Der Prozess

Der Prozess, Tag 37

Die Verteidigung beantragt, noch mehrere Zeugen zu hören, den psychologischen Sachverständigen Schiffer auszuschließen und ein neues Gutachten über die beschlagnahmten Proben. Das Gericht lehnt derweil 18 übrige Anträge ab.

von Marita Wehlus

© correctiv.ruhr

Welchen Eindruck macht Peter Stadtmann?

Stadtmann wirkt heute aufgeweckt und aufmerksam. Nachdem der Richter darauf verweist, nächste Woche könne ein Urteil fallen, diskutiert Stadtmann ernst mit seinen Anwälten.

Welchen Eindruck machen die Betroffenen?

Sieben Nebenklägerinnen sitzen im Gerichtssaal. Einige davon tragen heute T-Shirts mit dem Spruch „Wer schweigt, macht sich mitschuldig“. Der Richter weist sie an, den Text zu verdecken. Sieben Zuschauer sitzen anfangs im Gericht. Nach zahlreichen Pausen sind es nur noch zwei. Drei Journalisten verfolgen den Verhandlungstag.

Die wichtigsten Ereignisse des Tages:

  • Verteidigung stellt Flut von Anträgen. Stadtmanns Anwälte wollen die Beweisaufnahme noch nicht schließen. Sie stellen insgesamt zwölf Anträge. Unter anderem lehnen sie den psychologischen Sachverständigen Boris Schiffer ab. Er habe dem Angeklagten nicht klargemacht, dass er Psychologe und kein Psychiater sei. Richter Hidding lässt zum Ende der Verhandlung durchklingen, dass dieser Antrag wohl abgelehnt wird. Die Verteidigung beantragt außerdem eine neue Untersuchung der beschlagnahmten Proben. Bei den Gutachten seien zu viele Fehler passiert, wie die Aussage von Martina Kinzig vom Pharmazeutischen Institut Nürnberg belege. Weitere Anträge der Verteidigung: Ein Sachverständiger solle aussagen, dass Keime in der Laborluft keine Kontaminierungsgefahr bergen. Stadtmanns Ärztin solle zudem als Zeugin geladen werden. Sie könne bestätigen, dass Stadtmann am Tag vor der Razzia keine Zytostatika für den nächsten Tag hergestellt habe. Der Angeklagte sei am Vormittag in der Arztpraxis gewesen und habe so keine der beschlagnahmten Krebstherapien hergestellt. Nebenklage und Staatsanwaltschaft monieren, dass es sich nur um einen einstündigen Arzttermin gehandelt habe. Über den Rest des Tages könne die Zeugin nichts sagen. Die Verteidigung kommt auch noch einmal auf mögliche Schwarzkäufe zu sprechen. Es gebe einen Mailverteiler, über den Apotheker Zytostatika untereinander verkaufen. Dazu wollen Stadtmanns Anwälte eine Zeugin vom Verband Zytostatika herstellender Apotheker laden. Auch den Zeugen Hubertus A. wollen die Anwälte erneut hören. Der mit Stadtmann befreundete Apotheker soll aussagen, dass im Januar 2016 Zytostatika der Alten Apotheke in seinem Labor hergestellt wurden. Die Verteidigung verweist darauf, dass diese wohl in die Warenrechnung der Alten Apotheke eingegangen seien. Richter Hidding ruft A. in der Pause an und spricht mit seinem Laborleiter. Es solle sich um maximal zwei Tage gehandelt haben.

  • Medienberichte: Verteidigung und Gegenseite einig. Die Verteidigung beantragt auch, Medienberichte zu verlesen. Sie sollen zeigen, wie Stadtmann vorverurteilt worden wäre. Seine Anwälte nennen über 20 Beispiele. Stadtmanns Schuld wäre in einigen Artikeln als sicher dargestellt worden. Die Berichterstattung habe sein Recht auf ein faires Verfahren erheblich beeinträchtigt. Dies ist der einzige Antrag, dem auch die Staatsanwaltschaft, sowie große Teile der Nebenklage zustimmen. Der Nebenklage-Anwalt Andreas Schulz merkt allerdings an, die Verteidigung hätte ihren Mandanten durch das psychologische Gutachten bereits selbst bloßgestellt.

