Der Prozess

Der Prozess, Tag 5

Der fünfte Prozesstag in einem der größten Medizinskandale der Nachkriegszeit. Der Zeuge und Sachverständige Christoph Luchte vom Landeszentrum Gesundheit NRW sagt weiter vor Gericht aus. Hätten die behandelnden Ärzte die Unterdosierung bemerken können? Ein Detail in Luchtes Aussage wirft diese Frage auf. Stadtmanns Anwälte finden neue Gründe für die fehlenden Wirkstoffe. CORRECTIV berichtet aus dem Gerichtssaal.

von Cristina Helberg , Marcus Bensmann

© Correctiv.Ruhr

Heute sind knapp 30 Zuschauer in den Saal 101 im Landgericht Essen gekommen. Auch der auffällige Beobachter sitzt wieder im Pressebereich des Zuschauerraums. Wie am vierten Prozesstag, schreibt er alle Details der pharmazeutischen Erklärungen detailliert mit. Die Mittagspause verbringt er mit Stadtmanns Anwälten. Der Zeuge und Sachverständige Christoph Luchte vom Landeszentrum Gesundheit Nordrhein-Westfalen (LZG) beantwortet stundenlang souverän die Fragen des Richters, des Staatsanwalts, der Nebenklage und der Verteidigung.

Welchen Eindruck macht Peter Stadtmann?

Peter Stadtmann ist sehr konzentriert. Als Apotheker kann er den Ausführungen des Sachverständigen besser folgen als seine Anwälte. Immer wieder scheint er ihnen Details zu erläutern. Seine Verteidiger wirken unsicher, verhaspeln sich bei Fragen mehrfach.  

Welchen Eindruck machen die Betroffenen?

Die Betroffenen versuchen den komplizierten pharmazeutischen Ausführungen von Luchte zu folgen. Das ist für Laien sehr schwierig. Die Befragung zieht sich von 09:30 Uhr morgens bis 17 Uhr nachmittags. Dazwischen eine Stunde Mittagspause. Viele der Nebenklägerinnen und -kläger wirken körperlich angeschlagen. Die langen Verhandlungstage sind für sie schwer durchzuhalten.

Die wichtigsten Ereignisse des Tages:

  • Hätten Ärzte es merken können?  Zwei Infusionen, zwei Farben. Der Sachverständige Luchte berichtet von diesem interessanten Detail. Bei der Razzia im Zyto-Labor der Alten Apotheke wurden zwei Zubereitungen beschlagnahmt, die laut Herstellungsprotokoll die exakt gleiche Konzentration von Folinsäure enthalten sollten. Im Labor stellte sich heraus: Eine war korrekt, die andere unterdosiert. Das konnte man wohl auch mit bloßem Auge erkennen. Auf den Fotos vom Tag der Razzia fiel Luchte etwas auf: Die korrekte Infusion war gelb eingefärbt und die unterdosierte farblos. „Es war visuell nachvollziehbar, dass viel weniger Wirkstoff enthalten war“, sagt Luchte. Hätten dann nicht auch die behandelnden Ärzte auf farblose Infusionen aufmerksam werden müssen?

  • Liest der Richter CORRECTIV? Der Vorsitzende Richter Johannes Hidding möchte vom Sachverständigen Luchte wissen, ob das LZG detaillierte Dokumentationen und Rohdaten zur Untersuchung jeder Probe erhoben hat. Die Frage bezieht sich auf ein von der Verteidigung in Auftrag gegebenes Gutachten von Fritz Sörgel. Der renommierte Pharmazeut Sörgel hatte nach Informationen von CORRECTIV bemängelt, dass das LZG in seinem Bericht für das Gericht nicht ausreichend darlege, wie es zu den Ergebnissen der Wirkstoffanalyse gelangt sei. Laut Luchte hat das LZG aber alle Proben ausführlich dokumentiert. „Das sind circa 20 Aktenordner. Eine Menge Papier. Externe Experten könnten diese Dokumentation überprüfen“, erklärt Luchte. Der Richter Hidding lässt durchblicken, dass er gedenkt, diese umfangreichen Dokumente anzufordern und Stichproben prüfen zu lassen. Sollten unabhängige Experten die Daten ohne Beanstandung überprüfen, wären die Zweifel der Verteidigung an den Wirkstoffanalysen widerlegt. Wir haben bereits gestern ausführlich zum Hintergrund des Streits um die Gutachten berichtet.  

