Alle wichtigen Dokumente zum möglichen AfD-Verbotsverfahren
Das Wichtigste, was zum möglichen AfD-Verbotsverfahren auf Papier gebracht wurde: Anträge, Gutachten und Gerichtsentscheidungen – kompakt und übersichtlich.
Die Debatte um ein mögliches AfD-Verbot beschäftigt Abgeordnete, Verfassungsschützer und Wissenschaftlerinnen – und die produzieren Aktenberge. Es ist schwierig, da den Überblick zu behalten. Deshalb hier eine Übersicht der wichtigsten Dokumente. (Hinweis: Dieser Artikel wird fortlaufend aktualisiert – Erstveröffentlichung: 8. August 2025, aktueller Stand: 14. April 2026)
Anträge, Gutachten, Länder – hier direkt zu Kapiteln springen:
Das Bundesverfassungsgericht entscheidet letztlich über ein Parteiverbot. Aber damit es sich überhaupt mit der AfD befasst und ihre Verfassungsmäßigkeit prüft, benötigt es einen Auftrag.
Drei mögliche Wege führen dorthin:
- Die Bundesregierung aus CDU und SPD einigt sich auf einen gemeinsamen Verbotsantrag,
- Eine Mehrheit der Abgeordneten im Bundestag stellen den Antrag, oder
- Die Bundesländer schließen sich zusammen und beantragen das Verfahren über den Bundesrat.
Bisher hat keines der drei Gremien einen Antrag beim Bundesverfassungsgericht gestellt. Aber es gibt mehrere Anträge innerhalb der Gremien, die darauf abzielen, ein solches Verfahren anzustoßen.
Anträge für ein AfD-Verbotsverfahren im Bundestag
Bisher gab es zwei Anträge für ein AfD-Verbotsverfahren, die in den Bundestag eingebracht worden sind.
- Ein fraktionsübergreifender Antrag zur Einleitung eines AfD-Verbotsverfahrens von 123 Abgeordneten rund um den früheren Bundestagsabgeordneten Marco Wanderwitz (CDU/CSU) im Bundestag vom 13. November 2024. Am 30. Januar wurde der Antrag im Bundestag beraten. Wegen der vorgezogenen Neuwahlen im Februar 2025 kam es nie zu einer Abstimmung.
- Ein Grünen-Antrag zur Prüfung eines AfD-Verbotsverfahrens von 43 Abgeordneten rund um Renate Künast (Grüne) im Bundestag vom 6. Dezember 2024.
Am 30. Januar 2025 wurde der Antrag im Bundestag beraten. Wegen der vorgezogenen Neuwahlen im Februar 2025 kam es nie zu einer Abstimmung.
Anträge zum AfD-Verbotsverfahren auf Landesebene
Die Landesparlamente haben keinen direkten Einfluss auf ein Parteiverbotsverfahren, da ein entsprechender Antrag ausschließlich auf Bundesebene gestellt werden kann. Dennoch versuchen Abgeordnete in einigen Ländern, ihre jeweiligen Landesregierungen durch parlamentarische Anträge dazu zu bewegen, eine Initiative im Bundesrat zu ergreifen, und setzen damit zugleich ein politisches Signal.
Bisher wurden in zehn Bundesländern Anträge in den Parlamenten für ein AfD-Verbotsverfahren gestellt. Hier eine Übersicht:
Baden-Württemberg
- Entschließungsantrag zur Einrichtung einer Bund-Länder-Arbeitsgruppe zu einem AfD-Verbotsverfahren von der SPD am 4. Februar 2026. Abstimmung am 4. Februar 2026. Ergebnis: Abgelehnt
Bayern
- Antrag zur Prüfung eines AfD-Verbotsverfahrens von den Grünen im Bayerischen Landtag, 20. Mai 2025. Abstimmung am 21. Mai 2025. Ergebnis: Abgelehnt
Berlin
- Änderungsantrag von CDU und SPD zum Antrag von Grünen und Linken zur Unterstützung eines Prüfverfahrens gegen verfassungsfeindliche Parteien im Abgeordnetenhaus, 3. Dezember 2025. Abstimmung am 4. Dezember 2025. Ergebnis: Beschlossen
Bremen
- Antrag zur Prüfung eines AfD-Verbotsverfahrens von den Linken, SPD und Grünen in der Bremer Landtag, 6. März 2024. Abstimmung am 13. März 2024. Ergebnis: Beschlossen
- Folgeantrag zur Einleitung eines AfD-Verbotsverfahrens von SPD, Grünen und Linken in der Bremischen Bürgerschaft, 5. Mai 2025. Abtimmung am 6. Mai 2025. Ergebnis: Beschlossen
Hamburg
- Antrag zur Einrichtung einer Bund-Länder-Gruppe zu einem AfD-Verbotsverfahren von SPD und Grünen in der Hamburgischen Bürgerschaft. 29. Dezember 2025. Abstimmung am 14. Januar 2026 Ergebnis: Beschlossen
