Der Prozess

Der Prozess, Tag 9

Der neunte Prozesstag in einem der größten Medizinskandale der Nachkriegszeit offenbart eine schwere Ermittlungspanne. Der Sachverständige Martin Schuler sagt vor Gericht aus, dass man durch rechtzeitige Blutproben eine Unterdosierung hätte feststellen können. Es hätte ein Zeitfenster von zwei Wochen gegegeben. Die Ermittler verpassten diese Chance anscheinend. CORRECTIV berichtet aus dem Gerichtssaal.

von Cristina Helberg , Marcus Bensmann

Die Nebenklägerinnen warten auf den Sachverständigen Martin Schuler.© CORRECTIV.RUHR

Die Verhandlung ist für diesen Tag in das Untergeschoss des Gerichts verlegt. Der Saal ist etwas kleiner. Viele Anwälte der Nebenklage fehlen, weil parallel der Prozess der Duisburger Loveparade beginnt. Die Zuschauerzahl ist überschaubar, knapp zwanzig sind in das Landgericht Essen gekommen.

Welchen Eindruck macht Peter Stadtmann?

Immer wieder grinsen die Anwälte der Verteidigung während der Sachverständige Martin Schuler aussagt. Peter Stadtmann trägt, wie an jedem Prozesstag, einen schwarzen Rollkragenpulli und ein dunkles Sakko.

Welchen Eindruck machen die Betroffenen?

Weil viele Anwälte fehlen, stellen die Nebenklägerinnen selbst Fragen an den Onkologen Schuler. Den ganzen Tag geht es um Details von Krebsbehandlungen. Das weckt bei vielen Betroffenen Erinnerungen an den eigenen Kampf gegen den Krebs oder verstorbene Angehörige. Eine Nebenklägerin verlässt zwischendurch weinend den Saal.

Die wichtigsten Ereignisse des Tages:

  • Rechtzeitige Blutproben hätten Nachweis liefern können: Die Staatsanwaltschaft versäumte am Tag der Razzia, Blutproben von Patienten zu nehmen, die spezielle Krebsmittel aus der Alten Apotheke bekommen hatten. Martin Schuler leitet seit zehn Jahren das onkologische Institut der Uniklinik Essen. Sein Spezialgebiet ist die medikamentöse Tumortherapie. Er sagt vor Gericht aus, dass durch Blutproben im Fall von monoklonalen Antikörpern ein Rückschluss auf Unterdosierung möglich wäre: „Hätte man Blutproben rechtzeitig asserviert, könnte man mit sehr hoher Wahrscheinlichkeit nachweisen, ob Wirkstoff verabreicht wurde. Auch eine erhebliche Unterdosierung wäre nachweisbar.“ Der Zeitrahmen für eine solche Blutprobe liege bei circa 14 Tagen ab Verabreichung des Wirkstoffes. Das heißt im Klartext: Hätten die Ermittler sich schon vor der Razzia von dem Sachverständigen zur Nachweisbarkeit beraten lassen und dann unverzüglich am Tag der Razzia Blutproben bei den Patienten genommen, die monoklonale Antikörper erhielten, wäre der Nachweis einer Unterdosierung im Einzelfall wohl möglich gewesen. Stattdessen ließ man wertvolle Zeit verstreichen und beauftragte Schuler nach Informationen von CORRECTIV erst zwei Wochen nach der Razzia.

  • Sachverständige Schuler hatte kaum Info für Gutachten: Gleich zu Beginn seiner Aussage bemängelt Schuler, dass er im Vorfeld sehr wenige Infos zu den vorgeworfenen Minderdosierungen bekommen habe. Nur am Telefon informierte ihn ein Ermittlungsbeamter knapp über die Vorwürfe gegen Stadtmann, zu deren medizinischer Nachweisbarkeit er Stellung nehmen sollte. „Das ist ungewöhnlich, weil ich keinerlei konkrete Informationen hatte.“ Deshalb sei es ihm auch nicht möglich gewesen, detaillierte Einschätzungen zu liefern. Im Nachhinein sei ihm nun eine bessere Strategie eingefallen, um die Auswirkungen möglicher Minderdosierungen nachzuweisen. Insbesondere mit Blick auf die Nebenklägerinnen in dem Verfahren mache dieses Vorgehen Sinn. Dafür könnte man sich nach seinem Vorschlag auf Patientinnen konzentrieren, die kurativ mit Herceptin (Wirkstoff Trastuzumab) bei HER2 positivem Brustkrebs behandelt wurden. Denn in diesem Fall gebe es mit der internationalen „HERA-Studie“ aussagekräftige medizinische Referenzdaten. Die teilnehmenden Frauen hatten alle eine Brustkrebsoperation, eine Chemotherapie und teilweise auch eine Strahlentherapie hinter sich. Die Frauen, die im Rahmen der Studie ein Jahr lang den monoklonalen Antikörper Herceptin bekamen, hatten ein um wenige Prozentpunkte verringertes Sterberisiko. Aber auch hier gilt: Eine Studie liefert Wahrscheinlichkeiten, keine Gewissheit im Einzelfall.

