Politik

Sommerinterview mit Markus Söder: Aussagen zu ukrainischen Geflüchteten im Faktencheck

Am 24. August war Bayerns Ministerpräsident Markus Söder (CSU) im ARD-Sommerinterview. Er wiederholte falsche und unbelegte Aussagen zu ukrainischen Geflüchteten und Bürgergeld. Wir ordnen sie ein.

von Sara Pichireddu

ARD Sommerinterview mit Markus Soeder
Markus Söder, Ministerpräsident von Bayern und Parteivorsitzender der CSU, beim Sommerinterview der ARD am 24. August (Foto: Jens Krick / Flashpic / Picture Alliance)

Aktuell laufen die traditionellen Sommerinterviews von ZDF und ARD mit deutschen Spitzenpolitikerinnen und -politikern. Am 24. August 2025 war in der ARD der CSU-Parteivorsitzende und bayerische Ministerpräsident Markus Söder zu Gast.

Im Gespräch mit Moderatorin Anna Engelke ging es unter anderem um den Umgang mit ukrainischen Geflüchteten in Deutschland. Söder will die Sonderregelung, mit der Ukrainerinnen und Ukrainer Bürgergeld statt Unterstützung für Asylbewerbende bekommen, abschaffen. Das begründet er mit falschen und unbelegten Aussagen. CORRECTIV.Faktencheck ordnet sie ein.

Beschäftigungsquote der ukrainischen Geflüchteten in Deutschland liegt im europäischen Mittelfeld

„Das System jetzt führt dazu, dass Deutschland im internationalen Vergleich viel weniger Menschen hat aus der Ukraine, die arbeiten könnten. […] Das ist doch echt absurd, was wir in Deutschland machen. Da haben wir gut ausgebildete Leute, setzen aber Anreize, dass sie nicht arbeiten. Das macht nur Deutschland so. Keiner in Europa versteht das.“

Bewertung: Größtenteils falsch

Schon in seinem ersten Sommerinterview dieses Jahr am 3. August sprach Markus Söder über Ukrainerinnen und Ukrainer in Deutschland. Dass wegen des Bürgergelds in Deutschland im internationalen Vergleich besonders wenige von ihnen arbeiten würden, stimmt nicht, wie wir schon damals schrieben. Auch im aktuellen Sommerinterview mit der ARD wiederholt er bei Minute 27.40 seine falsche Behauptung.

In einer im November 2024 veröffentlichten Studie untersuchte die Forschungseinrichtung der Bundesagentur für Arbeit, das Institut für Arbeitsmarkt- und Berufsforschung (IAB), die Situation ukrainischer Geflüchteter im europäischen Vergleich. Demnach lag Deutschland mit einer Beschäftigungsquote von etwa 27 Prozent im ersten Quartal 2024 unter Ukrainerinnen und Ukrainern „im europäischen Mittelfeld“.

Seit 2023 stieg die Quote laut der Bundesagentur für Arbeit. Im Mai 2025 hatten demnach knapp 35 Prozent der Ukrainerinnen und Ukrainer eine Arbeit. Der Großteil von ihnen war sozialversicherungspflichtig beschäftigt.

Grafische Darstellung der Bundesagentur für Arbeit.
Im Mai 2025 waren knapp 35 Prozent der Ukrainerinnen und Ukrainer beschäftigt (Quelle: Bundesagentur für Arbeit, Screenshot: CORRECTIV.Faktencheck)

Söders Behauptung, das mache „nur Deutschland so“ bezieht sich auf die aktuelle Rechtslage in Deutschland, wonach geflüchtete Ukrainerinnen und Ukrainer Anspruch auf das Bürgergeld haben. Sie unterliegen dabei den gleichen Regeln wie alle anderen Empfängerinnen und Empfänger auch. Das heißt, sie müssen umfangreiche Aussagen zu ihrem Vermögen machen, erreichbar sein und Termine und Maßnahmen wahrnehmen.