  • Neue Erklärungsversuche der Verteidigung: Stadtmanns Anwälte scheinen nach den überzeugenden Antworten des Sachverständigen Luchte zur umfangreichen Dokumentation des LZG von ihren Zweifeln an den Wirkstoffanalysen abzurücken. Stattdessen befragen sie Luchte, ob es denkbar sei, dass in den von den Herstellern gelieferten Ausgangswirkstoffen weniger als der deklarierte Wirkstoff enthalten gewesen sei. Indirekt bezweifeln sie damit die Minderdosierung nicht mehr und liefern eine neue Erklärung, die die Differenz zwischen eingekauften und verkauften Wirkstoffen erklären soll. Der Sachverständige Luchte kann dazu keine Angaben machen. Im Interview mit CORRECTIV erklärt der Anwalt der Nebenklage Aykan Akyildiz, warum diese Argumentation keinen Sinn macht. „Dann müsste man davon ausgehen, dass das bei sämtlichen Proben so gewesen ist. Und so war es ja nicht. Es gab durchaus Proben, die sichergestellt wurden und den vollen Wirkstoff enthielten. Das wäre dann schon ein merkwürdiger Zufall.“ Zusätzlich haben die Anwälte Stadtmanns noch eine weitere neue Erklärung für die Unterdosierungen. An den beschlagnahmten Infusionen hing teilweise Infusionsbesteck. In der Befragung des Zeugen Luchte wollen die Verteidiger wissen, ob möglicherweise die Wirkstoffkonzentration im Infusionsschlauch höher gewesen sein könnte als in der Infusion selbst. „Das sind Lösungen, deshalb sind wir nicht davon ausgegangen“, sagt Luchte.

  • Referenzproben und Blitzlicht: Bei einem weiteren Punkt scheinen die Verteidiger Angriffsmöglichkeiten zu sehen. Dabei geht es um sogenannte Referenzproben. Krebstherapien können je nach Wirkstoff sehr instabil und lichtempfindlich sein. Deshalb werden sie normalerweise erst kurz vor der Behandlung zubereitet und falls nötig vor Licht geschützt. Um auszuschließen, dass die Unterdosierung nicht auf einem Abbau der Wirkstoffe beruht, hatte das LZG von allen beschlagnahmten Therapien Kopien angefertigt und untersucht. Das sind die Referenzproben. Stadtmanns Anwälte bemängeln nun, die Referenzproben und die beschlagnahmten Zubereitungen seien nicht vergleichbar. Die bei der Razzia sichergestellten Arzneien seien von der Kripo mit Blitzlicht fotografiert und mit dem Auto ins LZG nach Münster transportiert worden. Die Referenzproben nicht. Allerdings: Wenn Autofahrten die Stabilität eines Wirkstoffes zur Bekämpfung von Krebs beeinflussen, wieso war es dann erlaubt, dass täglich Autos der Alten Apotheke aus Bottrop Zytostatika nach Düsseldorf zum Brustkrebspezialisten Mahdi Rezai lieferten?

Video:

Berichterstattung:

Kampf um Gutachten (CORRECTIV.Ruhr)

Hintergrund: Sieben offene Fragen zu den gepanschten Medikamenten (CORRECTIV.Ruhr)

Ausblick auf den nächsten Verhandlungstag:

Am nächsten Verhandlungstag am Montag, den 27.11.2017, wird die Kriminalkommissarin Kathrin Gesing vor Gericht als Zeugin aussagen. Sie hatte zusammen mit Ulrich Herold die Ermittlungenen gegen Peter Stadtmann geleitet. Zusammen mit dem LZG-Sachverständigen Christoph Luchte sicherte sie außerdem am Tag der Razzia im Zyto-Labor die Krebstherapien. Stadtmanns Anwälte haben schon bei der Vernehmung von Kommissar Herold versucht, ihm Fehler oder Ungenauigkeiten während der Razzia nachzuweisen. Das werden sie wohl auch am Montag bei seiner Kollegin versuchen.