Justiz & Polizei

Polizei im Visier

Wenn Polizisten über die Stränge schlagen, werden sie fast nie bestraft. Ihre Opfer dagegen werden systematisch von der Justiz verfolgt. Wir haben exklusiv die neuesten Zahlen zu Polizeiübergriffen und schildern zwei Fälle, in denen Bürger erst attackiert und dann angeklagt wurden

von Benedict Wermter

© Polizei von Montecruz Foto unter Lizenz CC BY-SA 2.0

Die Recherche erscheint auch in der „tageszeitung“ (taz) und bei vice.com.

An einem Sonntagabend im Herbst 2014 will eine Band auf dem Kölner Friesenplatz „Liebe verbreiten“. Rund 30 Menschen hören zu. Ein Mann vom Ordnungsamt verbietet die elektrische Verstärkung, die Umstehenden protestieren: Es gebe doch gar keine Anwohner in der Nähe. Man ruft die Polizei.

Die Beamten rücken an, angeblich kommen sie von einem Einsatz bei einem Fußballspiel, vielleicht sind sie deshalb so geladen. Ein Polizist mit langem Bart steigt mit hochgekrempelten Ärmeln aus dem Wagen, berichten die Musiker. Dann geschieht das hier.

Ohne ersichtlichen Grund reißt der Beamte den Musiker Marius Bielefeld an den Haaren zu Boden und drückt sein Gesicht auf das mit Glasscherben bedeckte Pflaster. Dabei verdreht er ihm den Arm. Zwei weitere Beamte unterstützen ihn dabei. Hysterie bricht aus, die Umstehenden schreien. Einer der Zuschauer filmt die Szene mit seinem Handy. Später zeigt er den Polizisten an, genau wie fünf andere Zeugen. Unter ihnen der Schauspieler David Ortega, einer der Teilnehmer des jüngsten RTL-Dschungelcamps.

Man sieht in dem Film nicht, wie Marius Bielefeld sich gegen die Beamten zur Wehr gesetzt hat, oder ob überhaupt. Aber er wird angezeigt wegen „Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte“.

Das Beweisvideo – unterschlagen

Bei der Gerichtsverhandlung spielt Bielefelds Anwalt Dominik Maraffa der Richterin das Video vor. Die Richterin ist überrascht. Dabei war das Video der Polizei lange zuvor übergeben worden. Marius Bielefeld wird daraufhin freigesprochen. Die Staatsanwältin verspricht, Schritte gegen den übergriffigen Polizisten einzuleiten.

Das Bild zeigt den Musiker Marius Bielefeld, der von drei Polizisten verprügelt wurde

Marius Bielefeld

private Aufnahme

Doch nichts ist passiert. Und auch die Anzeige der sechs Zeugen verlief im Sande. Am Ende hat die Kölner Staatsanwaltschaft das Verfahren eingestellt, ohne die sechs Anzeigeerstatter schriftlich darüber zu informieren. Dabei sind Staatsanwälte dazu rechtlich verpflichtet.

Dominik Maraffa, der Anwalt des Musikers, weiß, dass der Fall beim Kölner Kommissariat untersucht wurde, hausintern also. In der Abschlussbemerkung hätten die Beamten geschrieben, sie sähen „keinen hinreichenden Tatverdacht“. Sie kannten das Video.

2138 Anzeigen gegen Polizisten

Vor einigen Monaten hat CORRECTIV erstmals genaue Zahlen zum Ausmaß von Polizeigewalt veröffentlicht — und über die fast durchgängige Straflosigkeit berichtet.

Jetzt liegen die neuesten Zahlen fürs Jahr 2014 vor: Demnach wurden 2138 Polizisten wegen Körperverletzung von Bürgern angezeigt. Nur gegen 33 Polizisten hat die Staatsanwaltschaft aber Anklage erhoben – 1,5 Prozent. Wie viele Polizisten tatsächlich verurteilt wurden, wird nicht statistisch erhoben. Es dürfte, wenn überhaupt, eine Handvoll sein.

Ganz anders auf der Gegenseite: Wer einen Polizisten anklagt, erhält meist umgehend eine Gegenanzeige wegen „Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte“. Hier wurden in 2014 fast alle Fälle von einer Staatsanwaltschaft zur Anklage gebracht – und rund ein Viertel der Beschuldigten am Ende auch verurteilt.

Martin Rätzke ist Sprecher der Organisation Victim Veto, die Opfer von Polizeiverbrechen vertritt. Er sagt: „Wird gegen Polizisten ermittelt, nimmt das Bild vom Rechtsstaat immer schweren Schaden.“

Tobias Singelnstein, Professor für Strafrecht an der FU Berlin, sieht eine „Mauer des Schweigens“ innerhalb der Polizei. Die Beamten verweigerten Aussagen und deckten sich gegenseitig, schreibt der Forscher in einem Aufsatz.

