Tierdiebe

Das Finkenmanöver

Der Wilderer Horst D. hat Vögel über Jahre hinweg in alle Teile Deutschlands verkauft. Er führte Buch über sein weit gespanntes Händlernetzwerk. Zu den Kunden des Vogeldiebs aus Bottrop gehörte auch ein nationales Kulturerbe im Harz.

von Bastian Schlange

Vögel das Finkenmanöver im Harz am 25.5.15 - die Vereine kauften ebenfalls illegale Vögel von Horst D.

Jedes Jahr zu Pfingsten treten die Finkenvereine im Harz mit ihren Vögeln zu einem traditionsreichen Gesangswettstreit an. 2014 verlieh Bundeskanzlerin Merkel dem seit 1791 ausgetragenen Wettkampf sogar den Ehrentitel „immaterielles Kulturerbe“.

„Seit 1982 durften Vögel nicht mehr gefangen werden“, erklärt Helmut Ehrenberg, der Geschäftsführer der Vereinten Buchfinkengilde Harz, die Probleme, mit denen er und seine Verbandskollegen zu kämpfen haben. „Unser Brauchtum lebt seitdem nur noch davon, dass wir Vögel aus Zuchten verwenden dürfen. Man muss sie  kaufen.“

Im Geschäftsbuch des verurteilten Vogelwilderers Horst D. aus Bottrop taucht immer wieder der Name Helmut Ehrenberg auf. Jahrelang hatten die Behörden den Vogelhändler Horst D. im Visier. Sogar auf frischer Tat mit Lebendfallen und Lockvögeln wird er auf einem Friedhof in Bottrop ertappt. Letztendlich bringt Horst D. eine Anzeige seiner Nachbarn zu Fall, die das illegale Treiben in seinem Garten beobachten.

150 Vögel stellen Ermittler 2012 bei einer Razzia auf seinem Grundstück sicher – untergebracht in 20 zum Teil gut getarnten Volieren. Die Beamten erstaunen, als sie auch ein akribisch geführtes Geschäftsbuch finden: 100.000 Euro hatte der Rentner in den vergangenen fünf Jahren allein als Reingewinn verbucht. Und das nicht mit den seltensten Arten, nein, mit Allerweltsvögeln: mit Blaumeisen, Kleibern, Buchfinken, Gimpeln und Stieglitzen.

Jürgen Hintzmann von der Stabsstelle für Umweltkriminalität NRW sagt, dies sei der größte bekanntgewordene Fall eines illegalen Vogelfängers in Deutschland. Im April 2015 wird Horst D. in 111 Fällen schuldig gesprochen. Das Urteil: ein Jahr Freiheitsstrafe auf Bewährung und die Zahlung von 100.000 Euro. Anstatt Einsicht zu zeigen, macht Horst D. weiter. Aufgrund unserer Recherche stürmen Beamte im Juni 2015 ein weiteres Mal das Grundstück von Horst D., finden erneut unberingte Vögel und sogar ausgelegte Fallen in seinem Garten. Gegen Horst D. wird wieder Strafanzeige erstattet.

Seit dem neuen Jahrtausend hat Helmut Ehrenberg als Vereinschef und Geschäftsführer der Buchfinkengilde nachweislich über hundert Vögel bei dem verurteilten Wilderer aus Bottrop gekauft und an seine Vereinsmitglieder verteilt. Es ist extrem wahrscheinlich, dass ein Großteil der Tiere, die Ehrenberg über zwei Jahrzehnte bei Horst D. gekauft hat, Wildfänge waren. Die Staatsanwaltschaft Essen betont, ein Fachmann, wie Ehrenberg es ist, muss manipulierte Ringe erkennen und wissen, dass er illegale Tiere kauft.

Ehrenberg sagte uns mit den Anschuldigungen konfrontiert: „Warum soll ich mir Vorwürfe machen? Der, der den Vogel züchtet und weitergibt, der ist in der Verantwortung. Nicht ich. Genau wie wenn Sie ein Auto kaufen vom Händler, dann kaufen Sie das ja auch im guten Glauben, dass da alles in Ordnung ist.“

Die Tatsache, dass über Jahrzehnte hinweg ein nationales Kulturerbe von der Wilderei eines verurteilten Straftäters gelebt hat, bezeichnet Jürgen Hintzmann als „einen erheblichen Ansehensschaden für die Buchenfinkengilde“.

Wir fragten Ehrenberg, ob es ihn denn nicht störe, dass sein Name in den Ermittlungsakten auftaucht?

„Nee, nee. Das stört mich gar nicht.“

 

 

„Ja diesen Vogel, den muss ich haben

und wenn es gleich mein Leben kost’t.“

Aus „Finkenlied aus Stiege“

Artikelbild: Jonas Mueller-Töwe
Textchef: Ariel Hauptmeier
Mitarbeit: David Schraven, Julia Brötz, Stefan Wehrmeyer, Jonathan Sachse
Recherche: Jonas Mueller-Töwe, Markus Frenzel (Fakt)
Verantwortlich: Markus Grill