Faktencheck

Nein, der Bundestag hat die Corona-Verordnungen nicht bis 2022 verlängert

Nutzer auf Facebook behaupten, der Bundestag habe per Gesetz alle Corona-Verordnungen bis Ende März 2022 verlängert. Das stimmt nicht. Hier wird offenbar ein Gesetzentwurf der FDP-Fraktion falsch interpretiert.

von Lea Weinmann

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Eine Collage auf Facebook erweckt den Eindruck, der Bundestag habe per Gesetz die Corona-Verordnungen bis Ende März 2022 verlängert. Das stimmt nicht. (Symbolbild: Pixabay / Tobias Golla)
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Größtenteils falsch. Der Bundestag hat kein Gesetz beschlossen, das alle Corona-Verordnungen bis Ende März 2022 verlängert.

Nutzer auf Facebook verbreiten irreführende Behauptungen über zwei Drucksachen im Deutschen Bundestag: Der Bundestag habe die „pandemische Lage von nationaler Tragweite“ aufgehoben, aber zeitgleich ein Gesetz vorgelegt, mit dem die Corona-Verordnungen auf Bundesebene bis zum 31. März 2022 verlängert würden. Dieses Gesetz habe der Bundestag am 16. Juni beschlossen, heißt es weiter.

Das ist falsch. Der Deutsche Bundestag hat kein solches Gesetz beschlossen.

Das Bild mit den Behauptungen wurde am 25. Juni auf zwei verschiedenen Facebook-Seiten (hier und hier) veröffentlicht und zusammengenommen bisher mehr als 1.100 Mal geteilt. „Verarscht“, steht in dem Beitrag. Das Bild zeigt offensichtlich einen Ausschnitt aus einem Blog-Artikel mit dem Titel „Die Pandemie ist beendet  – nun gilt das Covid-19-Rechtsverordnungsweitergeltungsgesetz“.

Screenshot Corona Maßnahmen
Screenshot der irreführenden Collage, die sich auf Facebook verbreitet. (Quelle: Facebook, Screenshot: CORRECTIV).

Hintergrund sind zwei Vorlagen der FDP-Fraktion im Bundestag

Der Beitrag auf Facebook gibt als Quelle zwei Drucksachen an. Dabei handelt es sich um einen Gesetzentwurf (19/200042) und einen Antrag (19/200046) der FDP-Fraktion im Bundestag, beide vom 16. Juni 2020. Aus den Dokumenten geht hervor, dass die FDP-Fraktion die Feststellung einer „epidemischen Lage von nationaler Tragweite“ durch den Bundestag aufheben will, ohne dass zugleich die in der Folge erlassenen Rechtsverordnungen und Anordnungen außer Kraft treten.

Der Bundestag hatte die „epidemische Lage“ am 25. März 2020 festgestellt und einem Gesetzentwurf „zum Schutz der Bevölkerung bei einer epidemischen Lage von nationaler Tragweite“ zugestimmt. Damit traten eine Reihe von Rechtsverordnungen und Anordnungen in Kraft, um die Covid-19-Pandemie zu bekämpfen. Im Infektionsschutzgesetz (IfSG) steht, dass der Bundestag diese Lage wieder aufhebt, „wenn die Voraussetzungen für ihre Feststellung nicht mehr vorliegen“ (§5 Abs. 1 IfSG).

Gesetzentwurf FDP-Fraktion
Ein Ausschnitt aus der Drucksache 19/200042 zeigt, dass es sich dabei nicht um ein verabschiedetes Gesetz, sondern um einen Gesetzentwurf der FDP-Fraktion handelt (Quelle: Deutscher Bundestag, Screenshot: CORRECTIV).

Die Drucksachen wurden im Bundestag beraten und in den Gesundheitsausschuss überwiesen

Der Bundestag hat am 17. Juni und 18. Juni zwei Meldungen zu den Drucksachen veröffentlicht. Demnach wurde in der Bundestagssitzung vom 18. Juni erstmals über die Vorlagen gesprochen. CDU/CSU, SPD und Grüne und Linke hätten sich gegen den Vorschlag der FDP gewendet und davor gewarnt, „die Corona-Krise als beendet zu betrachten“. Im Plenarprotokoll vom 18. Juni lässt sich die Diskussion der Fraktionen auf den Seiten 20.656 bis 20.675 nachverfolgen. Die Abgeordneten überwiesen die beiden Drucksachen nach Abschluss der Diskussion „zur federführenden Beratung an den Gesundheitsausschuss“, heißt es in der Mitteilung des Bundestags. Im Plenarprotokoll findet sich diese Überweisung auf Seite 20.675.

