Artikel

Mobbing leicht gemacht

Betriebsräte sind vom Gesetz besonders geschützt. Das hindert ruppige Firmen aber nicht, die Arbeitnehmervertreter mürbe zu machen, wenn es ihnen in den Kram passt. CORRECTIV.RUHR hat 70 Streitfälle zwischen Arbeitgebern und Betriebsräten ermittelt und ausgewertet.

von Peter Dinkloh

Betriebsräte werden unter Druck gesetzt. Sind das Einzelfälle, oder gibt es eine Struktur beim Kampf gegen Betriebsräte. Gibt es Union Busting in Deutschland?© Betriebsrätemesse 2014 der IG Metall Regensburg, lizensiert unter CC BY 2.0

Das wichtigste Kapital des Hamburger Rechtsanwalts Helmut Naujoks ist sein Ruf. Arbeiter fürchten ihn als Kampfhund ihrer Chefs. Er drängt unliebsame Beschäftigte mit windigen Abmahnungen und Serienkündigungen aus Unternehmen und rühmt sich, sogar mit Betriebsräten fertig zu werden. Zwei Bücher hat Rechtsanwalt Naujoks geschrieben. Das erste über „Machtmissbrauch“ von Betriebsräten, das zweite über die „Kündigung von Unkündbaren“.

Wenn sich Naujoks mit seiner stattlichen Statur durch die Arbeitsgerichte der Republik schiebt, wird es eng. Mit wehender Robe und schwarzem Rollkoffer versperrt er problemlos auch breitere Gänge. Doch er ist ein Scheinriese. Je näher man ihm kommt, desto unscheinbarer wird er. Sein fleischiges Gesicht nimmt den gegelten Haaren das Zackige.

Er spricht überraschend ruhig, fast charmant. Früher sei er eine wandelnde Bombe im Gerichtssaal gewesen, aufbrausend und einschüchternd, sagen Gewerkschaftssekretäre, die des öfteren mit ihm aneinandergeraten sind. Heute klingt der bekannteste „Union-Buster“ Deutschlands häufig, als habe er Kreide gefressen. Union-Buster: So nennt man in den USA einen eigenen Berufszweig, der mit Anwälten, Psychologen und Managern gezielt versucht, gewerkschaftliche Aktivitäten zu verhindern.

Union Busting in Deutschland

Union-Busting – gibt es das überhaupt in Deutschland? Wie steht es um die Betriebsratsarbeit hierzulande? Werden Beschäftigte, die ihre Mitbestimmungsrechte wahrnehmen wollen, als Störfaktoren gebrandmarkt? Versuchen Manager, Betriebsräte klein zu halten – oder zu verhindern?

Das wollten wir herausfinden und haben dazu im Juli 2015 eine Umfrage gestartet unter dem Titel: „Der Kampf um Betriebsräte“. Wir haben hunderte Gewerkschafter angeschrieben und tausende Flugblätter auf ihren Kongressen verteilt. Der Einfluss der Arbeitnehmer im Arbeitsleben geht zurück, ein immer größerer Teil der Unternehmensgewinne verbleibt bei den Firmenbesitzern – zeigt sich das auch bei den Mitwirkungsrechten? Um Unklarheiten zu vermeiden, haben wir bei den Antworten nur jene Streitfälle berücksichtigt, die vor Gericht endeten. Wir haben jene Fälle nicht aufgenommen, bei denen es nach Monaten des Mobbings zu einem Vergleich kam, der nicht von einem Richter besiegelt wurde.  

