Das Ziel ist der 10. Juli. Dann entscheidet die Bundesregierung über all jene, die in Deutschland geduldet werden. Das sind Menschen, denen das Aufenthaltsrecht verwehrt wurde, die aber nicht abgeschoben werden konnten. Der Bundesrat soll am 10. Juli das Gesetz „zur Neubestimmung des Bleiberechts und der Aufenthaltsbeendigung" beraten.

Zukünftig sollen geduldete Menschen das Aufenthaltsrecht erhalten, wenn sie lange genug in Deutschland gelebt haben, Geld verdienen und sich in die Gesellschaft einbringen. Gleichzeitig sollen aber all jene schneller ins Gefängnis kommen, die abgeschoben werden sollen. Über diese Verschärfung und wieso Deutschland ein Aufenthaltsgesetz braucht, sprach Julian Jestadt mit Christian Klos, dem Leiter des Referats Ausländerrecht im Bundesinnenministerium, wo das Gesetz ausgearbeitet.

Herr Dr. Klos, wie würden Sie erklären, wieso Zuwanderung gesteuert werden muss?

Dr. Christian Klos: Für Deutschland lautet meine Antwort: weil wir ein demokratischer Rechtsstaat sind, der die Soziale Marktwirtschaft hat. Aber im Grunde nehmen sich alle Staaten dieser Welt das Recht heraus, zu entscheiden, wer im Staatsgebiet sein darf und wer nicht. Das folgt aus der Souveränität von Staaten. Es ist auch eine gesellschaftliche Frage: Wer soll Teil der Gesellschaft sein und wer nicht?

Ein Porträt von Christian Klos

Christian Klos

Wieso bemühen Sie die Soziale Marktwirtschaft für Ihre Antwort?

Wir haben einen Arbeitsmarkt, der Sicherungen enthält, etwa zur Altersvorsorge oder zur Krankenversicherung. Das sind Standards, die wir für die Bevölkerung in Deutschland vorsehen. Daher stehen Zuwanderung und Soziale Marktwirtschaft in ganz engem Zusammenhang, denn es stellt sich auch die Frage nach der Erwerbstätigkeit von Zuwanderern. Das Aufenthaltsgesetz wurde geschaffen, um Zuwanderung zu gestalten und darüber zu wachen, dass wir unsere übrige Rechtsordnung auch bei ausländischen Mitbewohnern beachten. Das gilt natürlich auch für die Frage der sozialen Absicherung.

Während der Jahrestagung Illegalität haben Sie einen interessanten Satz gesagt: Wenn wir für jeden einen Platz in unserem Raster finden wollen, der in Deutschland bleiben möchte, dann bräuchten wir das Aufenthaltsgesetz nicht mehr. Für mehr Zuwanderung müsste man also das Raster vergrößern?

Der Deutsche Bundestag ist weitgehend frei zu entscheiden, wer nach Deutschland kommen darf, ob man mehr Zuwanderung möchte und welche.  Nur dort, wo wir unsere humanitäre Verantwortung sowie die völkerrechtlichen Verpflichtungen beachten und die Menschen aufnehmen, die gesetzliche Fluchtgründe vorbringen, ist der Entscheidungsspielraum sehr begrenzt. Soweit man aber Zuwanderung steuern kann, bedarf es einer Entscheidung durch den Staat beziehungsweise die Gesellschaft über die Frage, wer kommen soll und wer bleiben darf. Es geht nicht, dass Menschen einfach sagen: Ich bin jetzt hier und möchte bleiben.

Zurzeit arbeiten Sie im Innenministerium ein Gesetz aus und haben auch einen Entwurf vorgelegt, der gerade diskutiert wird. Darin wird eine Neuregelung des Bleiberechts für Geduldete versprochen. Was genau soll damit erreicht werden?

Der Gesetzgeber stellt sich den aufenthaltsrechtlichen Realitäten. Es gibt Menschen, die ausreisepflichtig sind, aber über viele Jahre hier wohnen und durchaus Integrationsleistungen erbracht haben. In der Vergangenheit hat man versucht, dieses Dilemma mit stichtagsabhängigen Regelungen aufzulösen – die sicherstellen sollten, illegale Zuwanderung nicht weiter attraktiv zu machen. Jetzt hat man sich in der großen Koalition darauf verständigt, dass es bei nachhaltiger Integration nach acht Jahren die Möglichkeit geben soll, in Deutschland das Aufenthaltsrecht zu bekommen – für Familien bereits nach sechs Jahren.

Acht Jahre sind eine sehr lange Zeit.

Wie gesagt, es handelt sich um eigentlich ausreisepflichtige Personen. Das Aufenthaltsrecht bezieht sich darauf, ob jemand bleiben darf oder nicht. Wenn die Entscheidung „Nein“ lautet, dann muss zunächst die Aufenthaltsbeendigung erreicht werden. Man muss schon ernsthaft versuchen, dem Recht Geltung zu verschaffen. Wenn dies langfristig aus verschiedenen Gründen scheitert, dann hat man sich irgendwann den geänderten Realitäten zu stellen und vielleicht den Schritt zu machen, die Ausreisepflicht aufzuheben und eine Aufenthaltserlaubnis zu erteilen. Dazu hat man Voraussetzungen auferlegt: neben diesen sechs beziehungsweise acht Jahren eben auch erbrachte Integrationsleistungen.

