Faktencheck

Verwirrspiel mit Flüchtlingszahlen

Auf Facebook erklärt AfD-Bundestagskandidat Nicolaus Fest, 99,5 Prozent der 2017 beschiedenen Asylanträge seien nicht erfolgreich gewesen. Wir haben die Zahlen etwas genauer überprüft.

von Karolin Schwarz

Ein Mann wartet vor dem Berliner Landesamt für Gesundheit und Soziales | Bildnachweis: Tobias Schwarz, AFP

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Nicolaus Fest ist auf Platz fünf der Landesliste der AfD Berlin für die Bundestagswahl. Auf Facebook schreibt er: „Nur 2631 von 440.000 Asylanträgen waren 2017 erfolgreich, 99,5% nicht.“ Er verweist auf einen Artikel der „Welt“ zum aktuellen Bericht des Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF). Der Beitrag wurde 324 mal geteilt (Stand 11.08.2017).

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Screenshot des Facebook-Posts von Nicolaus Fest

Es stimmt: Tatsächlich wurden 2.631 der 444.000 Antragsteller als Asylberechtigte anerkannt. Nicolaus Fest suggeriert allerdings, die anderen Asylsuchenden seien unberechtigt in Deutschland. Das wiederum stimmt so nicht.

Ein Blick in die Zahlen des BAMF geben Aufschluss: Zu den 2.631 Personen, die nach Artikel 16a des Grundgesetzes als Asylberechtigte anerkannt wurden, gehören Menschen, die als politisch verfolgt gelten. Dazu zählen auch deren Familienangehörige. Das ist allerdings nicht die Gesamtzahl derer, die aufgrund verschiedener gesetzlicher Regelungen legal in Deutschland bleiben dürfen. Weiterhin wurden 92.826 Menschen als Flüchtlinge nach der Genfer Konvention anerkannt. Ihnen droht im Herkunftsland Verfolgung durch staatliche oder nichtstaatliche Gruppen.

Außerdem erhielten 75.981 Menschen subsidiären Schutz. Sie erhalten zunächst eine Aufenthaltserlaubnis für ein Jahr, weil ihnen im Herkunftsland zum Beispiel Folter oder die Todesstrafe drohen. Weitere 28.312 Antragsteller erhielten eine Duldung und dürfen daher nicht abgeschoben werden. Das betrifft zum Beispiel Menschen, deren Abschiebung einen Verstoß gegen die Europäische Konvention zum Schutz der Menschenrechte und Grundfreiheiten bedeuten würde, und Menschen, die aus gesundheitlichen Gründen nicht abgeschoben werden können.

Ein Anteil von 38,9 Prozent, also 172.721 Anträge, wurde abgelehnt. In 74.519 Fällen, das entspricht 16,8 Prozent, wurde eine formelle Entscheidung getroffen. Diese Zahl enthält Asylersuchen, bei denen keine nähere inhaltliche Prüfung erfolgt, zum Beispiel wenn ein Antrag zurückgezogen wurde oder ein anderer Staat für das Asylverfahren zuständig ist.

Fazit

Es stimmt, dass nur ein geringer Prozentsatz der Entscheidungen ein Asylanspruch im Sinne der politischen Verfolgung festgestellt wurde. Die Zahl derer, die aus unterschiedlichen Gründen eine Aufenthaltserhaltserlaubnis haben, ist aber bedeutend höher. Der Facebook-Post von Nicolaus Fest ist daher irreführend.