Das Ergebnis bisher: Wir haben mehr als 70 Fälle, in denen Betriebsratsarbeit verhindert wurde. Fälle, die uns die Betroffenen wie folgt schilderten:

  • Bei der Aicher Ambulanz Union, einem Krankentransport-Unternehmen in München, scheiterten sieben Versuche der Gewerkschaft ver.di, einen Betriebsrat zu gründen. Schließlich gewann ein Kandidat des Arbeitgebers die Betriebswahl – und verhinderte 2014 die turnusgemäßen Neuwahlen.
  • Beim Fahrdienst der Stadtwerke Oberhausen informierte der Betriebsrat über Missstände, daraufhin wurde ein Mitglied mit Strafanzeigen überzogen, konnte sich jedoch vor Gericht durchsetzen, im Amt bleiben und wurde 2014 wiedergewählt.
  • Bei der GP Verkehrswegebau, einem Bauunternehmen in Halle mit rund 350 Mitarbeitern, wurde einem Betriebsratsmitglied wegen vermeintlichen Lohnbetrugs gekündigt, nachdem er Unterschriften für eine Betriebsvereinbarung gesammelt hatte. Später akzeptierte das Betriebsratsmitglied einen Vergleich, verließ das Unternehmen und fand mit Hilfe der Gewerkschaft eine neue Stelle.
  • Beim Verpackungshersteller P-Well in Bad Bentheim packten Sicherheitsleute einen ver.di-Gewerkschaftssekretär und warfen ihn aus dem Unternehmen, als er versuchte, die Mitarbeiter bei der Gründung eines Betriebsrates zu unterstützen. Zudem verklagte ihn die Firma auf 100.000 Euro Schadenersatz wegen „Rufschädigung“.

Und dann gibt es aktuell zwei Fälle, bei denen ausgerechnet Rechtsanwalt Naujoks unterwegs ist. Wir wollen die beiden Fälle hier ausführlich schildern, denn sie zeigen, wie einfach es ist, Betriebsräten Knüppel zwischen die Beine zu werfen – und welch gravierende Konsequenzen solche Auseinandersetzungen für die Betroffenen haben.

Stories aus dem Ruhrgebiet

Die Fälle spielen in dem Meridias Ruhrstadtpflegehaus Barbaraneum Bochum und im Senioren-Wohnpark Flora Marzina in Herne. Beide Betriebe gehören zu den den Marseille-Kliniken, einem Millionen-Konzern, der mit knapp 5.000 Mitarbeitern rund 60 Pflegeheime betreibt. Dieter Wopen, Alleinvorstand der Marseille-Kliniken, hat trotz mehrmaliger Kontaktaufnahme per Telefon und Email jeglichen Kommentar für diesen Artikel verweigert.

Das Barbaraneum ist ein Altenheim in einem schmalen Haus in Bochum. An der Wand im Hinterhof blüht der Schimmel. Es gibt einen engen Grünstreifen, der Rest des Hinterhofs besteht aus Parkplätzen. In der Cafeteria kostet der Pott Kaffee 50 Cent, Clownsfiguren aus Pappe ringen vergeblich um den Frohsinn der Bewohner.

Dreimal hat das Altenheim mit seinen rund 120 Betten seit der Jahrtausendwende den Besitzer gewechselt. Es ist hochverschuldet, erwirtschaftet aber Gewinn, 2014 waren es gut 81.000 Euro. 2014 war auch das Jahr, in dem der Hamburger Klinikbetreiber Marseille das Altenheim übernahm. Prompt begann der Konflikt mit der Betriebsratsvorsitzenden Helene Bouich-Kouhpeyma, alleinerziehende Mutter von vier Kindern, eine 52 Jahre alte, rotwangige Bochumerin. Seit 20 Jahren arbeitet sie in dem Altenheim und hat bereits ein Gerichtsverfahren gegen sie als Betriebsrätin überstanden, das auch schon der jetzige Marseille-Vorstand Wopen, damals einer der Besitzer der Pflegeheims, angezettelt hatte.

Die neue Geschäftsführung wollte eine Software einführen zur elektronischen Gehaltsabrechnung. Damit kann ein Unternehmen aber auch detailliert die Arbeit der Mitarbeiter überwachen. Die Reaktionszeit etwa, bis man auf das Klingeln eines Bewohners reagiert, die Zeit, die jemand braucht, um einen Dienstplan zu schreiben. Mitarbeiter, die einer solch peniblen Zeitkontrolle ausgesetzt waren, berichten von permanentem Druck, der sie im Lauf der Zeit zermürbt.

