Der Prozess

Der Prozess, Tag 26

Die Staatsanwaltschaft will die AOK Auswertung im Prozess zum Thema machen. Nebenklage, Staatsanwaltschaft und Verteidigung streiten über mögliche Zeugen. Stadtmanns Anwälte werfen neue Nebelkerzen.

von Cristina Helberg

© correctiv.ruhr

Weder Zeugen noch Sachverständige sind am 26. Verhandlungstag geladen. Stattdessen geht es um Beweisanträge und die Gutachten der Sachverständigen vom vorangegangenen Prozesstag. CORRECTIV berichtet aus dem Gerichtssaal.

Welchen Eindruck macht Peter Stadtmann?

Die Verteidigung hat drei lange Beweisanträge vorbereitet. Peter Stadtmann wirkt den ganzen Tag konzentriert.

Welchen Eindruck machen die Betroffenen?

Die Betroffenen verfolgen besonders aufmerksam die Debatte um ihre mögliche Zeugenaussage. Darüber dürfte das Gericht zeitnah entscheiden.

Die wichtigsten Ereignisse des Tages:

  • Werden die Opfer als Zeugen gehört? Darüber streiten Staatsanwaltschaft, Nebenklage und Verteidigung. Noch hat das Gericht nicht entschieden. Der Staatsanwalt lehnt die Vernehmung der Betroffenen ab und verweist auf die effektive Strafverfolgung, die Priorität habe. „Wenn man dem Antrag der Nebenklage konsequent folgen würde, müsste man tausende von Menschen hier hören.“ Die Betroffenen seien in der Lage, diese Wahrheit zu vertragen. „Wir haben es mit Leuten zu tun, die schon mal eine Krebsdiagnose bekommen haben“, sagt der Staatsanwalt. „Soll das heißen, die Betroffenen sind stark genug, um auf ihre Rechte zu verzichten?“, fragt der Nebenklage-Anwalt Markus Goldbach den Staatsanwalt daraufhin. Er betont erneut, dass der Vorwurf des versuchten Mordes im Raum stehe. Deshalb sei es selbstverständlich, dass die Opfer gehört werden müssten. Nur die Nebenkläger selbst könnten von Unterschieden im Therapieverlauf vor und nach der Razzia berichten. Andere Nebenklagevertreter wollen nicht alle, sondern nur einzelne Betroffene als Zeugen hören.

  • Werden die Onkologen als Zeugen gehört? Der Staatsanwalt will die Ärzte Pott und Tirier als Zeugen hören, allerdings nicht im Sinne der Verteidigung. Stadtmanns Anwälte hatten beantragt, die Onkologen als Entlastungszeugen zu hören. Sie behaupten, Patienten in der von der Alten Apotheke belieferten Praxis hätten von überdurschnittlich guten Behandlungserfolgen profitiert. Der Staatsanwalt sagt: Die Aussage der Ärzte Pott und Tirier stehe im Kontrast zu einer Mehrheit von schweigenden Onkologen. Es sei fraglich, ob die Ärzte auch vor Gericht bei ihrer Darstellung bleiben würden.

  • Staatsanwalt will AOK-Auswertung in Prozess einführen. Der Staatsanwalt regt an, eine von CORRECTIV veröffentlichte interne Untersuchung der AOK Rheinland zum Gegenstand des Gerichtsprozesses zu machen. Demnach drohte Patienten der Alten Apotheke ein schlechterer Krankheitsverlauf als Patienten, die ihre Medikamente aus anderen Apotheken bezogen haben. Alternativ könne auch ein Vertreter der AOK dazu befragt werden, so der Staatsanwalt. Entscheidend ist aber: Letztlich könnte nur eine Auswertung aller Krankenkassen Gewissheit bringen. Dazu müsste das Gericht alle Kassen auffordern und könnte so endlich Klarheit für die Betroffenen schaffen.

  • Staatsanwalt lehnt Vernehmung des Hexal-Anwaltes ab. „Es kommt nicht darauf an, ob eine Aussage vorher besprochen wird, sondern ob sie glaubhaft ist“, sagt der Staatsanwalt. Die Verteidigung hatte behauptet, das Pharmaunternehmen habe die Aussage ihres Mitarbeiters Wilfried H. gemeinsam mit einem Rechtsanwalt einstudiert.

  • Gegenseitige Ablehnung der Gutachten. Verteidigung und Nebenklage widersprechen der Verwendung des jeweiligen Gutachtens der Gegenseite. Die Nebenklage hält das Gutachten des Sachverständigen der Verteidigung, Fritz Sörgel, für nicht „weiterführend“. Sörgel habe die Kardinalfrage, ob Untersuchungen des PEI durch die vorgebrachten Mängel fehlerhaft seien, nicht beantwortet. Generell habe er wenig Interesse gezeigt und Nachfragen nicht im Detail beantworten können. Stattdessen habe er immer wieder auf seine Mitarbeiterin verwiesen, die selbst noch nie Sachverständige gewesen sei. Die Verteidigung lehnt im Gegenzug das Gutachten von Siegfried Giess vom Paul-Ehrlich-Institut als „nicht verwertbar“ ab. Der Grund: Giess habe Untersuchungen an Angestellte delegiert und nicht selbst durchgeführt oder zumindest beaufsichtigt.

  • Neue Nebelkerze der Verteidigung. Die Verteidigung versucht erneut die Einkaufsquoten der Anklage in Frage zu stellen. Diesmal sollen angeblich etwa 8.000 Krebstherapien der insgesamt über 61.000 Zubereitungen aus der Anklage weder gesetzlichen Krankenkassen noch Privatpatienten zugeordnet worden seien. Stadtmanns Anwälte behaupten, es sei angeblich unklar, ob dies Rückläufer, Studienware, Privatrezepte oder Herstellungen für Krankenhäuser gewesen seien.

  • Verteidigung will Onkologen Rezai als Zeugen hören. Stadtmanns Anwälte beantragen, den Düsseldorfer Onkologen Mahdi Rezai als Zeugen zu hören. Er könne bezeugen, dass es keine erhöhte Zahl von Sepsen, also Blutvergiftungen, bei seinen Patienten gegeben habe. Außerdem habe er gegenüber Medien gesagt, dass es in seiner Praxis keine Unregelmäßigkeiten gegeben habe.

  • Verteidigung will 39 weitere Zeugen hören. Stadtmanns Anwälte wollen 39 Vertreter von Pharmaunternehmen und Apotheken als Zeugen hören. Sie sollen Wirkstoff-Lieferungen an die Alte Apotheke bestätigen. Damit will die Verteidigung fehlende Einkaufsmengen widerlegen.

Ausblick auf den nächsten Verhandlungstag:

Der nächste Verhandlungstag ist am 6. April. Auch für diesen Tag sind weder Zeugen noch Sachverständige geladen. Am 16. Mai sollen die Sachverständigen erneut vor Gericht aussagen.

Die nächsten Verhandlungstage im Überblick (Beginn jeweils 09:30 Uhr): 06.04., 03.05., 04.05., 09.05., 16.05., 18.05., 23.05., 24.05.