TTIP

Was kommt mit CETA wirklich auf uns zu?

Stimmen die Argumente der Kritiker noch? Bei welchen Themen verharmlost die Politik den Vertrag? Zusammen mit der französischen Zeitung „Le Monde“ haben wir die sechs umstrittensten Themen bei CETA untersucht.

von Justus von Daniels , Maxime Vaudano , Marta Orosz

EU-Ratspräsident Tusk, der kanadische Premier Justin Trudeau und EU-Kommissionspräsident Junker nach der Unterzeichnung von CETA© dpa/Stephanie Lecocq

Diese Recherche erscheint auch als Artikelserie in der Online-Ausgabe der französischen Zeitung Le Monde (auf französisch und englisch).

Dieser Text erschien auch in der Badischen Zeitung und den Nürnberger Nachrichten.

CETA ist seit dem gestrigen Sonntag beschlossene Sache. Die Wallonen wollten dem Abkommen mit Kanada zum Schluss nicht mehr im Weg stehen. CETA kann damit vorläufig in Kraft treten, sobald das Europäische Parlament seine Zustimmung erteilt hat. Das geschieht spätestens im Januar. Für die Kritiker bleibt CETA ein Geschenk an die Industrie und eine Gefahr für die Demokratie. Die EU und Kanada behaupten dagegen, die Kritik sei falsch. Was stimmt denn nun?

Unser CETA-Test

Die gut 1500 Seiten des Freihandelsvertrages haben zum Ziel, die Märkte zu liberalisieren. Vieles ist sinnvoll, weil es den Handel beider Regionen erleichtert. Die Liberalisierung hat aber auch Ängste geweckt.

Wir haben die sechs umstrittensten Themen bei CETA gemeinsam mit der französischen Zeitung „Le Monde“ untersucht. Allen voran die geplanten Schiedsgerichte. Stimmen die Argumente der Kritiker noch? Bei welchen Themen verharmlost die Politik den Vertrag?


Wie gefährlich sind die Schiedsgerichte?

Bisher ist es bei Handelsverträgen üblich, dass ein Unternehmen einen Staat auf Schadensersatz verklagen kann, wenn Gesetze erlassen werden, die den Investor finanziell schädigen und diskriminieren. Gedacht waren diese Schiedsgerichte für Abkommen mit Ländern, in denen kein rechtsstaatliches Verfahren zu erwarten ist. Unternehmen sollten vor einseitigen, möglicherweise korrupten Gerichten geschützt werden. Schiedsgerichte sind deshalb privat organisiert. Das macht sie teilweise undurchsichtig. Als Richter sind anders als bei ordentlichen Gerichten in der Regel Rechtsanwälte tätig. Die Verfahren sind für die Öffentlichkeit meist nicht zugänglich. In CETA einigten sich beide Seiten nach massivem öffentlichem Druck auf ein neues System. Die Schiedsgerichte bei CETA sollen die Defekte der früher üblichen Schiedsgerichte beseitigen.

Hauptargument der Kritiker (u.a. Foodwatch oder der Deutsche Richterbund) war, dass solche Gerichte Sonderklagerechte für Konzerne schaffen, die allein deren Interessen dienen. Die Proteste zeigten ihre Wirkung. Die EU-Kommission überarbeitete die Pläne. Jetzt sind die Klagemöglichkeiten eingeschränkt und die Tribunale haben eine Struktur, die normalen Gerichten etwas näher kommen.

Aber auch hier liegen die Gefahren in Unklarheiten des Vertragstextes. Beispiel Finanzkrisen: In CETA ist eine weitgehende Ausnahme für Staaten vorgesehen, die im Fall einer Finanzkrise zu Schuldenschnitten greifen. Sie sollen vor Investorenklagen geschützt werden. Der Anhang zum Vertragsteil über die Finanzgeschäfte lässt aber viel Raum für Interpretationen. Banken und private Fonds könnten Regierungen zumindest drohen – oder sogar verklagen – sollte es zu einem Schuldenschnitt kommen.