Plenarprotokoll Bundestag
Auszug aus dem Plenarprotokoll vom 18. Juni auf der Seite 20675. (Quelle: Deutscher Bundestag, Screenshot: CORRECTIV)

Die Vorlagen der FDP wurden also nicht vom Bundestag beschlossen, sondern dort bisher diskutiert und zur weiteren Beratung an einen Ausschuss überwiesen.

FDP-Fraktion will Feststellung aufheben, aber Corona-Verordnungen vorerst beibehalten

Was steht nun in den Vorlagen? Die FDP-Fraktion stellte den Antrag, die Feststellung der „epidemischen Lage von nationaler Tragweite“ wieder aufzuheben. Mit der zweiten Drucksache (19/200042) reichte die FDP-Fraktion einen Gesetzentwurf für ein „Covid-19-Rechtsverordnungsweitergeltungsgesetz“ ein. Er soll verhindern, dass die Rechtsverordnungen und Anordnungen, die mit der Feststellung der „epidemischen Lage von nationaler Tragweite“ in Kraft getreten waren, ebenfalls mit ihr aufgehoben werden.

Einige dieser Regelungen seien „weiter erforderlich“, zum Beispiel „zur Unterstützung von medizinischen oder pflegerischen Einrichtungen“. Die FDP schlägt deshalb eine Übergangsregelung vor, „mit der die aufgrund der Feststellung der epidemischen Lage von nationaler Tragweite erlassenen Rechtsverordnungen und Anordnungen bis zum 30. September 2020 in Kraft bleiben“.

Diesen Übergang stellt sich die FDP-Fraktion laut dem Gesetzentwurf so vor: Der Passus im Infektionsschutzgesetz, wonach die Rechtsverordnungen und Anordnungen mit Aufhebung der epidemischen Lage von nationaler Tragweite ebenfalls aufgehoben werden, soll „befristet bis zum 30. September“ gestrichen werden (PDF, Seite 2). Damit würden die Rechtsverordnungen und Anordnungen bis dahin in Kraft bleiben, sofern der Bundesgesundheitsminister sie nicht vorher aufhebt.

Nur Verordnungen zu Gesundheitsberufen könnten laut Entwurf bis Ende März 2022 in Kraft bleiben

Das Datum 31. März 2022, das in dem Facebook-Beitrag genannt wird, findet sich im Gesetzentwurf der FDP auf Seite 4. Dort steht, dass prinzipiell alle Rechtsverordnungen, die aufgrund der Feststellung der epidemischen Lage von nationaler Tragweite getroffen wurden, „spätestens mit Ablauf des 31. März 2021“ außer Kraft treten sollen.

Eine Ausnahme betrifft Verordnungen „nach Absatz 2 Nummer 10“ im Paragraph 5 des IfSG. Darin geht es um „abweichende Regelungen von den Berufsgesetzen der Gesundheitsfachberufen“, insbesondere in Bezug auf medizinische Ausbildungen und Studiengänge. Solche Rechtsverordnungen wären laut dem Gesetzentwurf der FDP „spätestens auf den Ablauf des 31. März 2022 zu befristen“.

Auf unsere Presseanfrage hin erklärte der FDP-Abgeordnete Konstantin Kuhle dazu per E-Mail: „Um den Auszubildenden keine kurzfristigen Veränderungen ihrer Ausbildungsordnungen zuzumuten, legt der Entwurf eines Covid-19-Rechtsverordnungsweitergeltungsgesetzes fest, dass solche Verordnungen auf ein Jahr nach Aufhebung der Feststellung der epidemischen Lage von nationaler Tragweite, spätestens auf den Ablauf des 31. März 2022 zu befristen sind.“ Eine Beschlussempfehlung des Ausschusses erwarte seine Fraktion erst nach der Sommerpause des Bundestags.

Fazit: Der Bundestag hat bisher kein Gesetz verabschiedet, mit dem die Corona-Rechtsverordnungen und Anordnungen auf Bundesebene verlängert werden. Er hat auch nicht die „epidemische Lage von nationaler Tragweite“ aufgehoben. Für beides gibt es lediglich Vorlagen der FDP-Fraktion. Deren Gesetzentwurf sieht aber nicht vor, „alle Maßnahmen bis zum 31. März 2022 weiter gelten zu lassen“. Laut dem Gesetzentwurf könnten nur einzelne Verordnungen, die sich auf Gesundheitsberufe beziehen, bis zum 31. März 2022 verlängert werden.

Update, 6. Juli 2020: Wir haben die Antwort der FDP-Fraktion auf unsere Presseanfrage ergänzt.