verträgt sich. Hecker hatte die Idee, dass die Landespressegesetze nicht für Bundesbehörden gelten, in einem Aufsatz 2006 geboren.

Das Bundesverwaltungsgericht regte in seiner Entscheidung zwar noch an, für den Bund ein eigenes Pressegesetz zu schaffen. Die Regierung setzt das aber seit Jahren einfach nicht um. Wer heute Auskünfte von Bundesbehörden will, hat es schwer, auf Auskunft zu klagen. Dank der Blockade-Juristen aus dem Bundesinnenministeriums.

Der Fall liegt vor dem Verfassungsgericht.

Der Angriff auf netzpolitik.org passt in dieses Bild. Eine absurde juristische Argumentation wird benutzt, um gegen Transparenz vorzugehen. Der Angriff kam wieder aus dem Geschäftsbereich des Innenministeriums unter Minister Thomas de Maizière. Diesmal aus den Reihen des subalternen Verfassungsschutzes. Es ging um das gleiche Problem aus Sicht des Amtes. Jemand hat Informationen veröffentlicht, die aus Sicht der Beamten geheim bleiben sollten: Haushaltsansätze für ungebremste Lauschangriffe im Internet.

Dagegen musste vorgegangen werden. Egal was es kostete. Diesmal mit dem grotesken Vorwurf des Landesverrates.

Die Seite der Informationsblockierer ist mächtig und sie scheint zu allem bereit. Aus Reportern werden Landesverräter. Aus Informationsverbreitern Urheberrechtsverletzer. Aus Fragern Betriebsgeheimnis-Brecher.

Die Geheimniskrämer

Ich kenne einen Minister, der Anordnungen auf kleine Klebezettel schreibt und diese in seine Akten pappt. Warum? Sollte jemand in die Akten schauen wollen, werden die Klebezettel aus den Akten entfernt. Damit niemand nachvollziehen kann, was dieser Minister wann angewiesen hat. Dieser Mensch will keine Spuren in den Dokumenten hinterlassen. Es scheint, als wolle er nicht zur Rechenschaft gezogen werden.

Es gibt sogar ein sozialdemokratisch geführtes Ministerium, in denen die Auskunftspflichtigen ihre Emails nicht mit Namen unterschreiben – anscheinend, weil sie nicht für ihre Worte festgemacht werden wollen. Sie verstecken sich in der Anonymität. Ihre Emails unterschreiben die Ministerialen namenlos mit: „Ihr Pressereferat“. Selbst der Servicedienst der Telekom ist offener.

Der Streit um Transparenz lohnt sich.

1962 in der Spiegel-Affäre ging es um die Frage, was die Presse berichten darf.

Der Streit war heftig und er wurde gewonnen.

Heute geht es um mehr. Es geht darum, was die Menschen wissen dürfen. Es geht nicht um einzelne Berichte. Es geht um ganze Dokumente und Aktenberge, die veröffentlicht werden.

Es geht darum, ob der Journalismus der Zukunft seine Behauptungen anhand von Dokumenten beweisen darf; ob die Bürger sich selber ein Bild machen können.

Es geht um die Frage: Wer hat die Deutungshoheit? Die Ämter? Oder die Bürger?

Es ist eine Machtfrage. Und wir haben sie gestellt.