Alte Apotheke

Gepanschte Krebsmedikamente: Nebenklage will Kanzlerin Merkel vorladen

Die Nebenklage im Fall der Alten Apotheke will Bundeskanzlerin Angela Merkel (CDU) als Zeugin im Prozess gegen den Bottroper Apotheker Peter Stadtmann laden. Grund ist eine Formulierung in einem Schreiben, das an eine der Betroffenen der gepanschten Krebsmedikamente geschickt wurde.

von Dietmar Seher , Bastian Schlange

Sagt Bundeskanzlerin Angela Merkel bald zum Fall der Alten Apotheke aus?© Angela Merkel von EU2017EE Estonian Presidency unter Lizenz CC BY 2.0

Der 13. Prozesstag im Krebsarznei-Verfahren gegen den Bottroper Apotheker Peter Stadtmann hat mit einem spektakulären Vorstoß der Nebenkläger begonnen. Andreas Schulz, der Anwalt der Nebenklage, beantragt, dass das Landgericht Essen Kanzlerin Angela Merkel (CDU) vorlädt oder einen Vertreter aus dem Bundeskanzleramt.

Der Hintergrund ist ein Briefwechsel zwischen einer Betroffenen und der Berliner Regierungszentrale unmittelbar nach dem Jahreswechsel. Die an Krebs erkrankte Heike Benedetti hatte ihre Medikamente aus der Bottroper Apotheke bekommen und Merkel angeschrieben und um Unterstützung gebeten. Ihre E-Mail war am 2. Januar abgegangen. Schon am 4. Januar hatte sie die Antwort.

Auf eineinhalb Seiten verweist das Kanzleramt auf die Zuständigkeit der Landesbehörden in Nordrhein-Westfalen. Außerdem zeigt es sich überzeugt, dass die durch NRW-Gesundheitsminister Karl-Josef Laumann (CDU) eingeleitete Verschärfung der Regeln bei der Überwachung der Herstellung von Zytostatika wirksam sein wird. Dann aber folgt ein Satz, den Anwalt Schulz zum Anlass für den Antrag auf Vorladung der Kanzlerin nimmt: Das Kanzleramt  geht demnach davon aus, „dass es sich bei den Bottroper Geschehnissen um einen Einzelfall kriminellen Fehlverhaltens handelt“.

Der Jurist sieht in der schnell erfolgten Antwort und der dort „eindeutigen Formulierung“ den „berechtigten Grund zur Annahme, dass der Zeugin Merkel bzw. dem Bundeskanzleramt maßgebliche Erkenntnisse vorliegen, die für die Schuld- und Straffrage des Angeklagten von Bedeutung sind“.

Der Fall der Alten Apotheke: Der Bottroper Apotheker Peter Stadtmann ist wegen des Verstoßes gegen das Arzneimittelgesetz, des Betruges und der fahrlässigen Körperverletzung angeklagt, weil er in mehreren tausend Fällen Zytostatika gestreckt und damit unterdosiert haben soll, dagegen aber den vollen Betrag der teuren Arzneien bei den Krankenkassen abgerechnet hatte. Die Staatsanwälte gehen von einem Schaden in Höhe von 56 Millionen Euro aus. Die Verteidigung bestreitet die Vorwürfe.