Wie wird man in Deutschland unsichtbar?

Menschen, die nicht aus der EU kommen und sich in Deutschland aufhalten möchten, brauchen einen Aufenthaltstitel. Wir haben drei Wege in die Unsichtbarkeit nachgezeichnet: Aus dem Asylverfahren, mit abgelaufenem Visum oder ganz heimlich ohne Papiere. Hier wollen wir die genauen rechtlichen Hintergründe bei Visa und Asylverfahren erklären. Folgende Papiere können in ein Leben in der Illegalität führen: 

1. Aufenthaltsgestattung

In Deutschland können Geflüchtete nach dem Asylrecht oder der Genfer Flüchtlingskonvention geschützt werden, wenn sie aufgrund von Rasse, Religion, Nationalität, politischer Überzeugung oder Zugehörigkeit zu einer bestimmten sozialen Gruppe verfolgt werden. Subsidiären Schutz können Geflüchtete bekommen, wenn Folter, unmenschliche Behandlung, Todesstrafe oder Gefahr durch Krieg und schwere Krankheiten in der Heimat drohen.

Menschen, die in Deutschland einen Antrag beim Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) gestellt haben, erhalten eine Aufenthaltsgestattung. Bis über den Antrag entschieden wird, können Jahre vergehen. Die Aufenthaltsgestattung ist kein offizieller Aufenthaltstitel, schützt aber vor Abschiebung. Einige Asylsuchende entziehen sich dem Verfahren und tauchen unter.

2. Abschiebungsbescheid

Menschen, deren Asylantrag abgelehnt wurde, müssen entweder ausreisen oder sie werden abgeschoben. Nach gescheitertem Asylantrag folgt zuerst der Abschiebungsbescheid und die Aufforderung zur Ausreise, dann die Abschiebungsandrohung. Vor der bevorstehenden Abschiebung versuchen viele Geflüchtete unterzutauchen. Wer gefasst wird oder bei wem ein begründeter Verdacht auf Flucht besteht, landet in Haft – dem Abschiebegewahrsam.

3. Duldung 

Wer kein Asyl bekommt, aber nicht abgeschoben werden kann, wird geduldet. Ein Abschiebungsverbot gilt, wenn das Herkunftsland als unsicher gilt und bei einer Rückkehr erhebliche Gefahr droht. Ein Abschiebungsschutz gilt, wenn sich der Gesundheitszustand verschlechtern wird, weil in der Heimat die medizinische Versorgung nicht ausreicht. Auch ein fehlender Pass führt zum Abschiebestopp. Die Duldung muss nach sechs Monaten verlängert werden und kann jederzeit aufgehoben werden. Geduldete haben keinen offiziellen Aufenthaltstitel, keine Arbeitserlaubnis und keinen Anspruch auf Leistungen. Daher befinden sich Geduldete in einer legalen Grauzone – häufige Konsequenz: Leben in der Illegalität.

4. Residenzpflicht

Während der Aufenthaltsgestattung und der Duldung dürfen sich Asylsuchende nur in ihrem zuständigen Bundesland aufhalten: Einige Bundesländer haben die Residenzpflicht für benachbarte Länder aufgehoben, andere prüfen die Aufhebung. Asylsuchende, die sich ihrem Bezirk entziehen, halten sich offiziell illegal in anderen Teilen Deutschlands auf.

5. Dublin-Fälle

Eine besondere Rolle nehmen Dublin-Fälle ein: Menschen, die in einem anderen EU-Land einen Asylantrag gestellt oder bewilligt bekommen haben, können in Deutschland zwar einen weiteren Antrag stellen. Diese werden aber immer abgelehnt, das Dublin-III-Verfahren. Antragsteller müssen nach abgelehntem Antrag innerhalb von sechs Monaten in das Land ausreisen, in dem sie den ersten Asylantrag gestellt haben. Dublin-Fälle, die in Deutschland keinen Antrag stellen, sich aber hier aufhalten, dürfen nicht länger als drei Monate bleiben.

6. Aufenthaltserlaubnis 

Asylsuchende, deren Antrag auf Asyl anerkannt wurde, bekommen eine befristete Aufenthaltserlaubnis, zunächst für drei Jahre. Der Schutz kann aufgehoben werden und eine Abschiebung folgen. Einige Menschen mit Aufenthaltserlaubnis verstecken sich davor. Wer nach fünf Jahren straffrei ist, genug verdient und deutsch kann, darf sich unbefristet niederlassen. Die Niederlassungserlaubnis kann nicht widerrufen werden und wird durch den Daueraufenthalt EU auf andere EU-Staaten erweitert.

7. Visum

Kurzzeit-Visa für bis zu drei Monate werden für Transit-Reisende, Geschäftsleute, Urlauber oder Besucher von Familien oder Freunden ausgestellt. Visa, die länger als drei Monate gültig sind, werden häufig von Studenten, Au-Pairs, Langzeit-Urlaubern oder Arbeitenden beantragt. Für verschiedene Herkunftsländer gelten nach dem Visakodex und dem Schengener Grenzkodex verschiedene Bedingungen. Durch die Blaue Karte EU – analog zur amerikanischen Green-Card – können hochqualifizierte Arbeiter für bis zu vier Jahre legal in Deutschland bleiben. Visa sind immer befristet.

Menschen werden illegal, wenn ihre Visa-Papiere abgelaufen sind und sie trotzdem in Deutschland bleiben. Sie werden als Visa-Overstayer bezeichnet.


Menschen werden Undokumentierte genannt, wenn sie unerlaubt eingereist und bisher nicht erfasst worden sind. Menschen werden als illegal oder illegalisiert bezeichnet, wenn sie abtauchen. Man nennt sie Papierlose, wenn sie gar keine oder keine gültigen Papiere mehr haben. Für uns sind sie alle unsichtbar.