Die Kammer bestätigt damit insbesondere die Rechtmäßigkeit der Einordnung des vorgestellten Konzepts der „Remigration“ als „Masterplan zur Ausweisung deutscher Staatsbürger“. Auch in zwei weiteren angegriffenen Textstellen entschied die Pressekammer zugunsten von CORRECTIV: Vosgeraus Formulierung zu einer „Ausbürgerungsidee“ wurde korrekt wiedergegeben – einschließlich des Hinweises aus der Konfrontation, dass er sich nicht daran erinnern könne. Ebenso … Gericht schützt Pressefreiheit: Recherche „Geheimplan gegen Deutschland“ steht, zwei Klagen gegen CORRECTIV sind gescheitert weiterlesen
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