In den neuen CETA-Schiedsgerichten sollen Klagen ausgeschlossen sein, die nur darauf ausgerichtet sind, Gesetze zu stoppen, welche die Geschäfte der Unternehmen schwieriger machen – zum Beispiel weil die Gesetze Schutz der Umwelt oder der Arbeit erhöhen. Es gibt aber keine Garantie dafür, dass Unternehmen Lücken im Vertrag nicht doch für potenzielle Klagen nutzen.
Als eines der wichtigsten Ziele hat die wallonische Regierung in letzter Minute nun erreicht, dass der Europäische Gerichtshof überprüfen soll, ob diese geplanten Gerichte überhaupt mit EU-Recht vereinbar sind. Der Gerichtshof muss nun prüfen, ob die Gerichte missbraucht werden können – zulasten der Demokratie.


Umweltauflagen als Handelshindernis – darf die EU noch regeln?

Öl aus Teersand ist noch umweltschädlicher als konventionelles Öl. Das Teersand-Öl produziert 23 Prozent mehr klimaschädliches CO2. Das bewiesen Experten im Auftrag der Europäischen Kommission 2011. Dementsprechend wollte die Kommission in einem Gesetz noch im selben Jahr festhalten, dass Öl aus Teersand schlechter eingestuft wird als konventionelles Erdöl. Damit wäre die EU dem Ziel einen wichtigen Schritt näher gekommen, CO2-Emissionen zu reduzieren.

Kanada ist jedoch einer der weltweit größten Teersandöl-Förderer und will dieses Teersandöl in die EU exportieren. Dort stößt Kanada auf möglicherweise strengere EU-Regulierungen. Die Pläne der betroffenen kanadischen Unternehmen wären plötzlich durchkreuzt, Lobbyverbände liefen deshalb Sturm, um die strengere Regulierung zu umgehen. Das EU-Parlament verhinderte schließlich 2014 den Vorstoß der Kommission, Teersand als dreckig einzustufen. Noch im selben Jahr starteten kanadische Firmen ihre Teersandöl-Exporte in die EU. Ob es am Ende die gewieften Lobbyisten waren oder doch die Sorge um die Energiesicherheit Europas, nun wird Teersandöl nach Europa exportiert.

Experten und Umweltgruppen hoffen dennoch, dass die EU diese Entscheidung überdenkt und ihre Umweltziele nicht aus den Augen verliert. Denn genau solche Fälle, wie die Auflockerung der Initiative zum sauberen Treibstoff, begründen die Sorgen um das Recht zur Regulierung. Darf die EU und dürfen Mitgliedstaaten noch Umweltstandards erhöhen, auch wenn kanadische Unternehmen dadurch Nachteile für ihre Geschäfte erleiden? Teersand kommt vor allem aus Kanada, wäre die Einstufung als schlechtes Öl also eine Diskriminierung? Der Handelsvertrag garantiert offiziell das Recht zur Regulierung; mit anderen Worten: die Möglichkeit der einzelnen Staaten, strengere Gesetze zu erlassen.

Aber der Vertrag schützt auch ausdrücklich Investoren aus dem Energiesektor. Es ist also durchaus realistisch, dass kanadische Energiefirmen ihre Geschäftseinbußen einklagen, falls es bei Teersanden mal zu strengen Gesetzen kommen sollte. Die Europäische Kommission ist dagegen davon überzeugt, dass weder CETA noch ein anderes Handelsabkommen schärferen Gesetzen künftig im Wege steht. Und verweist darauf, dass das Recht zur Regulierung auch im Kapitel zu den Schiedsgerichten festgeschrieben sei.


Verschwindet die Demokratie in CETA-Gremien?

CETA soll europäischen und kanadischen Behörden die Zusammenarbeit erleichtern, wenn es um neue Standards für die Industrie geht. Ziel von Chemiefirmen, Maschinenherstellern oder Pharmaunternehmen ist es, dass sie künftig ein Produkt nach ein- und demselben Standard für beide Märkte produzieren können. Ein Fön oder ein Schmerzmittel aus Kanada soll auf dem EU-Markt ohne weitere Prüfungen vermarktet werden und umgekehrt – ein Meilenstein, auf den die Industrien seit langer Zeit warten. Wie aber die dafür zuständigen, gemeinsamen Regulierungsgremien genau arbeiten werden, ist noch ziemlich unklar. Dort sollen Handelsbeamte Vorschläge erarbeiten, die die Standards vereinheitlichen. Die Sorge vieler Kritiker ist, dass Industrielobbies gezielt auf diese Gremien Einfluss ausüben werden und besseren Zugang zu den Behörden haben als Parlamentarier, die erst später in die Pläne eingeweiht werden sollen.

