Alte Apotheke

Daten geben Hinweis: Krebsmittel der Bottroper Alten Apotheke könnten für negativen Krankheitsverlauf sorgen

Patienten, die Krebsmittel aus der Alten Apotheke in Bottrop erhalten haben, droht ein schlechterer Krankheitsverlauf als Patienten, die ihre Medikamente aus anderen Apotheken bezogen haben. Dies geht aus einer internen Patienten-Auswertung der AOK Rheinland hervor, die CORRECTIV und Rheinischer Post exklusiv vorliegt.

von David Schraven , Marcus Bensmann

Von der Alten Apotheke in Bottrop aus vertrieb Peter S. seine gepanschten Medikamente.© Correctiv.Ruhr

Die AOK Rheinland/Hamburg hat den Informationen zufolge intern Krankheitsverläufe von Patienten untersucht, die ihre Chemotherapien aus der Alten Apotheke in Bottrop erhalten haben und mit den Daten von Patienten verglichen, die ihre Arzneien aus anderen Apotheken bezogen haben. Die Ergebnisse sind weitgehend eindeutig. Kunden der Alten Apotheke mussten mit schlechteren Heilungschancen rechnen.

Zur Erinnerung: Der Alte Apotheker Peter Stadtmann ist vor dem Landgericht Essen angeklagt, zwischen 2012 und 2016 über 60.000 Krebsmedikamenten für mehrere tausend Patienten in ganz NRW gestreckt zu haben.

Vor allem die Leidenswege der Patienten mit Leukämie  und Lymphomen sind deutlich. Von rechnerisch hundert Patienten, die ihre Medizin aus der Alten Apotheke bekamen, verstarben bislang 67,3 Patienten – in der Vergleichsgruppe sind es nur 45,9 Menschen.

Ein drastischer Hinweis

Betrachtet man in diesem Fall nur eine Medikamentenart, die Zytostatika, wird es noch deutlicher: Nicht mal mehr jeder fünfte Mensch, der seine Medizin aus der Alten Apotheke bekam, lebt heute noch. Und die Überlebenschance sinkt mit fortschreitender Lebensdauer rapide. In der Vergleichsgruppe hat fast jeder Zweite überlebt. Hier konnten die Leidenswege von 52 Patienten aus Alten Apotheke mit 5140 Patienten anderer Anbieter verglichen werden.

Die Auswertung der AOK ist anonymisiert. Die Daten enthalten keine Namen und keine persönlichen Angaben. Der Sprecher der AOK Rheinland/Hamburg, Christoph Rupprecht, bestätigt, dass die CORRECTIV vorliegende Untersuchung aus seinem Haus stammt. Es handele sich „um erste interne Analysen“, die „noch nicht abgeschlossen“ seien, sagte Rupprecht. Zu den Ergebnissen will er keine Stellung nehmen.

In ihrer Untersuchung haben die Experten der Kasse die Fälle von Versicherten untereinander verglichen, die zwischen 2009 und 2016 unter anderem an Brustkrebs, Leukämien und Lymphome litten — in dem Zeitraum also, in dem Peter Stadtmann die Alte Apotheke führte. Insgesamt konnte die AOK 170 Leidenswege von Stadtmann-Patienten rekonstruieren. Diese Daten wurden mit den Daten von insgesamt rund 13.000 AOK-versicherten Patienten verglichen, die ihre Medikamente bei vergleichbarer Erkrankung aus anderen Apotheken bezogen.

Die Zahl der untersuchten Fälle aus Bottrop ist nicht groß. Der Einzugsbereich der AOK Rheinland/Hamburg geht nur bis Essen, der Großteil der Patienten aus der Alten Apotheke kommt aus dem nördlichen Ruhrgebiet. Aus diesem Grund kann die Untersuchung der AOK Rheinland/Hamburg nur Hinweise geben. Endgültige Aussagen kann nur eine größere Untersuchung bieten, an der mehr Kassen teilnehmen. Insgesamt haben über 4000 Menschen Medikamente aus der Alten Apotheke bezogen.

