Kein Wahlrecht für Nicht-EU-Bürger in Nordrhein-Westfalen
Laut „Zaro News” stand im Februar 2017 die Verabschiedung eines Gesetzentwurfs zum kommunalen Wahlrecht für Migranten in Nordrhein-Westfalen kurz bevor. Das Parlament stimmte im März jedoch dagegen.
Am 25. Februar 2017 veröffentlichte die Website „Zaro News“ einen Artikel mit folgender Überschrift: „Wahlrecht für Flüchtlinge und Ausländer – erste Gesetzentwürfe in Nordrhein-Westfalen“.
Im Landtag Nordrhein-Westfalen stehe ein Gesetzentwurf, der Migranten ohne deutschen Pass das Wahlrecht verschaffen soll, kurz vor der Verabschiedung.
Ein Jahr später berichtet CORRECTIV nun vom Ausgang der Abstimmung zum Gesetzentwurf.
CDU und FDP sprachen sich gegen Gesetzentwurf aus
Im Februar 2017 stellten die Landtagsfraktionen der SPD, Grünen und der Piraten einen Gesetzentwurf vor: zur Einführung eines kommunalen Wahlrechts für Ausländerinnen und Ausländer, die nicht aus EU-Mitgliedsstaaten kommen.
Durch das neue Gesetz wollte man Teilhabe und Partizipation von Nicht-EU-Bürgern, die in den Gemeinden Nordrhein-Westfalens leben, sichern. Dies sei für die Integration dieser Menschen ein wesentlicher Aspekt.
Gegen den Gesetzentwurf stellten sich damals die CDU sowie die FDP. Die FDP hatte „verfassungsrechtliche Bedenken“, die CDU sah in einem „kommunalen Wahlrecht“ für Ausländer nicht den richtigen Ansatz für eine gelungene Integration.
Die Informationen ergeben sich aus einem Bericht des Hauptausschusses.
Parlament lehnte Gesetzentwurf mehrheitlich ab
Nach einer hitzigen Diskussion folgte am 15. März 2017 die Landtags-Abstimmung zum Kommunalwahlrecht für Nicht-EU-Bürger in Nordrhein-Westfalen. Die notwendige Zwei-Drittel-Mehrheit, um das Kommunalwahlrecht durchzusetzen, fehlte. Die Ja-Stimmen von SPD, Grünen und Piraten im Parlament reichten nicht aus, um sich gegen CDU und FDP durchzusetzen.