Debatte um AfD-Verbot

Alle wichtigen Dokumente zum möglichen AfD-Verbotsverfahren

Das Wichtigste, was zum möglichen AfD-Verbotsverfahren auf Papier gebracht wurde: Anträge, Gutachten und Gerichtsentscheidungen – kompakt und übersichtlich.

von Lena Köpsell

AfD im Bundestag
Die Debatte um ein mögliches AfD-Verbot beschäftigt auch den Bundestag. Foto: Kay Nietfeld / picture alliance

Die Debatte um ein mögliches AfD-Verbot beschäftigt Abgeordnete, Verfassungsschützer und Wissenschaftlerinnen – und die produzieren Aktenberge. Es ist schwierig, da den Überblick zu behalten. Deshalb hier eine Übersicht der wichtigsten Dokumente. (Hinweis: Dieser Artikel wird fortlaufend aktualisiert – Erstveröffentlichung: 8. August 2025, aktueller Stand: 14. April 2026)

Anträge, Gutachten, Länder – hier direkt zu Kapiteln springen:

Das Bundesverfassungsgericht entscheidet letztlich über ein Parteiverbot. Aber damit es sich überhaupt mit der AfD befasst und ihre Verfassungsmäßigkeit prüft, benötigt es einen Auftrag.

Drei mögliche Wege führen dorthin:

  1. Die Bundesregierung aus CDU und SPD einigt sich auf einen gemeinsamen Verbotsantrag,
  2. Eine Mehrheit der Abgeordneten im Bundestag stellen den Antrag, oder
  3. Die Bundesländer schließen sich zusammen und beantragen das Verfahren über den Bundesrat.

Bisher hat keines der drei Gremien einen Antrag beim Bundesverfassungsgericht gestellt. Aber es gibt mehrere Anträge innerhalb der Gremien, die darauf abzielen, ein solches Verfahren anzustoßen.

Anträge für ein AfD-Verbotsverfahren im Bundestag

Bisher gab es zwei Anträge für ein AfD-Verbotsverfahren, die in den Bundestag eingebracht worden sind.

Anträge zum AfD-Verbotsverfahren auf Landesebene

Die Landesparlamente haben keinen direkten Einfluss auf ein Parteiverbotsverfahren, da ein entsprechender Antrag ausschließlich auf Bundesebene gestellt werden kann. Dennoch versuchen Abgeordnete in einigen Ländern, ihre jeweiligen Landesregierungen durch parlamentarische Anträge dazu zu bewegen, eine Initiative im Bundesrat zu ergreifen, und setzen damit zugleich ein politisches Signal.

 

Bisher wurden in zehn Bundesländern Anträge in den Parlamenten für ein AfD-Verbotsverfahren gestellt. Hier eine Übersicht:

Baden-Württemberg

Bayern

Berlin

Bremen

Hamburg

Mecklenburg Vorpommern

Niedersachsen

Sachsen

Schleswig Holstein 

Thüringen

 

Anhörungen von Fachleuten zum AfD-Verbotsverfahren

Abgeordnete suchen bei komplexen Themen – wie einem Parteiverbot – regelmäßig Rat von Fachleuten. Sie informieren, gewähren Einblicke in die Praxis und beantworten Fragen.

Dafür werden Anhörungen durchgeführt, die meist öffentlich sind. Sie sind interessant, weil sie rechtliche Feinheiten klären und die praktische Umsetzung politischer Vorhaben ausloten.

Bislang gab es eine Sachverständigenanhörung zum AfD-Verbotsverfahreneine weitere in Thüringen ist geplant.

 

Wichtige Gerichtsentscheidungen zur AfD

Ein Gerichtsverfahren zur Frage eines AfD-Verbots gab es bisher noch nicht. Aber es gibt Verfahren, die sich mit der AfD und ihrem Verhältnis zum Grundgesetz beschäftigen. Diese Urteile sind bemerkenswert, weil sie politische Konzepte und Ziele der Partei bewerten und rechtlich einordnen.

