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Lindner und die Kinder

„Alle Flüchtlinge müssen zurück", forderte der FDP-Spitzenkandidat im Wahl-Interview mit der „Bild"-Zeitung. Das gelte auch für hier geborene Kinder. Denn diese bekämen nicht automatisch die Staatsbürgerschaft. Damit liegt er nicht ganz falsch.

von Lisa-Marie Eckardt

© Patrik Stollarz / AFP

Für große Aufregung hat Christian Lindner (FDP) mit einem Interview in der „Bild“ gesorgt. Darin forderte Lindner, alle Flüchtlinge in ihre alte Heimat zurückzuschicken, sobald die Lage es dort zulasse. „Aus dem Flüchtlingsstatus kann nicht automatisch ein dauerhafter Aufenthaltsstatus werden“, so Lindner.

„Ihr Ernst? Alle?“, hakte die Zeitung nach. „Alle syrischen Kriegs-Flüchtlinge sollen zurück in ein zerstörtes Land?“ Lindners Antwort: „Das ist das humanitäre Völkerrecht.“ Dazu führt er weiter aus: „Wer soll Syrien denn aufbauen, wenn nicht die Menschen, die wir hier unterstützt und zum Teil auch weitergebildet haben? Wir würden die syrische Gesellschaft jeder Zukunft berauben. Integration ist für diese Menschen ein Angebot, aber kein Automatismus.“

Daraufhin erntete der FDP-Spitzenkandidat starke Kritik in den sozialen Netzwerken von vielen Seiten. Einige warfen ihm Rechtspopulismus und eine zu große Nähe zur AfD vor. Vor allem die Frage nach den Kindern sorgte für Empörung:

Screenshot Bild-Überschrift.jpg

So titelte die „Bild“ am Donnerstag.

„Bild“ fragt: Auch nach fünf bis zehn Jahren? Das beträfe dann auch hier geborene Kinder…

Lindner: „Ja, denn mit der Geburt hier ist nicht die deutsche Staatsangehörigkeit verbunden.“

Aber was ist dran an seiner Aussage?

Auf einer Seite des Bundesministeriums des Inneren heißt es dazu:
„Seit dem Jahre 2000 gilt für in Deutschland geborene Kinder ausländischer Eltern das Geburtsortprinzip (ius soli). Das heißt, dass diese Kinder mit ihrer Geburt in Deutschland neben der Staatsangehörigkeit ihrer Eltern die deutsche Staatsangehörigkeit erwerben. Dazu müssen bestimmte Voraussetzungen erfüllt sein: ein Elternteil muss seit acht Jahren rechtmäßig in Deutschland gelebt haben und zum Zeitpunkt der Geburt ein unbefristetes Aufenthaltsrecht besitzen.“

Trotz dieser klaren Regeln kursiert immer wieder im Netz das Gerücht von schwangeren Flüchtlingsfrauen, die nur hierher kämen, um für ihre Kinder die deutsche Staatsbürgerschaft zu erschleichen.

Das Geburtsortsprinzip, wie es aus den USA bekannt ist, gilt in Deutschland also laut BMI nur eingeschränkt. Grundsätzlich richtet sich die deutsche Staatsangehörigkeit nach dem Abstammungsprinzip, auch „Ius Sanguinis“ („Recht des Blutes“) genannt. Wer als Kind deutscher Eltern geboren wird, erhält automatisch die deutsche Staatsbürgerschaft. Erst seit dem Jahr 2000 gilt das Geburtsortsprinzip unter bestimmten Voraussetzungen. Ob ein Kind von ausländischen Eltern die deutsche Staatsbürgerschaft erhält, ist demnach abhängig vom Status der Eltern und wie lange sie bereits in Deutschland leben. Die meisten syrischen Flüchtlinge sind aber erst seit zwei bis drei Jahren in Deutschland.

Fazit:

Lindner hat also Recht, wenn er sagt, dass Kinder, die hier geboren sind nicht automatisch eine deutsche Staatsbürgerschaft bekommen.