  • Sörgel kritisiert erneut die Probenuntersuchungen. Richter Hidding verliest ein Fax des Sachverständigen Fritz Sörgel. Sörgel fragt an, wann er sein zusammenfassendes Gutachten ins Gericht einbringen kann. Er hatte die Dokumentation des Paul-Ehrlich-Instituts (PEI) und des Landeszentrums für Gesundheit (LZG) untersucht. Letzte Woche erstattete seine Mitarbeiterin Martina Kinzig ihr Gutachten. Sörgel möchte nun erneut gehört werden. Die Fülle der Fehler bei PEI und LZG sei im Hinblick auf die Ergebniszuverlässigkeit nicht hinnehmbar, schreibt Sörgel in seinem Fax. Auf Nachfrage der Verteidigung erklärt der Richter, dass Sörgel bereits entlassen sei.

  • Kindheitsfreundin Stadtmanns faxt dem Richter. Am Freitag meldete sich auch eine Kindheitsfreundin des Angeklagten bei dem Gericht. Über ihre Anwaltskanzlei nimmt sie in dem Fax Stellung zu Wesensveränderungen bei Stadtmann. Sie sei mit dem Angeklagten zur Schule gegangen, habe dann den Kontakt verloren. 2010 habe Stadtmann sie angerufen, um sich von ihr als Scheidungsanwältin beraten zu lassen. Sie habe damals eine auffällige Persönlichkeitsveränderung bemerkt. Die Hamburgerin widerspricht dem Gutachten des psychologischen Sachverständigen Schiffer. Stadtmann habe Stimmungsschwankungen gehabt, sich vollkommen verworren verhalten und sei emotional nicht zugänglich gewesen. Sie stehe dafür auch als Zeugin bereit, schreibt die Frau. Nebenklage-Anwalt Mohammed behält sich vor, die Rechtsanwältin wegen Verstoß gegen ihre Schweigepflicht anzuzeigen.

  • 18 Anträge zurückgewiesen, Urteil vielleicht nächste Woche. Das Gericht weist 18 Anträge zurück, die sich im Laufe der Verhandlung angesammelt haben. 15 davon stellte die Verteidigung. Das Gericht lehnt eine ganze Reihe Ärzte als Zeugen ab. Sie sollten bestätigen, dass Therapien aus der Alten Apotheke gewirkt haben. Auch einige weitere Zeugen wird das Gericht nicht laden. So Martin Porwoll und Marc F., die sich in Aussagen über ein Gespräch widersprochen hatten. Außerdem werden Screenshots des Warensystems nicht ins Verfahren gebracht. Die Zahlen hieraus würden ohnehin als unzuverlässig gesehen. Man könne von absichtlichen Falscheingaben ausgehen. Außerdem hätten einige Lieferanten bereits Fehler korrigiert. Deshalb könne man eine Fehlertoleranz mit einrechnen. Diese solle zugunsten des Angeklagten sein, sagt der Richter.  Auch den Antrag der Nebenklage, die Tonaufzeichnungen des Sachverständigen Schiffer zu hören, lehnt das Gericht ab. Über die Anträge der Verteidigung von heute wird am nächsten Verhandlungstag entschieden. Wenn sie abgelehnt werden, können die Plädoyers beginnen. „Dann könnten wir kommende Woche das Urteil verkünden“, sagt Richter Hidding.

Ausblick auf den nächsten Verhandlungstag

Der Richter will morgen die Anträge von heute beschließen. Falls keine weiteren dazu kommen und die Beweisanträge abgelehnt werden, fangen die Plädoyers an.

Die nächsten Verhandlungstage im Überblick (Beginn jeweils 09:30 Uhr): 19.06., 20.06., 22.06., 25.06., 27.06. und 29.06.