Bouich-Kouhpeyma und ihre Kollegen vom Betriebsrat verlangen eine Übereinkunft, eine Betriebsvereinbarung zum Thema Datenschutz. Das ist ihr gutes Recht: Der Betriebsrat kann die Abläufe in einem Unternehmen durch Betriebsvereinbarungen mitbestimmen.

Kündigung gegen Betriebsrat

Doch die Geschäftsleitung geht nicht darauf ein – und bittet den Betriebsrat, einer Kündigung von Bouich-Kouhpeyma zuzustimmen. Der Betriebsrat weigert sich. Also zieht die Geschäftsleitung vors Arbeitsgericht. Der Vorwurf: Bouich-Kouhpeyma habe vorgetäuscht, am Wochenende Betriebsratsarbeit gemacht zu haben und habe sich dadurch Zuschläge erschlichen. Der Vorwurf wird ihr schriftlich im Beisein eines Mitarbeiters überreicht. Die Belegschaft ist fortan gespalten. Die vier anderen Betriebsratsmitglieder halten zu ihr, aber etliche Kolleginnen wenden sich ab. Der mögliche Schaden, den Bouich-Kouhpeyma durch ihre vermeintlich falschen Abrechnungen verursacht habe: weniger als hundert Euro.

Bouich-Kouhpeyma ist schockiert, schiebt es tagelang vor sich her, die Klageschrift überhaupt zu lesen. Dann antwortet sie detailliert auf die Vorwürfe, erläutert, dass sie als Betriebsratsvorsitzende beispielsweise Dienstpläne, die sie am Freitag erhalten habe, eben am Wochenende bearbeiten musste. Die Marseille-Kliniken lenken nicht ein.

3. März 2016: Saal 34 im Arbeitsgericht Bochum ist vollbesetzt, etwa 50 Unterstützer sind gekommen, um Bouich-Kouhpeyma beizustehen. Rechtsanwalt Naujoks thront auf der Klägerbank, meist ein Bein weit von sich gestreckt. Er gibt sich salomonisch. Legt ihm Richter Christian Vollrath die Schwächen seiner Ausführungen dar, nimmt er dessen Anregungen „gerne“ auf, um „losgelöst von der ganzen Polemik und den Empörungsritualen“ zu verhandeln.

Richter Vollrath macht keinen Hehl daraus, dass er der Anklage skeptisch gegenüber steht. Ob die dermaßen umfangreiche Anklageschrift verdecke, dass es an Argumenten gegen die Angeklagte fehle, will er gleich zu Anfang wissen. Mehrere Finger dick ist die Akte, doch manchmal stehen nur einige Zeilen Text auf einer Seite.

Nein, antwortet Naujoks, der Umfang spräche im Gegenteil für die Sorgfalt und Ausgewogenheit, mit der das Unternehmen seine Entscheidung getroffen habe.

Nur die Anwälte reden. Bouich-Kouhpeyma selbst sagt nichts. Ihr Rechtsanwalt Rainer Blömke führt aus, dass er Schwierigkeiten habe, überhaupt die genauen Vorwürfe in der Anklageschrift zu erkennen. Der Hinweis in der Anklageschrift, dass Bouich-Kouhpeyma aufgrund ihrer langen Betriebszugehörigkeit rund 1.000 Euro mehr als ihre Kolleginnen verdiene, zeige wohl eher die schlechte Bezahlung im Unternehmen als ein Vergehen der Angeklagten, sagt er.

Der erste Prozesstermin ist ein so genannter Gütetermin. Doch ein einvernehmliches Ergebnis wird nicht erzielt. Typisch für Angriffe auf Betriebsräte ist, dass bereits jetzt offensichtlich ist, dass die Anklage auf wackligen Beinen steht. Denn der Richter gibt Naujoks mit auf den Weg, dass er zum nächsten Termin „erhebliche Zweifel“ des Gerichts ausräumen muss, dass es „wesentliche Pflichtverletzungen“ von Seiten der Betriebsratsvorsitzenden gegeben hat.

