Faktencheck

Doppelmord Jungfernstieg: Versuchen Behörden und Presse, Details zu vertuschen?

Am S-Bahnhof Jungfernstieg in Hamburg tötete ein Mann mit einem Messer seine Ex-Frau und das gemeinsame Kind. Der Blog „Truth24“ behauptet nun, dass der Täter dem „Baby mit einem Messer den Kopf abtrennte“. Presse und Behörden würden dies vertuschen. EchtJetzt hat bei der Staatsanwaltschaft nachgefragt.

von Caroline Schmüser

Die Tat ereignete sich am unterirdischen S-Bahnhof Jungfernstieg in Hamburg. (Bild: Hamburger S-Bahn fährt an der Elbphilharmonie vorbei.)© Christoph Mahlstedt / Unsplash

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Nein. Ob das Kind enthauptet wurde, kann die Polizei aus rechtlichen Gründen nicht bekannt geben. Das YouTube-Video soll aus Personenschutz-Gründen gelöscht werden. Straftaten werden laut BKA nicht „überwiegend durch Muslime und Afrikaner begangen".

Am 12.04.2018 ereignete sich in Hamburg eine schreckliche Tat: Ein Mann stach am S-Bahnhof Jungfernstieg mit einem Messer auf eine Frau und deren 1-jähriges Kind ein. Das Kind verstarb sofort, die Mutter erlag im Krankenhaus ihren Verletzungen. Bei den Opfern handelt es sich um die Ex-Frau des 33-jährigen Täters sowie das gemeinsame Kind. Der Mann stammt aus Niger.

Der Blog „Truth24“ schreibt, dass der Täter dem „Baby mit einem Messer den Kopf abtrennte“. Als Quelle nennt „Truth24“ ein YouTube-Video. Politik und Presse, so „Truth24“, würden dieses Detail vertuschen.

„Truth24“ behauptet mit Bezug auf den Migrationshintergrund des Täters außerdem: Laut Bundeskriminalamt (BKA) und Landesstatistiken würden viele Straftaten überwiegend durch Muslime und Afrikaner begangen werden.

Wir befragten die Hamburger Staatsanwaltschaft und das BKA, um die Aussagen von „Truth24“ zu überprüfen – nicht alle stimmen.

Details zu Verletzungen gegen Persönlichkeitsrechte

Die Information, das Kind sei vom Täter enthauptet worden, entnahm „Truth24“ ursprünglich einem YouTube-Video. Das Video wurde kurz nach der Tat am Tatort aufgenommen. Der Filmende hält die Kamera auf die Opfer und sagt dabei: „He cut off the head of the baby“.

„Truth 24“ wirft Politik und Presse vor, über dieses „grausame Detail“ nicht berichten zu wollen.

Auf Anfrage teilte uns die Staatsanwaltschaft Hamburg mit, dass das Kind „aufgrund schwerer Schnittverletzungen am Hals verstarb.“ Mehr Details zum Tathergang sowie zu den Verletzungen der Opfer könne die Staatsanwaltschaft nicht geben.

Dies ist jedoch nicht unüblich, sondern hat rechtliche Gründe: Zum einen würden die Ermittlungen noch laufen, zum anderen könnte man dies wegen dem „Schutz der Persönlichkeitsrechte des Kindes“ nicht mitteilen. Das Persönlichkeitsrecht gilt auch über den Tod einer Person hinaus.

Polizei will Löschung des YouTube-Videos erreichen

Laut „Truth24“ würde die Polizei Hamburg bereits versuchen, das Video auf Facebook löschen zu lassen. „Vermutlich kommt der Regierung diese grausame Enthauptungsattacke an einem kleinen Baby ganz gehörig ungelegen“, so „Truth24“.

Die Staatsanwaltschaft bestätigte uns: „Die Videos wurden durch die Polizei Hamburg den Betreibern der betreffenden Internet-Plattformen gemeldet, um eine Löschung zu erreichen.“

Auch das hat laut Staatsanwaltschaft einen einfachen Grund: Das Video steht im Verdacht, die Persönlichkeitsrechte der Verstorbenen zu verletzen. 

Bundeskriminalamt dementiert Aussage von „Truth24“

„Truth24“ behauptet weiter: „Mord, Totschlag, Gruppenvergewaltigungen, Überfallsvergewaltigungen, Messermorde, Ehrenmorde und viele Rohheitsdelikte mehr laut BKA und Landesstatistiken überwiegend durch Muslime und Afrikaner begangen.“

Die Sprecherin des BKA dementierte gegenüber CORRECTIV diese Aussage. Ein Blick in die Tabelle 62 des Bundeskriminalamt unter diesem Link verrät: Mord, Totschlag und Überfallsvergewaltigungen werden nicht überwiegend von Ausländern begangen. Nur bei Gruppenvergewaltigungen ist der Anteil nichtdeutscher Tatverdächtiger höher. Ehrenmorde und Messermorde werden nicht gesondert erfasst.

Außerdem: Die Religionszugehörigkeit sowie der Migrationshintergrund von Tatverdächtigen werden von Bundeskriminalamt und Polizei nicht erfasst, sondern nur die Staatsangehörigkeit. Wie viele Tatverdächtige also Muslime sind, geht aus Polizeilichen Statistiken nicht hervor.

Update 25.04.2018: Bei dem Besitzer des YouTube-Accounts, der das Video des Tatorts veröffentlichte, soll es zur einer Polizeilichen Untersuchung gekommen sein. Im Netz kursieren ein angeblicher Durchsuchungsbeschlusses und ein Durchsuchungsprotokoll, die nähere Details zum Tathergang enthalten sollen.