Schiedsgerichte (Investor-Staat-Verfahren)

Dass Handelsstreitigkeiten vor nicht-öffentlichen Schiedsgerichten geschlichtet werden, ist eigentlich eine alte Idee. Sie ist in den meisten Handelsabkommen enthalten. Bei TTIP jedoch ist die Frage der Schiedsgerichte die wohl umstrittenste der gesamten Verhandlungen. Wer soll künftig Recht sprechen, wenn sich Unternehmen im Ausland benachteiligt fühlen? Schiedsgerichte? Wenn ja, mit welchen Befugnissen? Oder ist es nötig, für Handelstreitigkeiten einen eigenen Gerichtshof einzurichten?

1. Worum geht es?

Unternehmen, die im Ausland investieren, wollen Rechtssicherheit. Ändert eine Regierung Gesetze oder verstaatlicht sie Fabriken, wollen sie zumindest Schadensersatz einklagen können. Im Ausland kann das sehr kompliziert sein. Daher gibt es in den meisten Handelsverträgen – allein Deutschland hat über 130 Verträge mit Ländern von Pakistan bis Argentinien – eine Klausel, dass ein internationales Schiedsgericht solche Fälle regeln soll.

Statt verbeamteter Richter wählen die Parteien dort drei Rechtsanwälte, die als Schiedsrichter entscheiden. Statt mehrerer Instanzen gibt es nur eine Entscheidung, die unanfechtbar ist. Statt nach nationalem Recht, an das sich eine inländische Firma halten muss, können sich ausländische Konzerne auf den Handelsvertrag berufen. Das passiert meistens unter Ausschluss der Öffentlichkeit.

2. Was sind die Streitpunkte?

Zu Beginn der Verhandlungen hatten die EU und die USA ähnliche Vorstellungen: Ein Schiedsgericht sollte eingerichtet werden, das so funktioniert wie andere Schiedsgerichte für andere Handelsverträge auch. Nur Deutschland wollte zu Anfang kein Schiedsgericht. Der Grund: Deutschland hat früher Handelsverträge geschlossen, in denen Unternehmen sehr weite Rechte gegen Staaten haben. Die USA vereinbaren in der Regel aber Schiedsgerichte, die etwas transparenter sind und bei denen die Rechte der Unternehmen etwas schwächer ausgestaltet sind. Die deutsche Regierung wollte ihre harten Regeln aus ihren eigenen Handelsverträgen nicht aufweichen und daher lieber auf ein Gericht mit den USA verzichten.

Ab 2013 gab es heftige Proteste von Bürgergruppen gegen die Schiedsgerichtspläne in Europa. Die EU änderte daraufhin ihre Haltung und schlug ein deutlich reformiertes Verfahren vor: Mehr Transparenz, ein engerer Rechtsrahmen für Unternehmen, eine Auswahl der Schiedsrichter, die näher an Richtern dran sein sollten. 2015 legte die EU-Handelskommissarin drauf und forderte, dass die Schiedsgerichte künftig zu einem internationalen Gerichtshof weiter entwickelt werden sollen. Das geht den USA nun zu weit. Sie beharren darauf, dass für Handelsverträge die bisherigen Modelle für Schiedsgerichte die richtige Lösung seien – vor allem ihr eigenes Modell.

3. Was sind die Befürchtungen?

Die Schiedsgerichte sind der umstrittenste Punkt des gesamten Handelsabkommens.

  • Kritiker glauben, dass diese Verfahren eine Einladung für Konzerne sind, gegen Gesetze oder Regeln zu klagen, die ihnen nicht passen. Die Ansprüche seien so breit formuliert, dass Unternehmen Staaten durch Klagen einfach unter Druck setzen könnten, das zu tun, was den Unternehmen nützt.

  • Es gibt zwar schon Schiedsgerichte für andere Handelsabkommen. Aber gerade die Amerikaner gelten als klagefreudig und könnten das System der exklusiven Paralleljustiz viel häufiger ausnutzen, so eine Befürchtung. Unternehmen könnten die nationalen Gerichte einfach links liegen lassen.

  • Auch der Bundesverband der mittelständischen Wirtschaft (BVMW) hält nichts von den Schiedsgerichten, weil sie für kleinere und mittlere Firmen völlig ungeeignet seien: Zu teuer, zu aufwändig, die Regeln zu undurchsichtig, sagt der Verband.

  • Kommunen sind besorgt, dass sie bei Entscheidungen über Auflagen oder Bauaufträge künftig immer die Schiedsgerichte im Nacken hätten. Und sei es nur als Drohung.

  • Kritiker weisen außerdem darauf hin, dass durch die Zahl der Handelsverträge die Rechtslage immer unklarer werde. Das Schiedsverfahren im EU-Kanada-Abkommen (CETA) ist anders ausgestaltet als das im Abkommen der EU mit Vietnam. Und in TTIP soll es wieder anders aussehen. Für Unternehmen eine Chance, sich den Vertrag auszusuchen, über den sie am meisten Rechte einklagen können.
    Kritiker fordern daher, TTIP ohne ein Schiedsverfahren zu vereinbaren. Solche Handelsabkommen gibt es auch, z. B. hat die EU mit Südkorea 2011 ein Abkommen ohne Schiedsgerichte geschlossen.

4. Sind die Befürchtungen begründet?

Beide Seiten wollen die Schiedsgerichte in der bisherigen Form reformieren. Die USA sind zu kleineren Änderungen bereit. Die EU will deutlich mehr Reformen, die einige der Defizite vermeiden sollen, die von den Kritikern formuliert werden. Aber auch nach ihren Plänen soll es zunächst bei der Idee des Schiedsverfahrens bleiben: Damit können sich Unternehmen auf den Vertrag berufen und müssen nicht vor nationale Gerichte ziehen.

Der deutsche Wirtschaftsminister Sigmar Gabriel (SPD) hat sich mittlerweile für ein internationales Investitionsgericht ausgesprochen. Dazu wird es bei TTIP wohl nicht kommen, denn sowohl die EU-Kommission als auch die USA haben das für TTIP schon ausgeschlossen.

5. Wie weit sind die Verhandlungen?

Seit die EU ihr ursprüngliches Angebot 2013 zurückgezogen hatte, liegen die Verhandlungen auf Eis. Die EU hat nun ein neues Angebot vorgelegt, das mehr Reformideen enthält als vorher. Die USA haben signalisiert, dass sie den EU-Vorschlag ablehnen.

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