Ob diese CETA-Gremien undemokratisch sind, sollte vor kurzem das Bundesverfassungsgericht entscheiden. Vier Verfassungsbeschwerden, getragen von knapp 200.000 Bürgern, verlangten eine Klärung. Das Gericht hat in einem Eilverfahren einige strenge Auflagen gemacht. Unter anderem soll die EU sicherstellen, dass die Regulierungsgremien nichts entscheiden dürfen, ohne dass alle EU-Regierungen dem einstimmig zustimmen.

Die Richter haben klar gemacht, dass sie genau beobachten werden, ob diese Anforderungen auch wirklich eingehalten werden. Sollte das nicht so sein, kann das Gericht fordern, dass Deutschland aus dem Vertrag wieder austritt.


Hormonfleisch und Gentechnik: Ist das Vorsorgeprinzip bedroht?

Ein wichtiges Ziel von CETA ist, die unterschiedlichen Standards in der EU und Kanada anzugleichen. Standards sollen nicht grundsätzlich harmonisiert werden, stattdessen sollen beide Seiten in Zukunft von Fall zu Fall entscheiden, ob Normen für Geräte, Lebensmittel oder Medikamente ähnlich sicher sind und sie deshalb als gleichwertig anerkannt werden können.

Zum Beispiel: Technische Sicherheitsstandards für Maschinen werden durch CETA nicht harmonisiert. Stattdessen prüfen Behörden in speziellen Ausschüssen, ob der kanadische Sicherheitsstandard für ein Gerät mit der entsprechenden EU-Norm vergleichbar ist und deshalb auch von den EU-Behörden als gleichwertig anerkannt werden kann.

Damit soll es leichter werden, Produkte zu exportieren. Kritiker fürchten, dass das zur Anerkennung von Standards führt, die nicht dem EU-Recht entsprechen. Insbesondere bei Lebensmitteln fürchten viele, dass das europäische Vorsorgeprinzip bedroht wird, wenn kanadische Standards akzeptiert werden, die dem nicht entsprechen.

Das Vorsorgeprinzip besagt, dass ein Produkt nicht zugelassen werden muss, wenn ein Risiko besteht, dass es gesundheitsschädlich sein könnte. In Kanada und den USA dürfen im Gegensatz dazu Produkte nur verboten werden, wenn Gesundheitsschäden wissenschaftlich erwiesen sind. Kritiker sind besorgt, weil das Vorsorgeprinzip im CETA-Text nicht ausdrücklich erwähnt wird. Sie fordern eine Klarstellung, dass ein Gesetz, das einem Risiko vorbeugt, von einem Unternehmen nicht einfach vor Gericht angegriffen werden kann.

Experten sehen dieses Risiko nicht, weil CETA weder Kanada noch die EU dazu zwinge, ihre Regulierungsprozesse aufzugeben. „Europa und Kanada steht es auch in Zukunft frei, ihre eigenen Maßstäbe für Sicherheitsstandards zu bestimmen“, sagt Alberto Alemanno, Juraprofessor in Paris. Falls das Vorsorgeprinzip verletzt werde, liege das in der Verantwortung der europäischen Beamten.

Was heißt das für den Import von Hormonfleisch? Die EU akzeptiert mit CETA weder Hormonfleisch aus Kanada noch Hühnchen, die im Chlorbad gereinigt wurden. Kanadische Fleischproduzenten dürfen eine bestimmte Menge Fleisch in die EU exportieren, müssen aber beweisen, dass dieses Fleisch hormonfrei ist. Umgekehrt sind die Kanadier nicht gehindert, für den eigenen Markt weiter Hormonfleisch zu produzieren.


Zwingt CETA nun zur Privatisierung?