Schlechtere Chancen bei Brustkrebs

Aber auch mit einer kleinen Vergleichsgruppe erscheint das Ergebnis bei Patientinnen mit Brustkrebs deutlich. So erlitt etwa jede vierte Frau einen schweren Rückfall, wenn sie ihre Mittel aus der Alten Apotheke bezog. Zum Vergleich: Nur rund jede fünfte Frau erkrankte erneut an Krebs oder Metastasen, wenn sie ihre Chemo aus anderen Apotheken erhielt. Hier konnten 78 Patientinnen, die ihre Mittel aus der Alten Apotheke bekamen, mit 3540 Patientinnen verglichen werden, die ihre Arzneien von anderen Anbietern erhielten.

Vergleicht man in dieser Gruppe nur die Rückkehr angeblich besiegter Tumore, wird der Unterschied noch deutlicher. Von rechnerisch hundert Patientinnen, die ihre Medizin aus der Alten Apotheke bekamen, erlitten 14,3 einen Rückfall – in der Vergleichsgruppe nur 4,5 Patientinnen.

Dies passt mit den Ermittlungsergebnissen zusammen: Peter Stadtmann hat nach den Unterlagen der Staatsanwaltschaft Essen unter anderem extrem teure Monoklonale Antikörper gepanscht, deren Ziel es unter anderem ist, die Rückkehr bekämpfter Tumore einzudämmen.

Die Verteidiger von Peter Stadtmann weisen die Vorwürfe gegen ihren Mandanten vor Gericht zurück. Es sei nicht nachgewiesen, dass Peter Stadtmann gepanscht habe. Sie beziehen sich unter anderem auf angebliche Aussagen des Brustkrebsspezialisten Mahdi Rezai aus Düsseldorf und der Ärztegemeinschaft Pott/Hanning/Tirier aus Bottrop. Diese Ärzte waren die größten Kunden der Alten Apotheke und bezogen massenhaft Krebsarznei von Peter Stadtmann. Die Ärzte sollen nach Angaben der Verteidiger gesagt haben, dass es den Patienten mit Medizin aus der Alten Apotheke besser ergangen sei, als dies normale Statistiken nahelegen würden. Auf Nachfrage sagte der Düsseldorfer Arzt Rezai CORRECTIV, er habe in seiner Praxis keine Auffälligkeiten während des Heilungsprozess festgestellt. Die Praxis Pott/Hanning/Tirier wollte sich nicht äußern.

Aufklärung durch breite Untersuchung

Diese Aussage könnte eine umfassende Untersuchung der AOK zusammen mit weiteren Krankenkassen widerlegen. Ein Sprecher der AOK Rheinland sagt: „Je mehr Krankenkassen Auswertungen auf der Basis eigener Daten erstellen, desto verlässlicher werden die Aussagen.“

Das Gesundheitsamt Düsseldorf wirbt seit September 2017 für eine solche Studie. So könne festgestellt werden „ob die Gesamtheit aller Patienten, die mit Krebszubereitungen aus der Alten Apotheke behandelt wurden, schlechter abschneiden als Patienten, die von anderen Apotheken versorgt worden sind“, sagte ein Sprecher des Amtes.

Doch das nordrhein-westfälische Gesundheitsministerium unter Minister Karl-Josef Laumann (CDU) will bislang keine umfassende Untersuchung einleiten. Ein Sprecher sagte, anders „als suggeriert“ sei die vorgeschlagene Studie nicht dazu geeignet, Patienten „im Einzelfall Gewissheit“ zu bringen, „welcher individuelle Schaden entstanden ist.“

Auch die Staatsanwaltschaft in Essen hat an einer entsprechenden Auswertung kein Interesse. Eine Sprecherin der Staatsanwaltschaft sagte: Aus den „Materialsammlungen“ der Krankenkassen könnten keine Schlüsse gezogen werden. Und weiter: Kassen seien keine Gutachter.


Update 29. März 2018:

Nach Veröffentlichung des Artikels hat sich die Staatsanwaltschaft Essen bei uns gemeldet. Sie schreibt, dass wir sie für diesen Artikel nicht nach konkreten Studien gefragt hätten. Deswegen möchte sie, dass wir den letzten Absatz des Textes löschen. Wir werden das nicht tun. Hier erklären wir, warum:

Bei ihrer Aussage, wir hätten sie nicht nach konkreten Studien gefragt, bezieht sich die Staatsanwaltschaft auf die nun bekannte Studie der AOK/Rheinland. Und hier hat die Staatsanwaltschaft recht. Wir haben sie nicht der Studie der AOK befragt. Wir hatten allgemeiner gefragt, ob die Staatsanwaltschaft irgendeine Studie, Untersuchung oder Analyse zu den Krankenverläufen der vielen tausend betroffenen Patienten bei irgendeiner Krankenkassen abgefragt hat. Ob sie also Interesse an einer solchen Untersuchung gehabt hat. Wörtlich haben wir gefragt:

Hat die Staatsanwaltschaft im Laufe der Ermittlungen die Krankenkassen gefragt, die Krankheitsverläufe der Patienten an ihren vorliegenden Unterlagen auszuwerten, die aus der Alten Apotheke Krebszubereitungen erhalten haben?

