Interviews

Letzte Chance Gnadenakt

Etwa jeden fünften Tag stellt der Jesuiten Flüchtlingsdienst in Berlin einen Antrag beim Senat. Dann soll eine Kommission über den Aufenthalt eines eingewanderten Menschen entscheiden. Das Gesetz sagt: „dringende humanitäre oder persönliche Gründe“ müssen „die weitere Anwesenheit des Ausländers im Bundesgebiet rechtfertigen“. Härtefälle dürfen bleiben – wenn der Innenminister zustimmt.

von Benedict Wermter

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Entsprechend nennt sich auch die Kommission, die über das Schicksal dieser Menschen verhandelt, Härtefallkommission. Darin sitzen Vertreter aus Politik, Verwaltung, Wohlfahrtsverbänden, Migrations- und Flüchtlingsräten und der Kirchen. Für das Erzbistum Berlin verhandelt Pater Frido Pflüger, der Leiter des Jesuiten Flüchtlingsdienstes in Deutschland. Benedict Wermter sprach mit ihm über renitente Behörden, kontrollierte Migration und die Arbeit in der Härtefallkommission.  

Portrait von Pater Frido Pflüger

Frido Pflüger

Pater Pflüger, Sie sagten, im letzten Jahr hätten Sie 800 Gespräche mit Menschen geführt, die um ihre Hilfe baten. Und manche Ihrer Klienten kämen zwei bis drei Mal zu Ihrer Beratung. Pro Jahr stellten sie 70 bis 80 Anträge an die Senatsverwaltung, über welche die Härtefallkommission dann entscheidet. Darf man annehmen, Ihnen wäre es lieber, Ihre Arbeit und die Härtefallkommission an sich würden gar nicht gebraucht?

Pater Frido Pflüger: Man braucht die Härtefallkommission deshalb, weil die Gesetzgebung im Aufenthaltsrecht unzureichend ist. Aber selbst die beste Gesetzgebung ist unzureichend und kann nicht alle Fälle gerecht abdecken. Es gibt einen Unterschied zwischen Recht und Gerechtigkeit. Also ist es gut, dass es die Härtefallkommission gibt, weil es in jeder Konstruktion Schwerfälligkeiten und Schwächen der Gesetzgebung gibt. Das perfekte Gesetz gibt es nicht. Der Härtefallparagraf im Aufenthaltsrecht besagt, dass der Innenminister aus Vorschlägen der Kommission über Härtefälle entscheiden darf.

Wie bereitet die Härtefallkommission diese schwierige Entscheidung vor?

Die Härtefallkommission bereitet einen Gnadenakt vor. Die Leute kommen zu uns wir schauen auf die jeweilige Geschichte, prüfen humanitäre Gründe und schauen, warum eine Person oder auch eine ganze Familie bleiben soll. Dabei sind Dauer des irregulären Aufenthalts, Integrationsbemühungen, ein sicherer Lebensunterhalt und Sprache entscheidende Kriterien. Diese Kommissionen gibt es in jedem Bundesland.

Wer darf mit über diese harten Fälle entscheiden?

Die Kommission in Berlin besteht aus Vertretern der katholischen und der evangelischen Kirche, des Flüchtlings- und des Migrationsrates und der Liga der Wohlfahrtsverbände. Hinzu kommen zwei Vertreter der staatlichen Behörden. Jeder Vertreter kann Anträge einbringen, die von ihm vorbereitet wurden. Bevor der Innenminister entscheidet, diskutieren wir in der Härtefallkommission dann jeden Fall einzeln und stimmen ab.

Stimmen sie aus Ihrer Position heraus dann immer für den Aufenthaltstitel?

Manchmal sind da schon kritische Fälle, wo man sagt: „Da habe ich Bedenken.“ Dann enthält man sich eben.

Viele Unterstützer illegalisierter Menschen fordern die Abschaffung von Asylgesetzen und die Auflockerung des Aufenthaltsrechts. Stehen sie für unkontrollierte Migration und ein Bleiberecht für alle?