Ob Energie, Wasser oder Wohnungsbauunternehmen staatlich sind oder privat geführt werden, entscheidet der Staat. Anders als in den USA oder Kanada bieten die meisten EU-Staaten eine Vielzahl von öffentlichen Dienstleistungen an. Ziel des CETA-Vertrages ist es, die Märkte weiter zu liberalisieren. Das bedroht staatliche Leistungen. Der Vertrag enthält dafür eine sogenannte Negativliste: Beide Seiten, Kanada und die EU-Staaten, sollten die Bereiche ausschließen, bei denen sie sich offen halten wollen, ob sie die Betriebe überhaupt privatisierten wollen – und wenn doch, dann aber später wieder verstaatlichen können. Das heißt, dass alle Branchen, die nicht auf dieser Liste sind, in der Zukunft privatisiert werden können.

Stadtwerke und Wasserbetriebe waren schockiert. Sie hatten erst vor ein paar Jahren die Privatisierung des Wassers durch die EU mühsam verhindern können. Jetzt soll es also mit dem Kanada-EU-Deal doch möglich sein, dass öffentliche Dienstleistungen privatisiert werden können? Eine Zusatzerklärung der EU und Kanadas verspricht, dass genau das nicht möglich ist. Doch wie bindend ist diese Erklärung? Offenbar ziemlich bindend. Sogar der Verband kommunaler Unternehmen hat seine Befürchtungen bei CETA weitgehend aufgegeben. Der Verband bestätigt, dass der CETA-Vertrag nicht dazu zwingt, dass Wasser, Energie oder andere Dienstleistungen privatisiert werden müssen. Aber es sind auch hier die kleinen Unsicherheiten im Vertragstext und das langfristige Ziel der Liberalisierung, die Zweifel nähren.

Krankenhäuser oder Wasser sind zum Beispiel ausdrücklich von CETA ausgenommen, aber ist es auch die Beseitigung von Abfall? So ganz klar geht das aus der deutschen Übersetzung des Vertrages nicht hervor, warnt der Verband kommunaler Unternehmen. Solche Details (oder deren Fehlen) machen vieles an dem Vertrag unvorhersehbar. Wenn eine Kommune in Zukunft einen Wirtschaftszweig wieder öffentlich betreiben will, geht das nur, wenn der Bereich auch ausdrücklich in der Negativliste steht. Die EU-Kommission ist sich sicher, dass die Staaten alle wichtigen Bereiche dort aufgeführt haben.

CETA bedroht die öffentlichen Dienste also nicht unmittelbar, so viel scheint klar. Aber Kommunen müssen in Zukunft genau aufpassen, wenn sie einen Bereich in private Hände geben. Und darauf achten, dass sie eine zeitlich begrenzte Konzession auch wieder zurücknehmen können. Sonst besteht die Gefahr, dass eine Privatisierung nicht mehr rückgängig gemacht werden kann – der Streit darüber könnte vor dem Schiedsgericht teuer werden.


Feta, Champagner und Parmaschinken: Sind EU-Produkte noch geschützt?

Die beliebten typisch europäischen Lebensmittel und Weine genießen hohen Schutz in der EU. Und das soll auch in der künftigen EU-Kanada Freihandelszone gelten. Doch Kanada hat bisher, also vor CETA, nur die grundlegenden, weltweit praktikablen Ursprungsregeln angewendet. Als Ergebnis konnte beispielsweise eine kanadische Firma den Produktnamen „Parma ham“ und „Prosciutto di Parma“ für sich registrieren lassen und damit Importe italienischer Hersteller unmöglich machen.

Gerade solche Besonderheiten, wie der Schutz geographischer Herkunftsangaben, spalteten jahrelang die Verhandler. Als Kompromiss kam dabei eine Liste von 145 Produkten raus. So viele Lebensmittel und Weine werden in der Zukunft vor kanadischen Herstellern geschützt. Kritiker weisen darauf hin, dass diese Zahl nur einen Bruchteil der Gesamtzahl geographischer Herkunftsangaben bedeutet. Die EU registriert aktuell 1500 Produkte, die nur dann vermarktet werden dürfen, wenn diese aus ihrem ursprünglichen Herkunftsregion kommen.