Angriff niedergeschlagen

Genau das gelingt ihm nicht, und der Richter schlägt den Angriff gegen Bouich-Kouhpeyma am 14. Juni 2016 nieder. Die Kündigung zählt nicht. Den Betroffenen ist oft klar, dass sie im Recht sind und sie – wie Bouich-Kouhpeyma – gute Chancen haben, vor Gericht zu siegen. Aber sie wissen ganz genau, dass die Gerichtsverfahren nur Teil des konzertierten Angriffs gegen sie sind. Ihre juristischen Siege stoppen die Angriffe nicht und die Niederlagen der Arbeitgeber scheinen teilweise schon eingeplant.

So steht Bouich-Kouhpeyma auch nach den gewonnen Prozess bei den Marseille-Kliniken weiter im Fokus. „Das Verfahren war immer nur Teil des Problems“, sagt sie. „Auch wenn der Arbeitgeber jetzt nach Hamm [vor das Landesarbeitsgericht, die nächste Instanz] zieht, ich sehe das eher als unproblematisch an. Schlimmer sind die alltäglichen Schikanen.“ Die sind so rücksichtslos wie vorher, so wird sie sogar einmal aufgefordert, das Schwesternzimmer – ihren Arbeitsplatz – zu verlassen, weil ein Vorgesetzter mit einer Kollegin sprechen möchte.  „Es fällt mir schwer, da nicht zu denken, dass es um mich geht.“

Die betriebliche Mitbestimmung in Deutschland ist ein hohes Gut, für das die Arbeiter seit dem Kaiserreich  gestreikt und gekämpft haben. Es gibt etwa 100.000 Betriebsräte in Deutschland. Das klingt viel – und ist doch wenig. Man schätzt, dass heute nur noch jeder zehnte Betrieb einen Betriebsrat hat, Tendenz leicht fallend.

Rund 100.000 Betriebsräte in Deutschland, aber nur 70 Streitigkeiten vor Gericht, die unsere Umfrage zutage gefördert hat. Ist Union-Busting also doch kein Problem in Deutschland?

„Auch wir können das Gesamtphänomen nicht einschätzen“, sagt Heiner Dribbusch, der gerade die zweite Untersuchung für die gewerkschaftsnahe Hans-Böckler-Stiftung zu dem Thema durchführt. „Auch wir bekommen nur die Fälle mit, die eine Welle machen.“ Er ergänzt, dass eben viele Fälle nicht justiziabel seien. „Den Fall, wo der Unternehmer so einschüchtert, dass sich niemand traut, einen Betriebsrat zu gründen, merkt niemand. Oder wo er zu einem potentiellen Betriebsrat hingeht und fragt ‚Wollen Sie wirklich kandidieren? Sie wollen doch hier noch etwas werden.‘“ All das bekomme niemand mit.

Offiziell ist die Arbeitslosigkeit in Deutschland niedrig, zuletzt lag sie bei 5,9 Prozent. Doch diese Zahl verdeckt, dass die Unsicherheit der Beschäftigten zunimmt. Jeder vierte arbeitet heute im Niedriglohnsektor, prekäre Beschäftigungsverhältnisse sind auf dem Vormarsch und machen nach Gewerkschaftsschätzungen 40 Prozent aller Jobs aus. Was folgt daraus für die betriebliche Mitbestimmung? Verzichten Beschäftigte auf ihre gesetzlichen Rechte, um ihren unsicheren Arbeitsplatz nicht aufs Spiel zu setzen?