„Es gilt das Prinzip: Nichts verlässt den Funkwagen – weder nach oben, noch an die Öffentlichkeit“, sagte bereits im vergangenen Jahr Rafael Behr, Professor an der Polizeiakademie Hamburg. Anstatt in den eigenen Reihen zu ermitteln, verfolgten Polizei und Justiz ihre Opfer.

Abhängige Ermittler

Kritik kommt auch Amnesty International und dem Menschenrechtsrat der UN. Der fordert seit Jahren „unabhängige Behörden zur Strafverfolgung von Polizisten, ohne hierarchische oder institutionelle Verbindung zwischen Beschuldigtem und Ermittlern“.

In Deutschland gibt es nur in Rheinland-Pfalz eine unabhängige Ermittlungsstelle, die nicht Polizei oder Justiz, sondern dem Landtag untersteht. In einigen Bundesländern gibt es immerhin Beschwerdestellen in den Innenministerien. Die rollen die Fälle allerdings erst auf, nachdem das Verfahren abgeschlossen ist.

„Es wäre ein Systembruch, Ermittlungen aus der Polizei und dem Inneren herauszuziehen und in der Justiz anzusiedeln“, sagt Eric Töpfer vom Deutschen Institut für Menschenrechte. Es sei aber nötig, diesen Systembruch zu vollziehen, um Bürgern Zugang zu unabhängigen Ermittlungen zu ermöglichen.

Zuckerkrank, herzkrank, verprügelt

An einem eisigen Januarmittag fährt der Rentner Ulrich Trippler mit dem Fahrrad von der Arbeit nach Hause; er trägt nebenher Briefe aus. Trippler hat es eilig. Er leidet unter schwerer Diabetes, hat fünf Beipässe, eben hat er sich Insulin gespritzt. Nun fühlt er sich unterzuckert. Trippler fährt Schlangenlinien, durch eine Wohngegend in Rosdorf bei Göttingen. Man könnte denken, er sei betrunken.

Trippler bemerkt den Streifenwagen zunächst nicht. Zwei Polizisten steigen aus. Sie fordern ihn auf, in ein Alkoholmessgerät zu pusten. Trippler weigert sich. Sie sollten ihm stattdessen Blut abnehmen, sagt er, dann würden sie sehen, dass er zuckerkrank sei. Es kommt zu einem Wortgefecht – in dessen Verlauf die beiden Polizisten den Rentner zu Boden reißen und ihn dort eine Viertelstunde lang fixieren. Trippler gerät in Panik. Er sagt den Beamten, er sei krank, er habe mehrere Beipässe. Das könne ja jeder behaupten, ist ihre Antwort.

So stellt es Trippler dar, er hat es vor Gericht gesagt und im Gespräch mit CORRECTIV wiederholt.

Und es gibt einen Zeugen. Der heißt Klaus Krawietz und war viele Jahre lang Schöffe an Göttinger Gerichten. An jenem Vormittag steht Krawietz in der Küche seine Reihenhauses, als er Gebrüll auf der Straße hört. Er sieht einen älteren Herren auf dem Gehweg liegen, über ihm zwei Polizisten, die sein Gesicht in den Splitt auf der vereisten Straße pressen. „Wie ein Stück Vieh wurde der Mann auf den Boden gedrückt“, erinnert sich Krawietz. „Der ganze Einsatz war vollkommen überzogen und nicht nachvollziehbar.“

Abgeführt in Handschellen

In Handschellen wird Ulrich Trippler auf das Präsidium gebracht. Als er schließlich pustet, zeigt das Messgerät einen Alkoholwert von 0,0 Promille an. Trippler kann gehen.

Er will die Sache nicht auf sich beruhen lassen. Er hat Todesangst gelitten, seine Hose ist kaputt, die Haut am Knie ist aufgeschürft, er hat Blutergüsse am linken Arm und Kratzer auf der Stirn. Ein Arzt attestiert die Verletzungen. Trippler ruft bei der Polizei an: Er wolle Anzeige erstatten und schildert einer Sachbearbeiterin den Vorfall. Kurz darauf ruft ein Vorgesetzter zurück und lädt ihn zu einem persönlichen Gespräch ein. Trippler schlägt es aus. Er erscheint zum verabredeten Termin, um seine Anzeige zu erstatten. Und bekommt eine Gegenanzeige vorgelegt. Wegen „Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte“. Der zuckerkranke Rentner habe nach den Beamten getreten.