- Antrag zur Einleitung eines AfD-Verbotsverfahrens von den Linken in der Hamburgischen Bürgerschaft. 13. Januar 2026. Abstimmung am 14. Januar 2026. Ergebnis: Abgelehnt
Mecklenburg Vorpommern
- Antrag zur Prüfung eines AfD-Verbotsverfahrens von SPD und Die Linke im Landtag Mecklenburg-Vorpommern, 11. Juni 2025. Abstimmung am 25. Juni 2025. Ergebnis: Mit Änderungen beschlossen
- Antrag zur Prüfung eines Parteiverbotsverfahrens von Die Grünen im Landtag Mecklenburg-Vorpommern, 26. Februar 2025. Abstimmung am 13. März 2025. Ergebnis: Abgelehnt
Niedersachsen
- Antrag zur Einleitung eines AfD-Verbotsverfahrens von SPD und Grünen im niedersächsischen Landtag am 25. Februar 2026. Ergebnis: Läuft noch
Sachsen
- Antrag zur Einleitung eines AfD-Verbotsverfahrens von den Linken im Sächsischen Landtag, 22. Mai 2025. Stellungnahme der Landesregierung am 1. August 2025. Abstimmung am 30. Oktober 2025. Ergebnis: Abgelehnt
Schleswig Holstein
- Antrag zur Prüfung eines AfD-Verbotsverfahren von CDU, Grünen, SPD und SSW am 8. Oktober 2025 im Landtag Schleswig-Holstein. Abstimmung am 15. Oktober. Ergebnis: Beschlossen
Thüringen
- Antrag zur Einleitung eines AfD-Verbotsverfahrens von den Linken im Thüringer Landtag, 7. Mai 2025. Öffentliche Anhörung im Landtag beschlossen. Ergebnis: Läuft noch
Anhörungen von Fachleuten zum AfD-Verbotsverfahren
Abgeordnete suchen bei komplexen Themen – wie einem Parteiverbot – regelmäßig Rat von Fachleuten. Sie informieren, gewähren Einblicke in die Praxis und beantworten Fragen.
Dafür werden Anhörungen durchgeführt, die meist öffentlich sind. Sie sind interessant, weil sie rechtliche Feinheiten klären und die praktische Umsetzung politischer Vorhaben ausloten.
Bislang gab es eine Sachverständigenanhörung zum AfD-Verbotsverfahreneine weitere in Thüringen ist geplant.
- Anhörung zum AfD-Verbotsverfahren am 17. März 2025 im Berliner Landtag. Es wurden drei Juristen gehört.
Wichtige Gerichtsentscheidungen zur AfD
Ein Gerichtsverfahren zur Frage eines AfD-Verbots gab es bisher noch nicht. Aber es gibt Verfahren, die sich mit der AfD und ihrem Verhältnis zum Grundgesetz beschäftigen. Diese Urteile sind bemerkenswert, weil sie politische Konzepte und Ziele der Partei bewerten und rechtlich einordnen.
Das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig hat im Juni 2025 das Compact-Magazin-Verbot aufgehoben – ohne direkten Bezug zur AfD. Aber das Gericht hat im Urteil festgestellt, dass das „Remigrationskonzept“ des Rechtsextremisten Martin Sellner mit den Grundprinzipien der Verfassung – der allgemeinen Menschenwürde und dem Demokratieprinzip – unvereinbar ist. Dieses Konzept wird auch von einigen AfD-Abgeordneten propagiert. Besonders auffällig ist hier die Brandenburger AfD-Landtagsabgeordnete Lena Kotré, die wiederholt an „Remigrations“-Kongressen teilnahm und sich immer wieder öffentlich mit Sellner zeigt.
- Urteil des Bundesverwaltungsgerichts in Leipzig vom Juni 2025 zum Compact-Verbot.
Das Oberverwaltungsgericht Nordrhein-Westfalen (OVG NRW) in Münster hat im Mai 2024 festgestellt, dass der Verfassungsschutz (BfV) die AfD auf Bundesebene mit nachrichtendienstlichen Mitteln beobachten darf. In der Begründung hat das Gericht auf „menschenverachtende islamfeindliche und ausländerfeindliche“ Aussagen von AfD-Funktionären verwiesen.
Auch hier geht es nicht um ein Parteiverbot. Doch das Gericht in Münster hat hervorgehoben: „Entscheidend sind die wirklichen Ziele der Partei, nicht die vorgegebenen. Es ist nicht erforderlich, dass eine Partei sich offen zu ihren verfassungswidrigen Zielsetzungen bekennt“. Es ist also Aufgabe von Gerichten, die tatsächlichen Ziele der Partei festzustellen.
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- Das OVG NRW in Münster hat im Mai 2024 entschieden, dass das Bundesamt für Verfassungsschutz die gesamte AfD mit nachrichtendienstlichen Mitteln beobachten darf. Das Urteil ist rechtskräftig.