Das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig hat im Juni 2025 das Compact-Magazin-Verbot aufgehoben – ohne direkten Bezug zur AfD. Aber das Gericht hat im Urteil festgestellt, dass das „Remigrationskonzept“ des Rechtsextremisten Martin Sellner mit den Grundprinzipien der Verfassung – der allgemeinen Menschenwürde und dem Demokratieprinzip – unvereinbar ist. Dieses Konzept wird auch von einigen AfD-Abgeordneten propagiert. Besonders auffällig ist hier die Brandenburger AfD-Landtagsabgeordnete Lena Kotré, die wiederholt an „Remigrations“-Kongressen teilnahm und sich immer wieder öffentlich mit Sellner zeigt.

Das Oberverwaltungsgericht Nordrhein-Westfalen (OVG NRW) in Münster hat im Mai 2024 festgestellt, dass der Verfassungsschutz (BfV) die AfD auf Bundesebene mit nachrichtendienstlichen Mitteln beobachten darf. In der Begründung hat das Gericht auf „menschenverachtende islamfeindliche und ausländerfeindliche“ Aussagen von AfD-Funktionären verwiesen.

Auch hier geht es nicht um ein Parteiverbot. Doch das Gericht in Münster hat hervorgehoben: „Entscheidend sind die wirklichen Ziele der Partei, nicht die vorgegebenen. Es ist nicht erforderlich, dass eine Partei sich offen zu ihren verfassungswidrigen Zielsetzungen bekennt“. Es ist also Aufgabe von Gerichten, die tatsächlichen Ziele der Partei festzustellen.

    • Das OVG NRW in Münster hat im Mai 2024 entschieden, dass das Bundesamt für Verfassungsschutz die gesamte AfD mit nachrichtendienstlichen Mitteln beobachten darf. Das Urteil ist rechtskräftig.
    • Aktuell klagt die AfD gegen ihre Einstufung als „gesichert rechtsextremistisch“ durch das Bundesamt für Verfassungsschutz. Dieses Verfahren ist noch nicht abgeschlossen.
      • In einer ersten Entscheidung im Eilverfahren Ende Februar hat das Verwaltungsgericht Köln entschieden: Der Verfassungsschutz darf die Bundes-AfD vorerst nicht als „gesichert rechtsextremistisch“ einstufen. Das Gericht gab dem Eilantrag der AfD im Wesentlichen statt. Dabei zweifeln die Richterinnen und Richter nicht daran, dass es innerhalb der AfD verfassungsfeindliche Bestrebungen gibt. Aber diese Bestrebungen prägen die Partei laut Gericht nicht so stark, dass „ihrem Gesamtbild nach eine verfassungsfeindliche Grundtendenz“ festgestellt werden könne. Das Hauptverfahren steht noch aus.

AfD-Verbotsverfahren im Überblick:
Hintergründe, rechtliche Grundlagen, aktuelle Entwicklungen sowie Pro- und Contra-Argumente verständlich erklärt.

Auch in anderen Bundesländern scheiterte die AfD mit ihrem Widerstand gegen die Beobachtung durch Verfassungsschutzbehörden. Mehrere Gerichte haben entschieden, dass der jeweilige Landesverband der AfD mit nachrichtendienstlichen Mitteln überwacht werden oder sogar als „gesichert rechtsextremistisch“ eingestuft werden darf. Beispielsweise:

In Brandenburg und Niedersachsen laufen derzeit noch Verfahren. In Sachsen-Anhalt wurde das Verfahren ausgesetzt – bis das Kölner Gericht rechtskräftig über die Einstufung der Bundespartei entschieden hat.

Gutachten und wissenschaftliche Ausarbeitungen rund um das Thema Parteiverbote

Abgeordnete können sich zudem Unterstützung beim wissenschaftlichen Dienst im Bundestag und auch in einigen Landtagen holen. Die Beratungsdienste recherchieren und analysieren Informationen, die sie in Infobriefen oder Gutachten veröffentlichen.

Diese Ausarbeitungen sind relevant, weil sie parteipolitisch neutral und umfassend sind. Sie erläutern den Sachstand und zeigen den rechtlichen Rahmen auf, ohne politische Empfehlungen zu geben. Hier eine Auswahl:

 

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Faktencheck und Redigat: Stella Hesch
Foto: Ivo Mayr