Interviews

Die Hoheit des Staates

Warum dürfen Menschen nicht frei in unser Land kommen? Das deutsche Aufenthaltsrecht begründet das nicht. Der Migrationsforscher Norbert Cyrus sagt, das Schließen von Grenzen widerspräche der Grundfreiheit des Einzelnen. Er sagt aber auch: Staaten dürfen Migration einschränken, wenn es dafür konkrete Gründe gibt.

von Julian Jestadt

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Das würde auch die Rechte Einzelner besser schützen.
Julian Jestadt sprach mit Norbert Cyrus über einen Ausgleich zwischen Aufenthaltsgesetz und dem Recht auf Bewegungsfreiheit. 

Ein Porträt von Norbert Cyrus

Norbert Cyrus

Herr Cyrus, die Menschen dürfen sich in dieser Welt nicht frei bewegen. Es gibt Pässe, Staatsgrenzen, die nur mit ausdrücklicher Erlaubnis überschritten werden dürfen und Grenzkontrollen. In Deutschland haben wir ein Aufenthaltsgesetz, das für Ausländer Einreise, Ausreise und den Aufenthalt regelt. Sagen Sie, wieso brauchen wir das?

Norbert Cyrus: Weltweit beobachten wir große Unterschiede: bei Einkommensniveaus, öffentlicher und sozialer Sicherheit, Zukunftsperspektiven und individueller Freiheit. Das schafft Anreize zur Migration. Das Aufenthaltsgesetz ist darauf ausgerichtet, diese Migration zu steuern und zu begrenzen. Damit soll unser soziales Gefüge geschützt werden. 

Und das haben wir nötig, uns zu schützen?

Wir brauchen rechtsstaatliche, überprüfbare Regelungen, um Einreisen, Aufenthalte und das soziale Zusammenleben zu organisieren. Aber das gegenwärtige Aufenthaltsgesetz ist dringend reformbedürftig. Ich glaube, es sollte darum gehen, Migration zu ermöglichen und abzusichern. Es muss ein Ausgleich geschaffen werden zwischen dem Recht jedes Einzelnen, sich frei zu bewegen, und dem Recht des Staates über Einreisen und Aufenthalte zu entscheiden. Beide Rechte – für sich genommen – stehen sich entgegen. Zurzeit wird dem Recht des Staates einfach der Vorrang eingeräumt. Den Ausgleich gibt es nicht.

Wie ließe sich dieser Widerspruch auflösen, der Ausgleich finden?

In einer Debatte, die ohne Angst geführt wird. Erstmal muss das Recht des Einzelnen, sich frei bewegen zu dürfen, als eine menschenrechtliche Grundfreiheit anerkannt werden, die auch das Recht auf Einreise einschließt. Das ist Teil eines liberalen Staatsverständnisses, das Demokratie und individuelle Freiheiten schützt. Gleichzeitig erkennt ein solches Staatsverständnis das Recht des Staates an, über Einreisen, Ausreisen, Aufenthalte und Ausschlüsse zu entscheiden. Dies kann natürlich nur gelten für Staaten, die demokratisch geführt und von ihren Bürgern legitimiert sind. Weil die beiden Rechte sich entgegenstehen, muss eine liberale Gesellschaft die Frage klären, welchem Recht der Vorrang eingeräumt werden soll – und wie weit das andere Recht eingeschränkt werden darf. Ich meine, Staaten, die den Anspruch haben, Menschenrechte zu achten und individuelle Freiheiten zu fördern, sollten das Recht des Einzelnen als höheres Gut schätzen. Dann dürfte es nur beschränkt werden, wenn es dafür sehr gute, klare Gründe gibt.

Ist das ein Vorschlag, Grenzen zu abzuschaffen?

Nein. Unter den aktuellen Bedingungen weltweiter Ungleichheit darf ein Staat, sagen wir Deutschland, das höhere Gut der Bewegungsfreiheit in einem gewissen Maße einschränken. Das sollte aber nicht als selbstverständliches, sondern als letztes Mittel angesehen werden, das konkret begründet werden muss.

Welche Gründe sind das für das deutsche Aufenthaltsgesetz?

Das deutsche Aufenthaltsgesetz schränkt die Bewegungsfreiheit momentan ohne Bezug auf gute Gründe ein. In der Regel wird pauschal argumentiert, dass Staaten eine international anerkannte Souveränität genießen, die ein Recht auf Migrationskontrolle einschließt – nach nationalen Interesse, was auch immer das ist, und ohne weitere Pflicht zur Begründung. Gleichzeitig wird das Recht auf Bewegungsfreiheit nicht anerkannt. Damit stellt sich die Frage nach einer konkreten Begründung für eine Einschränkung erst gar nicht.

