Schiedsgerichte (Staat – Staat)

Hier geht es nicht um die umstrittenen Konzernklagerechte, sondern um ein weiteres, weniger bekanntes Schiedsgericht. Wenn es Streit über die Auslegung des TTIP-Vertrages geht, kann die EU oder die USA diesen Streit vor ein Schiedsgericht bringen, also Staat gegen Staat. Darüber gibt es deutlich weniger Streit als um die Sonderklagen der Konzerne. Wir erklären hier bald mehr zu diesen Verfahren.