Streit in Herne

Jörg Krüger ist Haustechniker im Altenheim Flora Marzina in Herne – und zugleich dessen Betriebsratsvorsitzender. Die Stadt Herne hat das Haus 1998 an die Marseille-Kliniken verkauft. Es hat ein paar dutzend Betten mehr als das Barbaraneum, ist vergleichsweise geräumig. Die Marseille-Kliniken wollen den grauhaarigen 53-Jährigen mit dem gemütlichen Gesicht loswerden, zusammen mit Jurij Schmidt, seinem Kollegen aus der Haustechnik, ebenfalls Betriebsrat.

Auch in diesem Fall streckten die Marseille-Kliniken ihre Fühler nach den Daten der Mitarbeiter aus. Auch hier besteht der Betriebsrat auf einer Vereinbarung zum Thema Datenschutz. Man sei misstrauisch geworden, weil „sich die Geschäftsführung teilweise dreimal in zwei Sätzen widerspricht“, wenn es um die genauen Fähigkeiten der neuen Software gehe, sagt Krüger.

Eigentlich soll ein Programm zum Verfassen von Dienstplänen eingeführt werden. Unklar sind die Verknüpfungen zu Gehaltsabrechnungen und Zeiterfassungsprogrammen, die der Betriebsrat wegen der weitgehenden Kontrollmöglichkeiten fürchtet.

Als Krüger einen Berater hinzuzieht und nicht einfach unterschreibt, was die Geschäftsführung ihm vorlegt, bedroht sie ihn und seinen Stellvertreter Schmidt mit einen „Zehn-Punkte-Plan“, berichtet Krüger. Er fällt in ein Loch aus Krankheit und Wut, bekommt einen Tinnitus, schläft nur noch drei bis vier Stunden am Tag.

Das Unternehmen mahnt ihn fünfmal ab, einmal erhält er zwei Abmahnungen an einem Tag. Er wird dafür gemaßregelt, dass er nicht nach der Arbeitszeit im Unternehmen bleibt, um einen Brief in Empfang zu nehmen, oder dass in seiner Abwesenheit Glühbirnen nicht ersetzt werden.

Unternehmen verpflichtet Staranwalt

Als Krüger standhaft bleibt, greift die Geschäftsleitung tief in die Tasche – Helmut Naujoks mit seinen Stundensatz von 350 Euro verdient an einem normalen Arbeitstag fast so viel wie die meisten Mitarbeiter der Flora Marzina im Monat. Einige seiner Rechnungen liegen uns vor.

Ursprünglich vertritt Naujoks das Unternehmen, um sich mit dem Betriebsrat über den Datenschutz zu einigen. Doch statt die Einigung voranzutreiben, streicht das Unternehmen auf einmal Krügers Arbeitsplatz, ebenso den seines Kollegen Schmidt.

Doch die Kündigung ist problematisch für das Unternehmen. Denn die Haustechnik ist keine eigene Sparte, die einfach geschlossen werden kann. Sie gehört zum Bereich Pflege, so dass Krüger eigentlich versetzt werden müsste.

Im Altenheim in Herne haben die ersten Bewohner schon Tage ohne Heizung verbringen müssen, weil die neue Haustechnik mit der Arbeit nicht hinterherkam. Krüger brauchte erstmal eine Pause und hat deswegen sowie wegen orthopädischer Beschwerden eine fünfwöchige Reha gemacht.

Es dauert und dauert

Aktuell liegt der Fall vor dem Arbeitsgericht Herne. Die Leitung des Hauses und Naujoks argumentieren, dass man die Haustechnik-Aufgaben wegen der schlechten Qualität der bisher geleisteten Arbeit extern vergeben habe, und dass damit die beiden Arbeitsplätze weggefallen seien.