Einige Monate später die Verhandlung vor dem Amtsgericht Göttingen. Drei Polizisten waren an dem Einsatz beteiligt. Übereinstimmend sagen sie aus: Trippler habe sich massiv gewehrt, um sich der Kontrolle zu entziehen. „Obwohl einer der Beamten ja im Auto sitzen blieb“, sagt Trippler. Er soll 200 Euro zahlen und weigert sich. Bei einem zweiten Gerichtstermin ist die Strafe höher: 600 Euro oder Sozialstunden, die er schließlich in seiner Gemeinde ableistet.

Und was wurde aus seiner Anzeige gegen die Polizisten? „Da habe ich hintenrum erfahren, dass das Verfahren eingestellt wurde“, sagt Trippler. Während der ersten Verhandlung habe er den Satz fallen gelassen: Er wolle keine große Sache aus der Angelegenheit machen. Das nahmen die Behörden offensichtlich zum Anlass, die Ermittlungen einzustellen. Wobei auch hier nicht einmal ein Einstellungsbescheid verschickt wurde. Erst als seine Anwältin, vor der zweiten Verhandlung, Akteneinsicht nimmt, erfährt Trippler davon. „Das wurde wohl unter Verschluss gehalten“, sagt seine Anwältin heute.

Trippler muss Laub fegen, wochenlang, „für eine Tat, die ich nicht begangen habe.“ Bis heute ist er sich sicher: „Die Polizisten haben sich abgesprochen und gelogen.“ Mit der Polizei wolle er nie wieder etwas zu tun haben.

Die Polizeiinspektion Göttingen war gegenüber CORRECTIV zu keiner Stellungnahme bereit, ebenso wenig die Staatsanwaltschaft.

„Kein Fehlverhalten erkennbar“

In Niedersachsen – Göttingen gehört dazu – gibt es eine Polizei-Beschwerdestelle. Der nun vorbestrafte Rentner Ulrich Trippler hat seinen Fall hier eingereicht. Es dauert acht Monate, ehe die Stelle dem Rentner schreibt. Bei den Polizisten sei „kein Fehlverhalten erkennbar“ gewesen, und: „Wir stellen gerichtliche Entscheidungen nicht infrage.“

Seit ihrer Gründung im Juli 2014 hat die Niedersächsische Beschwerdestelle in einem Jahr 630 Hinweise erhalten, etwa die Hälfte davon gegen das Verhalten von Polizisten. Von den 210 bereits bearbeiteten Fällen wurden 14 Beschwerden als begründet erachtet.

Eric Töpfer vom Deutschen Institut für Menschenrechte hat eine Empfehlung zu den unabhängigen Ermittlungsstellen geschrieben. Der Politikwissenschaftler mit Schwerpunkt innere Sicherheit sagt: „Eine Befangenheit ist da, hat aber in den letzten Jahren abgenommen.“ Der Grund: Ermittlungen gegen Polizisten seien zunehmend zentraler angesiedelt, beim LKA etwa.

Doch noch immer ermittelten Polizisten, die einen bestimmten Blick auf das Geschehen haben. Töpfer fordert durchmischte Teams aus Ermittlern, die nicht im Inneren, sondern in der Justiz angesiedelt sind – „um das Vertrauen in den Rechtsstaat zu gewährleisten.“

„Es gibt ihn noch, den Korpsgeist“

Die Gewerkschaften der Polizei sehen in diesem Fall keinen Handlungsbedarf. Es gebe keinerlei Anzeichen dafür, dass die Strafverfolgung von Polizisten nicht funktioniert, sagte Rainer Wendt von der Gewerkschaft der Polizei im vergangenen Jahr. Er halte die Ermittlungen durch die Staatsanwaltschaft für unabhängig.

Die Polizeigewerkschaft vertritt vor allem Streifenpolizisten, der (BDK) Bund Deutscher Kriminalbeamter eher höherrangige Beamte. Ihr Vorsitzender André Schulz ist selbstkritischer, er sagt: „Wir sind besser geworden bei Ermittlungen in den eigenen Reihen, aber es gibt ihn noch, den Korpsgeist.“

Der BDK trete ein für die unabhängigen Ermittlungsstellen, aber es gebe eben rechtliche Hürden. Auch Schulz nimmt wahr, wie das Vertrauen in die Polizei abnimmt: Die Polizei sei materiell und personell gebeutelt, während die Bevölkerung latent Angst vor Zuwanderung und Terror habe. „Wir müssen gerade durch ein Tal der Tränen, da kommen diese Zahlen denkbar schlecht.“