Die Staatsanwaltschaft schrieb auf diese Frage:

Die Antwort lautet „nein“. (Die Gegenfrage müsste eigentlich lauten, was Sie glauben, welche Erkenntnisse wir aus den Materialsammlungen — in der Regel Arztrechnungen und Rezepte — der Krankenkassen hätten ziehen können? Krankenkassen sind keine Gutachter.)

In einer weiteren Antwort der Staatsanwaltschaft hieß es zudem:

ein definitives „NEIN!“ (was sollen die Kassen auch schon dazu sagen)?

Nun, die Kassen können wie im Artikel geschildert herausfinden, ob mehr Menschen gestorben sind, wenn sie Krebsmittel aus der Alten Apotheke bekommen haben.

Die Staatsanwaltschaft möchte nun, dass wir den Satz löschen, dass sie kein Interesse an Auswertungen der Krankenkassen hatte. Wie gesagt, werden wir das nicht tun.

Wir zitieren aber gerne die nachgereichte Stellungnahme der Staatsanwaltschaft zur nun bekannten Studie der AOK Rheinland/Hamburg.

Die Staatsanwaltschaft Essen legt Wert auf die Feststellung, dass sie sich bisher nicht zu der Verwertbarkeit der Studie der AOK Rheinland/Hamburg oder anderer potentiellen Studien über eine vergleichende Betrachtung der Rückfall- und Mortalitätsraten geäußert hat.

KOMMENTAR:

Bis heute ist die Aufklärung im Skandal um die gepanschten Krebsmittel aus der Bottroper Alten Apotheke mangelhaft. Bis heute haben die Behörden immer noch nicht die ganze Dimension des Skandals ermittelt. Unfassbar in einem Land, in dem Ministerien für die Sicherheit der Menschen einstehen wollen. Natürlich kann niemand sagen, welche Dosis für welchen Patient genau falsch angerührt wurde. Aber angesichts der Masse der Betroffenen wäre es möglich, statistisch ihr Schicksal zu ermitteln. Es wäre möglich herauszufinden, ob die Zahl der Toten von der durchschnittlichen Zahl der Krebsopfer abweicht, die ihre Medikamente aus anderen Apotheken bekommen haben.

Seit Monaten fordern die Betroffenen diese Aufklärung, eine so genannte Fallstudie. Sie werden vom Gesundheitsamt der Stadt Düsseldorf unterstützt.

Doch das Gesundheitsministerium weigert sich, eine solche Studie in Auftrag zu geben. Genauso weigert sich die Staatsanwaltschaft Essen – angeblich würden keine wesentlichen Erkenntnisse dabei herauskommen.

Das Gegenteil ist der Fall. Die AOK Rheinland/Hamburg hat das nun bewiesen. Die Zahlen in nur einem Krebsfall sprechen für sich: Nicht einmal jedes fünfte Mitglied der AOK, das an Lymphomen litt, lebt noch, wenn es seine Medizin aus der Alten Apotheke erhielt. Vier sind tot. Anders die Situation wenn Patienten ihre Medizin aus einer anderen Quelle bezogen. Hier lebt jeder zweite.

Wenn das Gesundheitsministerium und die Staatsanwaltschaft nicht für Aufklärung sorgen, müssen die Krankenkassen in NRW diese Aufgabe übernehmen. So wie es die AOK Rheinland vorgemacht hat. Die Mitglieder der Kassen haben einen Anspruch auf Aufklärung. Nur so können Legenden verhindert und Lügen enttarnt werden. Etwa wenn Ärzte und Anwälte erzählen, die Medikamente aus der Alten Apotheke hätten genauso geheilt, wie Krebsmittel aus anderer Herstellung.