Hier zeigt sich ein weiteres Problem der Arbeitnehmer in den Auseinandersetzungen: Die Zeit arbeitet gegen sie. Krüger ist seit Ende Juni nicht mehr bei der Flora Marzina beschäftigt, ohne zu wissen, ob das Gericht anerkennt, dass die Auflösung seiner Abteilung unrechtens war, oder er sich einen neuen Arbeitsplatz suchen muss. „Jetzt hänge ich erstmal in der Luft“, sagt er. „Das geht nicht spurlos an mir vorbei. Das Arbeitsamt hat mich bereits mehrfach aufgefordert, mich zu bewerben.“

Gut möglich, dass Haustechniker Krüger vor Gericht gewinnt – in den meisten Fällen, in denen Betriebsräte angeklagt werden, gewinnen die Betroffenen die Verfahren. Das wissen auch die Unternehmer und ihre Rechtsanwälte. Woraus man schließen kann, dass der Rechtsakt selbst als Druckmittel benutzt wird – auch wenn ein Erfolg der Klagen praktisch ausgeschlossen ist.

Und das ist ein Problem. Ein Unternehmer kann seinen Betriebsrat letztlich attackieren, wie er will – es bleibt für ihn ohne negative Konsequenzen. Schlimmstenfalls bleibt sein Angriff erfolglos, gewinnt der Betriebsrat den Prozess und darf im Unternehmen bleiben. Schaden angerichtet hat die Klage trotzdem.

Dabei ist ein Angriff auf einen Betriebsrat eigentlich eine Straftat. Paragraph 119 des Betriebsverfassungsgesetzes sieht für die Behinderung von Betriebsratsarbeit Strafen von bis zu einem Jahr Gefängnis vor. Doch der Paragraph kommt praktisch nicht zum Einsatz, wie Richter, Gewerkschafter und Anwälte übereinstimmend berichten. Wie sehr der Paragraph vernachlässigt wird zeigt sich schon daran, dass detaillierte Zahlen zur Anzahl eingestellter oder geführter Verfahren in Deutschland nicht erhoben werden.

Das umreißt das grundsätzliche Problem, das alle der von uns gesammelten Fälle gemein haben: Die Arbeiter sind angreifbar und können sich bestenfalls unter großem persönlichem Einsatz verteidigen. In zwölf der 70 Fälle verließen die Betriebsräte das Unternehmen – obwohl sie besonders geschützte Arbeitnehmer sind. Das zeigt, dass Unternehmen mit großer Leichtigkeit gegen Betriebsräte vorgehen können.

Im Gegenzug ist es ein stetes Risiko für die Beschäftigten, ihre Rechte wahrzunehmen. Insbesondere wenn sie – scheinbar oder tatsächlich – Unternehmensgewinne gefährden, liegt für den Unternehmer der Griff zu unrechtmäßigen Mitteln nahe. Diese Mittel sind nahezu risikolos und Anwälte wie Naujoks bieten sie offensiv an.

Unsere Recherche zeigt, wie brüchig die rechtliche Situation der Arbeiter selbst in besonders geschützten Bereichen ist. Ungesetzliche Angriffe sind jederzeit möglich, die Verteidigungsmöglichkeiten mangelhaft.

Es wird Zeit, dass Betriebsräte und Staatsanwälte den oben genannten Paragraphen 119 zur Anwendung bringen – und dass bei Arbeitgebern die Furcht vor einer Strafverfolgung steigt, sollten sie Betriebsratsarbeit stören.

Andernfalls wird Helmut Naujoks die beschriebenen Fälle zu seinem fürstlichen Gehalt weitertreiben. Wobei er offiziell gar kein Fachmann für das Gebiet ist. Denn dem berühmtesten Anwalt im Kampf gegen Betriebsräte fehlt die Zulassung als Fachanwalt für Arbeitsrecht.


Wir machen weiter:

Unsere Recherche zu benachteiligten Betriebsräten geht weiter. Wenn Ihr Fälle kennt, tragt diese bitte in unsere Datenbank ein.

GEZIELTE BETRIEBSRATSBEKÄMPFUNG

Wir gehen den Problemen nach.


Peter Dinkloh ist Rudolf Augstein Datenfellow bei CORRECTIV. Seine Recherche wurde möglich gemacht durch die Rudolf Augstein Stiftung.