OVG Münster urteilt: Katholische Kirche darf Milliarden-Investitionen verschweigen
Drei Milliarden Euro, investiert vom Erzbistum Köln, bleiben vorerst ein Geheimnis: Die katholische Kirche muss ihre – auch kirchensteuerfinanzierten – Geldanlagen nicht offenlegen. Das Oberverwaltungsgericht Münster entschied am Dienstag, das Bistum sei keine Behörde und müsse daher Journalisten und Journalistinnen auch keine Auskünfte erteilen. „Die Vermögensverwaltung ist ein geschützter, innerkirchlicher Bereich“, hieß es in der … OVG Münster urteilt: Katholische Kirche darf Milliarden-Investitionen verschweigen weiterlesen
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