Das Gesetz soll auch Inhaftierungen erleichtern. Die genannten Gründe treffen fast immer auf abgelehnte Asylbewerber zu. Wozu diese Verschärfung?

Die Rechtsstellung für diejenigen, die ein humanitäres Aufenthaltsrechthaben, wird deutlich verbessert. Auf der anderen Seite der Medaille – das sagt mein Minister auch immer (Thomas de Maizière, CDU; Anm. d. Red.) – bedarf es der effektiven Rückführung der Menschen, die unter keinem Gesichtspunkt ein Aufenthaltsrecht haben. In der Tat sieht der Gesetzentwurf hier auch erleichterte Möglichkeiten für eine kurzfristige Ingewahrsamnahme vor, wenn zu vermuten ist, dass der Ausreisepflichtige vor seiner Abschiebung untertaucht.

Bis zu einer halben Million Menschen leben in Deutschland ohne Wissen der Behörden. Sie gelten als illegal. Was entgegnen Sie der Kritik, durch ein solches Gesetz würden noch mehr Menschen vor der Staatsgewalt abtauchen und in die Illegalität getrieben?

Diese Zahl erscheint mir stark überhöht. Diese Menschen treibt auch niemand in die Illegalität. Die Behörden müssen dafür Sorge tragen, dass unsere aufenthaltsrechtlichen Vorschriften beachtet werden. Über die Rechtmäßigkeit dieses Handelns wachen dann unsere Gerichte. Den Menschen, die tatsächlich kein Aufenthaltsrecht haben, wird zunächst eine Frist zur freiwilligen Ausreise gesetzt, die immer Vorrang hat. Wenn sie dennoch bleiben, dann muss auch die Möglichkeit gegeben sein, dass man nachdrücklich zu verstehen gibt: Der Aufenthalt in Deutschland wird nunmehr beendet.

In Deutschland leben 50 000 Menschen, die seit mehr als drei Jahren geduldet sind. Das sind Menschen, denen das Aufenthaltsrecht verweigert wurde. Sie leben wie zwischen Baum und Borke: Sie sind nicht wirklich Teil der Gesellschaft, aber doch im Land. Wir hörten während unserer Recherchen häufig, dass sich Menschen aus diesem Zustand in die Illegalität verabschieden und sich den Behörden entziehen. Wäre es nicht sinnvoll, für diese Menschen eine Perspektive zu finden?

Bei geduldeten Menschen ist die Frage, ob sie einen Aufenthaltsstatus bekommen, schon mit „Nein“ beantwortet. Es handelt sich um ausreisepflichtige Personen, bei denen aus verschiedenen Gründen die Ausreisepflicht zunächst nicht durchgesetzt werden kann. Darüber hinaus ist die Duldung auch ein Nachweis, der dokumentiert, dass die betreffende Person den Behörden bekannt ist und gegebenenfalls auch soziale Leistungen zur Grundsicherung in Anspruch nehmen kann.

Aber wäre es nicht möglich, diesen Menschen, die schon sehr lange in der Duldung leben, Perspektiven zu schaffen, um ein Untertauchen zu verhindern?

Diese Perspektiven sind schon geschaffen. Es gibt bereits heute verschiedene Möglichkeiten aus der aufenthaltsrechtlichen Illegalität zu kommen. Einem Ausländer, der die Ausreisehindernisse nicht selbst geschaffen hat, zum Beispiel indem er seine Identität nicht preisgibt, soll nach bereits 18 Monaten ein Aufenthaltstitel gegeben werden. So haben in den vergangenen Jahren schon gut 50 000 Menschen aus der Illegalität einen Aufenthaltstitel bekommen. Dann gibt es schon ein Bleiberecht für gut integrierte Jugendliche und Heranwachsende. Und eines für gut integrierte, qualifizierte Geduldete zum Zweck der Beschäftigung. Und nach den verschiedenen stichtagsabhängigen Bleiberechtsregelungen der vergangenen Jahre, wird es – voraussichtlich ab Sommer – eine solche geben, die stichtagsunabhängig, also dauerhaft ist. Es gibt also durchaus Möglichkeiten, aus der aufenthaltsrechtlichen Illegalität in die Legalität zu kommen.

Das betrifft die Menschen, von denen die Behörden wissen. Nicht die, von denen die Behörden nicht wissen – und die sich freiwillig auch nicht zeigen, weil sie die Konsequenzen fürchten. Bräuchten wir dort nicht Möglichkeiten?

Das Mindeste, das wir verlangen müssen, ist, dass sich die Menschen einmal melden und zur Ausländerbehörde gehen. Sonst wissen wir tatsächlich gar nichts von ihnen und sie leben in der bloßen Illegalität. Der Weg führt immer über die Ausländerbehörde, wo dann der Einzelfall beurteilt werden kann – aber das wird von diesen Menschen ja absichtlich gemieden. Vielleicht erfüllt jemand ja bereits die Voraussetzungen für ein Aufenthaltsrecht in Deutschland? Dieser Prüfung muss man sich dann schon stellen. Und dieses Risiko können wir auch niemandem nehmen. Es gibt eben kein Aufenthaltsrecht für alle in Deutschland. Man kann sich den Staat, in dem man leben möchte, nicht alleine aussuchen – nirgendwo auf der Welt.

Redaktion: Florian Bickmeyer
Gestaltung: Thorsten Franke, Simon Jockers, Ivo Mayr