Urteil: OLG Karlsruhe beanstandet nicht Faktencheck von CORRECTIV, sondern nennt einzelne Verknüpfung missverständlich

Zunächst zur Entscheidung: Das Gericht hat anerkannt, dass der CORRECTIV-Faktencheck als solcher nicht zu beanstanden ist. Dieser stehe unter dem starken Schutz der Meinungsfreiheit. Das Gericht hat ferner anerkannt, dass Facebook-Teilnehmer, so auch die Klägerin, mit Eröffnung des Nutzerkontos in die Durchführung eines Faktenchecks eingewilligt haben und dessen Ziel, Echokammern und Filterblasen zu vermeiden, zugunsten … Urteil: OLG Karlsruhe beanstandet nicht Faktencheck von CORRECTIV, sondern nennt einzelne Verknüpfung missverständlich weiterlesen