Der Prozess

Der Prozess, Tag 33

Der Richter will ab Mitte Juni die Plädoyers hören. Er lehnt den Sachverständigen Fritz Sörgel nicht ab. Außerdem besucht der psychologische Gutachter ein Zytolabor.

von Marita Wehlus

© CORRECTIV.RUHR

Welchen Eindruck macht Peter Stadtmann?

Peter Stadtmann berät sich heute gleich zu Beginn intensiv mit seinen Verteidigern. Während der Verhandlung bleibt er teilnahmslos.

Welchen Eindruck machen die Betroffenen?

Heute sind sechs Betroffene zum Sitzungstag gekommen. Nur drei Zuschauer haben sich für den kurzen Termin eingefunden. Fünf Journalisten und eine Gerichtszeichnerin verfolgen den Prozesstag.

Die wichtigsten Ereignisse des Tages

  • Der Sachverständige Fritz Sörgel ist nicht befangen. Das Gericht weist den Nebenklage-Antrag auf Befangenheit des Sachverständigen Sörgel zurück. Für so einen Antrag müsse man ein Misstrauen glaubhaft machen. Mittel dazu seien schriftliche Dokumente, wie eidesstattliche Erklärungen und nicht Zeugen, die im Antrag benannt werden. Die Nebenklage hatte dem Sachverständigen Befangenheit vorgeworfen. Er habe die Unwahrheit zu Kontakten mit Medien gesagt. Dies sei durch einen Facebook-Post von Sörgel belegt, in dem er die CORRECTIV-Berichterstattung anspreche. „Eine Äußerung auf einem Facebook Account ist noch keine Äußerung gegenüber den Medien“, begründet das Gericht seine Entscheidung, den Sachverständigen nicht abzulehnen. Auch die anderen Aspekte im Ablehnungsantrag der Nebenklage wies das Gericht zurück. Sie seien nicht ausreichend eine Befangenheit glaubhaft zu machen.

  • Richter will nichts zu abgelaufenen Medikamenten hören. Das Gericht weist einen Antrag auf die Ladung eines Zeugen zurück. Die Nebenklage hatte den Mann befragen wollen. Er soll der Amtsapothekerin Hanneline Lochte von abgelaufenen Krebsmitteln erzählt haben. Das Gericht hält dies nicht für notwendig, da sich die Anklage vor allem auf die Unterdosierung von Medikamenten und Hygienemängel bezöge.

  • Keine Hygienemängel im Zytolabor. Das Gericht verliest Prüfprotokolle einer Laborbetriebsgesellschaft. Diese hatte die Verteidigung im Februar eingereicht. Die Firma hatte das Zytolabor von 2012 bis 2015 auf Keimbelastung untersucht. Dabei wurden Proben von Oberflächen und Türgriffen im Labor genommen. In vier Fällen fanden die Prüfer Bakterien in geringer Keimzahl, in einem Pilzsporen. Die Prüfer urteilen, dass „die Untersuchungsergebnisse aus hygienisch-bakteriologischer Sicht nicht zu beanstanden“ seien.

  • Staatsanwaltschaft will keine zweite Zeugenbefragung. Der Staatsanwalt Jakubowski will keine Zeugen zu einer im Internet veröffentlichten Gerichtsakte befragen. Damit reagiert er auf einen Antrag der Verteidigung. Sie hatte am 29. Prozesstag gefordert, einige Zeugen erneut zu laden und zu fragen, ob sie Kenntnis von der Gerichtsakte hätten. Sie wollen klären, ob die Zeugen die Akte gelesen haben und so in ihrer Aussage beeinflusst worden seien. Die bisher dazu befragten Zeugen haben angegeben, die Akte nicht gelesen zu haben. Jakubowski hält es für unwahrscheinlich, dass die noch nicht befragten Zeugen anders antworten würden.

  • Der psychologische Sachverständige sieht sich ein Zytolabor an. Boris Schiffer, der die Zurechnungsfähigkeit des Angeklagten bewerten soll, hat heute einen Ortstermin. Der psychologische Sachverständige wolle sich ein Labor ansehen, in dem Zytostatika hergestellt werden, sagt der Richter. Er habe vorher nachgefragt, ob dies in Ordnung sei, er wolle sich einen Eindruck über die Arbeiten in so einem Labor verschaffen. Sein Auftrag als Sachverständiger decke dies ab, entschied der Richter. In Kürze würde ein Termin vereinbart, damit der Sachverständige Schiffer sein Gutachten vortragen könne.

  • Sitzungstage abgesagt, ab Mitte Juni Schlussplädoyers. Da für die Sitzungstage nächste Woche keine Zeugen geladen und auch keine Beweisaufnahmen vorgesehen waren, sagt das Gericht die Termine ab. Der nächste Verhandlungstag findet erst Mitte Juni statt. Dann sollten die Parteien sich auch langsam auf die Schlusserklärungen vorbereiten, da vermutlich keine weitere Beweisaufnahme hinzu kommen werde, sagt Richter Johannes Hidding. Das lässt darauf schließen, dass wahrscheinlich weder die Nebenkläger noch die Ärzte als Zeugen aussagen werden.

Ausblick auf den nächsten Verhandlungstag

Die Verhandlungstage nächste Woche wurden abgesagt. Weiter geht es erst am 11. Juni mit der Sachverständigen Martina Kinzig. Sie soll ihr Gutachten über die Untersuchungen der Landeszentrale für Gesundheit ergänzen.

Die nächsten Verhandlungstage im Überblick (Beginn jeweils 09:30 Uhr): 11.06., 13.06., 14.06., 18.06., 19.06., 20.06., 22.06., 25.06., 27.06. und 29.06..