Im CETA-Abkommen wurden laut der EU-Kommission die europäischen Produkte aufgenommen, die in Kanada am häufigsten produziert werden: u.a. Feta und Camembert Käse, Champagner und Parmaschinken. Europäische Hersteller der aufgelisteten Produkte müssen sich nicht um ihre kanadische Konkurrenz fürchten. Ob die restlichen Lebensmittel, die es nicht mehr auf die berühmte GI-Liste geschafft haben, künftig Verluste schreiben werden, bleibt zu sehen. Außerdem entscheidet am Ende der Kunde selbst, ob er einen französischen oder italienischen Wein kauft oder einen kanadischen Wein „nach französischer Art“.


Am Ende Flickschusterei

Die neuesten Verbesserungen des Abkommens kamen erst, als CETA nach geheimen Verhandlungen eigentlich schon fertig war. Erst nachdem der Vertragstext öffentlich wurde – und der Druck der Zivilgesellschaft zunehmen konnte. Für die Schiedsgerichte schnürten beide Seiten den Vertrag nochmal auf.

Nicht mehr in den Vertrag schaffte es ein weiterer Punkt: Dass CETA keinen Staat dazu zwingen darf, Betriebe zu privatisieren. Und dass Staaten Standards für zum Beispiel Umweltrechte weiterhin verschärfen dürfen. Die schriftliche Zusicherung für diese den Kritikern sehr wichtigen Punkte vereinbarten die EU-Staaten und Kanada in einer Zusatzvereinbarung. Ist die nun bindend?

Die EU-Kommission sagt ja. Wenn die Zusatzerklärung, wie die Kommission behauptet, nur das klarstellt, was in den Verträgen steht, wären die Sorgen umsonst. Sicher ist das aber nicht. Denn der Vertragstext ist an vielen Stellen nicht so eindeutig formuliert. Kritiker fordern nun vor allem, dass die nachträglichen Zusatzgarantien Teil des Vertrages werden. Damit CETA kein Eigenleben entwickelt – an der Demokratie vorbei.

Auch die Idee, in Zukunft mehr gemeinsam zu regulieren, wurde erst in letzter Minute nochmal auf den Prüfstand gestellt. Wichtig war zwar die Klarstellung des Bundesverfassungsgerichts, dass da nichts von Belang entschieden werden darf, solange die EU-Regierungen das nicht einstimmig absegnen. Auch das ist eine Anforderung, die nicht im Vertrag selbst steht.

Die Last-Minute-Verbesserungen lassen CETA deutlich besser aussehen, als noch vor einem Jahr befürchtet. Aber sie sind auch eine ziemliche Flickschusterei. Die Gefahren liegen im Vertragstext, der auf 1500 Seiten etliche unklare Formulierungen enthält, weil grundsätzliche Garantien dort nicht deutlich festgeschrieben sind.

Drunter geht’s nicht

Die Flickschusterei bei CETA gibt in jedem Fall auch einen Auftrag an alle weiteren Handelsbemühungen der EU, vor allem an TTIP:

  • Die Verhandlungen müssen für alle transparent geführt werden. Damit Kritik früh geäußert werden kann.
  • Die ausgesprochenen Garantien, die in den Zusatzklauseln stehen, sind Mindestanforderungen, die künftig – und am besten auch bei CETA – in diesen Verträgen ganz oben stehen müssen. Damit offene Formulierungen an diesen Grundsätzen gemessen werden können. Und klar wird, dass Änderungen von Gesetzen ausdrücklich an demokratische Institutionen gebunden sind und nicht in Ausschüssen getroffen werden, die noch leichter von Industrielobbies beeinflusst werden können.

Ablehnung noch möglich

Sollte der Handelsvertrag nach der Zustimmung des Europaparlamentes vorläufig in Kraft treten, müssen noch die nationalen Parlamente zustimmen. In Deutschland zusätzlich auch der Bundesrat. Da kann es noch zu weiteren Forderungen kommen – oder auch zu einer endgültigen Ablehnung. Die Bundesregierung rechnet mit einem jahrelangen Ratifizierungsverfahren.