Faktencheck

Nein — Merkel-Störer ruft nicht „Allahu Akbar“

Behoerdenstress.de” behauptet, der 23-jährige Merkel-Störer hätte „Allahu Akbar” gerufen. Das stimmt nicht.

von Caroline Schmüser

So lautet die "Eilmeldung" von "Behoerdenstress.de". Die Aussage ist aber nicht richtig.

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Der 23-Jährige Merkel-Störer hat nicht „Allahu Akbar" gerufen.

„Behoerdenstress.de“ behauptet, der 23-jährige Merkel-Störer hätte „Allahu Akbar“ gerufen. Das stimmt nicht.

Am 14. März 2018 postete „Behoerdenstress.de“ folgende „Eilmeldung“: „Polizei-Report Berlin: Mann ruft Allahu Akbar und will auf Angela Merkel losgehen!“

CORRECTIV hat in diesem Fall recherchiert. Wir konnten durch Rückfrage bei der Polizei Berlin erfahren, sowie durch Videos von „Phoenix“ und „EpochTimes“ sehen, dass ein Mann in Richtung der frisch gewählten Kanzlerin gestürmt war. Er sei ein 23-jähriger Afghane.

Der Mann hat nicht „Allahu Akbar“ gerufen

Die Polizeistelle Berlin bestätigte uns, dass der Mann nicht „Allahu Akbar“ gerufen hatte.

Wir haben uns die Video von „Phoenix“ und „EpochTimes“ angeschaut und sind sicher, dass der 23-Jähriger ruft: „Frau Merkel, hilf mir bitte, hilf mir bitte!“

Im Video von „EpochTimes“ könnte der erste „Frau Merkel“-Ausruf mit „Allahu Akbar“ verwechselt worden sein.

Gegen 23-Jährigen wurde Strafanzeige erstattet

Gegen den 23-Jährigen wurde Strafanzeige erstattet. Er befindet sich derzeit in einem psychiatrischen Krankenhaus.

Zur Motivation des Störers gibt es laut Polizeiaussage noch keine Informationen.