Viele sagen, Deutschland könne nicht alle aufnehmen, die kommen wollen. Ist das eine Begründung?

Ja, das kann eine Begründung sein.

Reicht sie?

Nein. Weil diese Begründung nicht konkretisiert wird und nicht überprüfbar ist. Sie ist pauschal und oberflächlich. Man müsste zeigen, dass durch die Aufnahme von Schutzsuchenden die Grundlagen unserer Demokratie und unseres Zusammenlebens angegriffen werden. Erst dann kann die Einschränkung der Bewegungsfreiheit als begründet gelten. Ich zeige es Ihnen einmal an einem anderen Beispiel: Das Recht auf Meinungs- und Redefreiheit kann etwa eingeschränkt werden, wenn Beleidigungen oder Hassreden mit den Grund- und Menschenrechten anderer Personen kollidieren. Das unterliegt in einem liberalen Rechtsstaat der Überprüfung eines Gerichts. Eine Einschränkung ist also nur legitim, wenn sie gut begründet und überprüfbar ist. Die Rede- und Meinungsfreiheit als Grund- und Menschenrecht wird aber in einem Rechtsstaat nicht infrage gestellt – anders offenbar als die Bewegungsfreiheit.

Eingangs sagten Sie, der Anspruch des Aufenthaltsgesetzes sei es, das soziale Gefüge des Staates zu schützen. Wenn dieses Gefüge in Gefahr geriete, wäre das also ein guter Grund?

Ja. Dann muss man aber zeigen, dass und in welcher Weise dieses soziale Gefüge durch Zuwanderung konkret bedroht wird und gegebenenfalls mit anderen Rechten kollidiert. Man muss sich allerdings fragen: Ist das der Teil eines Wandels, den wir als heutige Gesellschaft auszuhalten haben? Oder ist es etwas, was unsere Gesellschaft, unsere Demokratie gefährdet? Das muss aufgezeigt werden und überprüfbar sein, um eine Einschränkung der Bewegungsfreiheit zu rechtfertigen. Das wird aber nicht getan.

Was ist ihr Vorschlag?

Die Hindernisse, die der Bewegungsfreiheit Einzelner im Wege stehen, werden konkret aufgezeigt, indem die vermeintlichen Gründe vorgetragen werden, die eine Einschränkung der Bewegungsfreiheit stützen sollen. Das wäre die Grundlage für Überlegungen und Debatten, um herauszufinden, ob diese Gründe überzeugend und zutreffend sind – oder nicht. Wenn sie überzeugen, können wir überlegen, wie unter diesen Bedingungen die Bewegungsfreiheit des Einzelnen weitestgehend geschaffen werden kann, also auch: wie Zuwanderung ermöglicht werden kann. So kann in politischen Debatten der Ausgleich zwischen den beiden Rechten schrittweise in politischen Debatten entwickelt werden.

Wieso geschieht das nicht?

Wir leben in komplexen Gesellschaften, in denen die aktuellen, strukturellen, institutionellen und sozialen Verhältnisse mühsam ausgehandelt wurden. Durch die Ungleichheiten und Ungleichzeitigkeiten weltweit gibt es Spannungen zwischen verschiedenen Prinzipien. In der etablierten Politik geht es vorrangig darum, das jeweilige gesellschaftliche System und die Verhältnisse möglichst nicht zu verändern. Es bestünde nämlich die Gefahr, dass denjenigen, die jetzt von den Strukturen profitieren, etwas weggenommen wird. Der Anreiz, lieber nichts zu verändern und das, was man erreicht hat, so lange zu erhalten wie es geht, ist groß. Man hat Angst, Reichtum oder Privilegien zu verlieren. Diese Angst muss man ernst nehmen – auch, weil sie benutzt werden kann, um Ressentiments gegen zu Zuwanderung zu schüren. Aber wieder gilt: Der pauschale Verweis auf unklare Ängste reicht als Begründung nicht aus, um ein so hohes Gut wie das Recht auf individuelle Bewegungsfreiheit zu beschneiden.

Redaktion: Florian Bickmeyer

Gestaltung: Thorsten Franke, Simon Jockers, Ivo Mayr