Der Prozess

Der Prozess, Tag 34

Die Sachverständige Martina Kinzig zweifelt wegen kleinerer und größerer Dokumentationsfehler die Ergebnisse des Landeszentrums für Gesundheit (LZG) und des Paul-Ehrlich-Instituts (PEI) an. Derweil will die Verteidigung für drei Wochen unterbrechen.

von Marita Wehlus

© correctiv.ruhr

Welchen Eindruck macht Peter Stadtmann?

Peter Stadtmann wirkt heute konzentriert. Er hört aufmerksam zu und unterhält sich zwischendurch mit seinen Anwälten.

Welchen Eindruck machen die Betroffenen?

Heute sind sieben Nebenklägerinnen erschienen. Am Ende des Prozesstages sind die Reihen der Anwälte leerer geworden. Sechs Zuschauer haben sich eingefunden. Eine Gerichtszeichnerin und drei Journalisten verfolgen den heutigen Verhandlungstag.

Die wichtigsten Ereignisse des Tages:

  • Fehler beim Fehlerfinden. Martina Kinzig vom Institut für Biomedizinische und Pharmazeutische Forschung in Nürnberg soll die Dokumentation des LZG und PEI bei der Untersuchung von Zytostatika aus der Alten Apotheke überprüfen. Christoph Luchte vom LZG ist auch im Gericht und kann zwei Kritikpunkte von Kinzig gleich entkräften. Sie hatte eine fehlende Dokumentation eines Messgerätes und eine nicht nachvollziehbare Korrektur beanstandet. Luchte zeigt ihr die vermeintlich fehlenden Dokumente am Richtertisch. Sie lagen in den Ordnern bereits vor. Offenbar hatte Kinzig sie übersehen. Sie zieht ihre Beanstandungen in den beiden Fällen zurück. Matthias Heuermann vom LZG fragt Kinzig später, ob sie nicht auch an ihren eigenen Ergebnissen zweifle, wenn doch auch sie Fehler gemacht und Dokumente übersehen hätte. Kinzig verweist darauf, keine Zeit für eine erneute Überprüfung ihrer Stellungnahme gehabt zu haben.

  • Kleine Dokumentationsfehler. Die Sachverständige Martina Kinzig hat in den Gutachten des LZG und des Paul-Ehrlich-Instituts insgesamt 77 Fehler gefunden. 28 beim LZG und 49 beim PEI. Viele davon beziehen sich auf Korrekturen. Diese müssten eindeutig gekennzeichnet und unterschrieben werden. Außerdem müsse man den ursprünglichen Wert noch lesen können. Ihr größter Kritikpunkt gilt sowohl LZG als auch PEI: Beide Institute hätten nicht dokumentiert, wann die Proben aus der Kühlung entnommen wurden und wann wieder zurückgestellt. Andere Fehler erscheinen kleiner. Zum Beispiel, dass der Sachverständige Luchte bei dem Transport der Proben die Protokolle mit zwei unterschiedlichen Kugelschreiberfarben ausgefüllt hat. Das könne möglicherweise darauf hindeuten, dass es zu einem späteren Zeitpunkt fertig geschrieben worden wäre. Kinzig erhebt mehr Kritik gegenüber dem PEI, das für die Untersuchung der monoklonalen Antikörper zuständig war. Insgesamt bezweifelt sie aber die Ergebnisse beider Institute. Die Häufung der Fehler, reduziere das Vertrauen in das gesamte Arbeitssystem.

  • „Da sind wir anderer Auffassung.“ Luchte und Heuermann kritisieren ihrerseits die Beurteilung von Martina Kinzig. Heuermann erkennt 13 von Kinzigs Kritikpunkten nicht als Fehler an. Immer wieder kommt es zu Diskussionen, ob etwas ein Dokumentationsfehler sei oder nicht. Beispielsweise darüber, ob Pipetten, wenn sie von der externen Kalibrierung kommen noch einmal selbst geprüft werden müssen. Einige Fehler gesteht das LZG auch ein. Doch Heuermann sieht diese als nicht relevant genug an, um die komplette Untersuchung in Frage zu stellen. Die Fehler hätten keinen Einfluss auf das Ergebnis der Untersuchung und das Urteil des Gutachtens gehabt. Auf Nachfrage der Nebenklage erklärt Luchte, dass die analytischen Ergebnisse ohnehin einen Spielraum für Messfehler von +/- 20 Prozent hatten.

  • Sachverständiger attestiert scheinbar Zurechnungsfähigkeit. Am kommenden Verhandlungstag soll eigentlich Boris Schiffer sein abschließendes psychologisches Gutachten über Peter Stadtmann vortragen. Doch die Verteidigung beantragt, die Verhandlung drei Wochen zu unterbrechen. Die Anwälte Stadtmanns wollen sich auf die Befragung des Sachverständigen besser vorbereiten. Sie erwähnen in ihrem Antrag auch, dass Schiffer in seinem Gutachten zu einem anderen Schluss kommt als der von ihnen beauftragte Psychiater. Dieser hatte Stadtmann ein „Hirnorganisches Psychosyndrom“ bescheinigt. Das lässt darauf schließen, dass Schiffer Stadtmann für zurechnungsfähig hält. Der Richter will erst am Mittwoch entscheiden, ob Schiffer befragt wird oder die Befragung verschoben wird.

Ausblick auf den nächsten Verhandlungstag

Am Mittwoch ist der Sachverständige Boris Schiffer geladen. Er sollte prüfen, ob Stadtmann zurechnungsfähig ist. Doch Richter Hidding will erst am Mittwoch darüber entscheiden, ob er ihn befragt. Sollte er dem Antrag der Verteidigung auf Unterbrechung stattgeben, will er noch andere Beschlüsse verkünden und Schiffer zu einem anderen Termin laden.

Die nächsten Verhandlungstage im Überblick (Beginn jeweils 09:30 Uhr): 13.06., 14.06., 18.06., 19.06., 20.06., 22.06., 25.06., 27.06. und 29.06..