Pflüger: Heikle Frage. Eigentlich stehe ich für kontrollierte Migration: Jeder Staat hat das Recht, sein ziviles Leben selbst zu gestalten, natürlich in Zusammenarbeit mit Nachbarn und der Weltgemeinschaft. Bleiberecht für alle würde ich nicht unkritisch unterschrieben wollen, denn es gibt Menschen, wo man sagen darf: „Dich möchten wir eigentlich nicht hier haben.“

Für die Behörden sind Menschen, die ohne Aufenthaltstitel in Deutschland leben, so lange unsichtbar bis sie sich aus ihrem Versteck wagen. Sie sehen diese Menschen offenbar, treffen sie auch, sprechen mit ihnen. Welche Rolle spielen illegalisierte Menschen bei der Arbeit des Jesuiten Flüchtlingsdienst in Deutschland?

Es kommen immer wieder Leute zur Härtefallberatung, bei denen sich herausstellt, dass sie gar keinen Aufenthaltstitel besitzen – das heißt sie sind „illegal“. Diese Menschen versuchen dann, über ein Härtefallgesuch ihren Aufenthalt regularisieren zu lassen. In anderen Bundesländern geht das nicht immer, weil die Voraussetzungen für die Härtefallkommission in einigen Ländern die vorherige polizeiliche Meldung ist. In Berlin können wir aber auch die nehmen, die noch gar keinen Titel haben. Da sind wir den anderen im Umgang mit den Unsichtbaren voraus.

Welche Gruppe der Unsichtbaren verdient mehr Schutz innerhalb des Aufenthaltsrechts — illegalisierte Flüchtlinge oder Menschen mit abgelaufenem Papieren?

Flüchtlinge sind Menschen, die Gefahren entkommen wollen und die besonderen Schutz brauchen. Sie müssen vor der Rückkehr in ihre Heimat, wo unerträgliche Zustände herrschen, geschützt werden. Das ist bei Menschen mit abgelaufenem Visum nicht unbedingt so. Wenn jemand schon fünf Jahre in Deutschland lebt ohne aufzufallen, dann ist er ja nicht in Lebensgefahr. Ihm fehlen die Bürgerrechte und diesen Punkt gilt es dann zu ändern. Zum Beispiel durch eine Bleiberechtsregulierung für „illegale“ Menschen.

Sie kritisieren, dass die Unsichtbaren, um legal zu werden, ihre Illegalität zunächst Preis geben müssen und etwa bei Antragstellungen mit offenem Visier kämpfen müssen.

Hier muss sich etwas ändern: Man könnte eine Vorabfrage auf anonymer Basis erlauben und schauen, ob eine Regularisierung möglich ist. Diese sinnvolle Lösung wird leider nicht überall eingerichtet, weil die Umsetzung solcher Lösungen Ländersache ist und auch oft die Bereitschaft fehlt, sich auf ein neues Modell einzulassen.

Sie ermutigen die Ausländerbehörde, wohlwollender auf die Rechtsgrundlage zu Übergängen in den legalen Aufenthalt zu schauen. Haben Sie den Eindruck, dort würden nicht alle Möglichkeiten ausgeschöpft?

Manchmal habe ich schon das Gefühl. Wir erleben das bei der Kommission: Wir stellen einen Antrag in der Kommission und dann stellt sich heraus, dass es doch eine andere Lösung gibt. Hätten die Behörden sich mehr mit dem ein oder anderen Fall befasst, hätten wir keinen Antrag stellen müssen. Es hätte also auch früher gehen können.

Lassen die Behörden es darauf ankommen?

Ich würde es nicht so negativ formulieren. Manchmal ist es menschliche Schwäche, egal bei welcher Behörde sie sind (schmunzelt). Es gibt Erzählungen von Leuten, die zu uns kommen und sich bitter beklagen über die Art und Weise, wie sie behandelt werden. Es gibt aber auch Mitarbeiter bei Behörden, die sehr positiv eingestellt sind und helfen wollen. Es wäre ungerecht zu sagen: „Die machen da nichts.“ Es gibt eben zwischenmenschliche Probleme.

Der Diskurs zur Zuwanderung von Geflüchteten ist in vollem Gange. Bedarf es einer journalistischen Aufklärung angesichts der Debatte zu Flüchtlingen?

Man liest auch bei kritischen Journalisten von „Flüchtlingswellen“ oder „massenhafter Einwanderung“. Das ist alles Unsinn, die Zahlen sagen das nicht. Für mich kommen Phänomene wie Pegida zum Durchbruch, weil Menschen nicht informiert sind. Da sehe ich eine verantwortungsvolle Aufgabe der Presse.

Redaktion: Florian Bickmeyer
Gestaltung: Thorsten Franke, Simon Jockers, Ivo Mayr