Faktencheck

Köthen – Opfer starb nicht an Kopfverletzung

In Köthen kam ein 22-Jähriger nach einer tätlichen Auseinandersetzung zu Tode. Die Webseite Truth24 behauptet, das Opfer sei durch schwerwiegende Kopfverletzungen verstorben. Das ist falsch.

von Caroline Schmüser

Kerzen und Blumen liegen an der Stelle, an dem ein 22-jähriger Köthener nach einer tätlichen Auseinandersetzung an einem Herzinfarkt verstarb.© Odd ANDERSEN / AFP

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Das ist falsch. Der Köthener starb an einem Herzinfarkt.

In der Nacht vom Samstag auf Sonntag den 9. September war in der Stadt Köthen in Sachsen-Anhalt ein 22-Jähriger nach einer Auseinandersetzung zu Tode gekommen. Das Opfer soll zuvor schlichtend in einen bereits laufenden Streit zwischen drei Männern mit afghanischer Staatsbürgerschaft eingegriffen haben.

Die Webseite Truth24 behauptet, dem 22-Jährigen sei der Kopf zertrümmert worden. Durch die „massiven Kopfverletzungen“ sei der junge Mann zu Tode gekommen. Laut Daten von Facebook wurde der Artikel von Truth24 bis zu 2700 Mal auf dem sozialen Netzwerk geteilt.

Die Obduktion gab laut den zuständigen Behörden ein anderes Bild der Todesumstände.

Köthener verstarb an Herzinfarkt

Bereits am 9. September gab die Polizei Sachsen-Anhalt Ost in einer Pressemitteilung bekannt: „Nach dem vorläufigen, mündlich übermittelten Obduktionsergebnis ist der 22-jährige Köthener einem akuten Herzversagen erlegen, das nicht im direkten kausalen Zusammenhang mit den erlittenen Verletzungen steht.“

In einer Pressekonferenz am 12. September konkretisierte der zuständige Rechtsmediziner von der Universität Halle, Rüdiger Lessig, die Todesumstände des Opfers: Der 22-Jährige sei an einem Herzinfarkt gestorben.

Der Herzinfarkt basiere auf einer schweren Herzerkrankung, die der Verstorbene von Geburt an hatte. „Es war eine Fehlbildung des Herzens bei ihm vorbestehend, die unmittelbar nach der Geburt operativ behoben werden musste.“, erklärte Lessig. „Er war schwer krank und wir müssen aufgrund des Obduktionsergebnisses sagen, es hätte bei ihm jederzeit zu einem Herzinfarkt kommen können.“

Geschädigter nicht zu Tode geschlagen oder getreten

In der Pressekonferenz gab auch der leitende Oberstaatsanwalt Horst Nopens weitere Details zum Tathergang bekannt. Nopens zufolge soll das Opfer nach Einschreiten in den Streit der Afghanen einen Schlag ins Gesicht bekommen haben, woraufhin er zu Boden ging. Im weiteren Verlauf der Geschehnisse sei er dann an dem Herzinfarkt gestorben.  Anhaltspunkte darauf, dass der Geschädigte zu Tode geschlagen oder getreten worden sein könnte, gebe es zum gegenwärtigen Zeitpunkt nicht.

Während der Obduktion seien Verletzungen an der Lippe festgestellt worden, die auf den Schlag ins Gesicht hindeuten und diesen untermauern. Mehr Informationen zu den Verletzungen des Opfers konnte Nopens aus Schutz der Ermittlungen nicht preisgeben.

Ermittlungen wegen Verdacht der Körperverletzung mit Todesfolge

Zwei Tatverdächtige, ein 18-jähriger sowie ein 22-jähriger Afghane, befinden sich mittlerweile in Untersuchungshaft. Gegen sie wird wegen des Anfangsverdachts der Körperverletzung mit Todesfolge ermittelt. Der ursprüngliche Verdacht der Polizei hat sich damit geändert: Die Tatverdächtigen wurden zuerst wegen dem Anfangsverdacht eines Tötungsdelikts festgenommen.

Beispielhaft für eine Körperverletzung mit Todesfolge sei folgendes Szenario, wie uns der Pressesprecher der zuständigen Staatsanwaltschaft Dessau-Roßlau bestätigte: Person A schlägt Person B mit der Faust ins Gesicht. A rechnet nicht damit, dass B durch diesen Schlag tödlich verletzt werden könne. Der Faustschlag führt jedoch dazu, dass B fällt, unglücklich auf der Tischplatte aufkommt und verstirbt.

Ob und inwieweit jemand vor dem Hintergrund der Geschehnisse in Köthen strafrechtlich zur Verantwortung gezogen werden könne, sei Gegenstand des Ermittlungsverfahrens. „Dieser Frage treten wir natürlich näher und die haben wir im Blick“, sagte Nopens bei der Pressekonferenz am 12. September.