- Aktuell klagt die AfD gegen ihre Einstufung als „gesichert rechtsextremistisch“ durch das Bundesamt für Verfassungsschutz. Dieses Verfahren ist noch nicht abgeschlossen.
- In einer ersten Entscheidung im Eilverfahren Ende Februar hat das Verwaltungsgericht Köln entschieden: Der Verfassungsschutz darf die Bundes-AfD vorerst nicht als „gesichert rechtsextremistisch“ einstufen. Das Gericht gab dem Eilantrag der AfD im Wesentlichen statt. Dabei zweifeln die Richterinnen und Richter nicht daran, dass es innerhalb der AfD verfassungsfeindliche Bestrebungen gibt. Aber diese Bestrebungen prägen die Partei laut Gericht nicht so stark, dass „ihrem Gesamtbild nach eine verfassungsfeindliche Grundtendenz“ festgestellt werden könne. Das Hauptverfahren steht noch aus.
Auch in anderen Bundesländern scheiterte die AfD mit ihrem Widerstand gegen die Beobachtung durch Verfassungsschutzbehörden. Mehrere Gerichte haben entschieden, dass der jeweilige Landesverband der AfD mit nachrichtendienstlichen Mitteln überwacht werden oder sogar als „gesichert rechtsextremistisch“ eingestuft werden darf. Beispielsweise:
- Das Verwaltungsgericht Dresden hat im Juli 2024 festgestellt, dass die AfD in Sachsen vom Landesamt für Verfassungsschutz als „gesichert rechtsextremistisch“ eingestuft werden darf. Das Oberverwaltungsgericht Sachsen hat die Entscheidung im Januar 2025 bestätigt. Damit ist sie rechtskräftig.
- Das Verwaltungsgericht München hat im Juni 2024 festgestellt, dass der bayerischen Landesverband der AfD vom Landesamt für Verfassungsschutz beobachtet werden darf.
- Das Verwaltungsgericht Stuttgart hat im November 2023 festgestellt, dass die baden-württembergische AfD durch den Verfassungsschutz beobachtet werden darf; ebenso der Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg im November 2024.
- Das Verwaltungsgericht Wiesbaden hat im November 2023 festgestellt, dass das Landesamt für Verfassungsschutz die AfD in Hessen beobachten darf.
In Brandenburg und Niedersachsen laufen derzeit noch Verfahren. In Sachsen-Anhalt wurde das Verfahren ausgesetzt – bis das Kölner Gericht rechtskräftig über die Einstufung der Bundespartei entschieden hat.
Gutachten und wissenschaftliche Ausarbeitungen rund um das Thema Parteiverbote
Abgeordnete können sich zudem Unterstützung beim wissenschaftlichen Dienst im Bundestag und auch in einigen Landtagen holen. Die Beratungsdienste recherchieren und analysieren Informationen, die sie in Infobriefen oder Gutachten veröffentlichen.
Diese Ausarbeitungen sind relevant, weil sie parteipolitisch neutral und umfassend sind. Sie erläutern den Sachstand und zeigen den rechtlichen Rahmen auf, ohne politische Empfehlungen zu geben. Hier eine Auswahl:
- Einzelfragen des Zutritts zum Landtag Brandenburg und der Beschäftigung bei Abgeordneten und Fraktionen, Parlamentarischer Beratungsdienst Brandenburg, 2025
- Einzelfragen zum Umgang mit politischen Parteien, Wissenschaftlicher Dienst des Bundestags, 2024
- Zum Mandatsverlust nach Feststellung der Verfassungswidrigkeit einer Partei, Wissenschaftlicher Dienst des Bundestags, 2024
- 75 Jahre Grundgesetz – Wehrhafte Demokratie, Parlamentarische Information Rheinland-Pfalz, 2024
- Dissolution or prohibition of political parties or associations, Factsheet vom Europäischer Menschengerichtshof, 2022
- Überwachung von Mitgliedern des Bundestages durch den Verfassungsschutz, Wissenschaftlicher Dienst des Bundestags, 2022
- Einzelfragen zu Einsatzorganisationen bereits verbotener politischer Parteien, Wissenschaftlicher Dienst des Bundestags, 2021
- Parteienfinanzierung in Deutschland, EU-Mitgliedstaaten und weiteren Staatsen, Wissenschaftlicher Dienst des Bundestags, 2020
- Nutzung öffentlicher Versammlungsstätten durch verfassungsfeindliche Parteien, Wissenschaftlicher Dienst des Bundestags, 2018
- Parteiverbot und Ausschluss verfassungsfeindlicher Parteien von der staatlichen Finanzierung, Wissenschaftlicher Dienst des Bundestags, 2013
- Verbot von Landesverbänden einer Partei im Parteiverbotsverfahren, Wissenschaftlicher Dienst des Bundestags, 2013
- Parteiverbote unter dem Grundgesetz und der EMRK, Wissenschaftlicher Dienst des Bundestags, 2013
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Faktencheck und Redigat: Stella Hesch
Foto: Ivo Mayr