  • Das Dilemma des Einzelfalls: Der Sachverständige Schuler muss in seiner Aussage immer wieder auf die Grenzen der medizinischen Nachweisbarkeit verweisen. Es sei zwar möglich, einzelne Behandlungsverläufe als ungewöhnlich und demnach eine Minderdosierung als wahrscheinlich zu bewerten. Aber in der Medizin und insbesondere in der Onkologie könne der ungewöhnliche Krankheitsverlauf immer auch ein Ausnahmefall sein. „Schärfer wird man es nicht formulieren können“, sagt Schuler. Besonders perfide ist dabei ein Problem: Das komplette Weglassen eines Wirkstoffs über einen längeren Zeitraum wäre demnach nachweisbar. Da in den meisten sichergestellten Proben aber laut Untersuchungen des LZG und des PEI zumindest ein Teil des Wirkstoffes enthalten war, ist der Nachweis über Folgen der Unterdosierung sehr schwierig.

  • Der Fall der Onko-Mädels: Weil ihre Anwälte nicht anwesend sind, stellen die Nebenklägerinnen selbst Fragen an den Sachverständigen. Und machen dabei einen souveräneren Eindruck als mancher Anwalt. Besonders die Ärztin, die Medikamente aus der Alten Apotheke bekommen hat, stellt Schuler detaillierte Fragen. Unter anderem zum Schicksal der Onko-Mädels. Sechs von zehn Frauen sind gestorben. Das sei eine hohe Zahl, könne aber auch eine zufällige Verteilung der kleinen Auswahl sein, sagt Schuler. Die Ärztin schildert dem Sachverständigen auch ihren eigenen Krankheitsverlauf und zeigt ihm die Blutbildveränderungen. „Das ist sehr auffällig“, sagt Schuler. Ein Punkt für die Nebenklage.

  • Stadtmanns Anwälte haben gute Laune: Immer wieder grinsen die Verteidiger, während Schuler die schwierige Lage der medizinischen Nachweise erklärt. Für Stadtmanns Anwälte ist es ein guter Tag. Allerdings gilt der schwierige Nachweis des Einzelfalles auch im Umkehrschluss. Verschiedene von der Alten Apotheke belieferte Ärzte sollen von überdurchschnittlichen Behandlungserfolgen bei ihren Patienten im Vergleich zu internationalen Studien berichtet haben. „Das ist eine subjektive Einschätzung. Selbst eine große Arztpraxis ist statistisch eine kleine Gruppe“, sagt Schuler. Damit sind die Persilscheine der Ärzte, die die Verteidigung vorbringen will, wertlos.

  • Waren die Medikamente farblich erkennbar?: Der Vorsitzende Richter befragt den Onkologen Schuler auch zu der Gelbfärbung des Medikaments Folinsäure. Der Sachverständige Christoph Luchte vom Landeszentrum Gesundheit NRW hatte am fünften Verhandlungstag über Farbunterschiede bei zwei beschlagnahmten Infusionsbeuteln berichtet. Der Beutel mit Wirkstoff war demnach gelb, der ohne Wirkstoff durchsichtig. „Für mich ist Folinsäure nicht erkennbar gelb“, sagt Schuler dazu.

Video:

Ausblick auf den nächsten Verhandlungstag:

Am nächsten Verhandlungstag am Montag, den 11.12.2017, wird noch einmal die Whistleblowerin Marie Klein vor Gericht aussagen. Ihre Vernehmung konnte am vergangenen Prozesstag nicht abgeschlossen werden. Nachdem Richter, Staatsanwalt und Nebenklage ihre Fragen an Marie Klein gestellt haben, sind am Montag Stadtmanns Anwälte an der Reihe. Dafür wird die für diesen Tag geplante Vernehmung von Martin Porwoll auf das kommende Jahr verlegt.

Die nächsten Verhandlungstage im Überblick (Beginn jeweils 09:30 Uhr): 11.12., 14.12., 08.01., 11.01., 15.01., 18.01., 24.01., 29.01., 31.01., 01.02., 05.02., 08.02., 14.02., 16.02., 20.02., 22.02., 13.03.