Deutschland ist nicht das einzige Land, das die Unterstützung für Ukrainerinnen und Ukrainer mit einer Sonderregelung sichert: In fast allen EU-Staaten haben ukrainische Geflüchtete einen besonderen Schutzstatus, in manchen erleichtert ihnen das den Zugang zum Arbeitsmarkt. In Belgien erhalten sie darüber hinaus beispielsweise staatliche Sozialhilfe.

Bürgergeld spielt kaum eine Rolle für Erwerbstätigenquote ukrainischer Geflüchteter

„Wir haben da noch eine Menge Arbeit, Sparpotential und auch Veränderungen, die durchzusetzen sind. Denken Sie an das Thema Rechtskreiswechsel beim Thema Ukraine, damit auch mehr Menschen aus der Ukraine arbeiten.“

Bewertung: Unbelegt

Dass Geflüchtete aus der Ukraine Bürgergeld bekommen, soll jedoch geändert werden, wie im Koalitionsvertrag festgeschrieben ist. Demzufolge sollen Geflüchtete aus der Ukraine, die nach dem 1. April 2025 ins Land gekommen sind, künftig, so wie Asylwerbende aus anderen Ländern, Anspruch auf Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz haben.

Über diesen „Rechtskreiswechsel“ spricht auch Söder im Sommerinterview (ab Minute 27). Er will weiter gehen als die Koalition und die Leistungen auch für jene begrenzen, die schon vor April 2025 nach Deutschland kamen. Durch die damit verbundene Leistungsminderung – statt 563 Euro im Monat für Alleinstehende nur noch 441 Euro – erhofft er sich mehr Arbeitswillen.

Doch für diese Annahme gibt es laut der Studie des IAB keine Belege. Vielmehr spielen demnach vor allem die Kinderbetreuung, soziale Netzwerke und auch gute Englischkenntnisse eine zentrale Rolle für die Integration in den Arbeitsmarkt. Darüber berichteten wir bereits im August 2023 und zuletzt im Juli 2025.

Etwas weniger als 700.000 Ukrainerinnen und Ukrainer erhielten im April 2025 Bürgergeld. Das geht aus dem aktuellen „Migrationsmonitor“ der Bundesagentur für Arbeit hervor. Legt man die aktuellsten Zahlen des Statistischen Bundesamtes vom 31. Dezember 2024 zu Grunde, beziehen von rund 1,1 Millionen ukrainischen Menschen etwa 64 Prozent Bürgergeld.

Narrative, die mit dieser oder ähnlichen Zahlen Stimmung gegen Geflüchtete machen wollen, gibt es immer wieder. Wie wir bereits in diesem Faktencheck zeigten, ist die Quote aber kein Hinweis auf Arbeitsverweigerung oder gescheiterte Integration.

Wir haben schon 2023 unter anderem mit Moritz Kuhn, Professor für Arbeitsökonomie, über die Zahlen und deren Bedeutung gesprochen. Er sagte, dass es vor allem wichtig sei, wie lange sich Menschen bereits in Deutschland befänden: „Menschen arbeiten sich in den Arbeitsmarkt rein“, sagt Kuhn. Mit zunehmender Aufenthaltsdauer steige daher auch die Beschäftigungsquote.

Ein Diagramm, das die Entwicklung der Beschäftigungsquote über die Dauer des Aufenthaltes für Männer, Frauen und insgesamt zeigt.
Die Beschäftigungsquote für Geflüchtete verbessert sich, je länger sie im Land sind (Quelle: IAB-Kurzbericht, Screenshot: CORRECTIV.Faktencheck)

Das zeigten auch Veröffentlichungen des IAB: „Mit zunehmender Aufenthaltsdauer steigen die Erwerbstätigenquoten jedoch deutlich an: Im Durchschnitt erreichen sie sechs Jahre nach dem Zuzug 57 Prozent, sieben Jahre nach dem Zuzug 63 Prozent und bei einer Aufenthaltsdauer von acht und mehr Jahren 68 Prozent.“

Ob und wie viel Söders Vorschlag Geld einsparen würde, ist unklar

Dass all das Geld einsparen könne, wie Söder behauptet, ist nicht belegt. Zum Vorschlag der Koalition – der weniger weit geht als Söders Vorschlag – gibt es entsprechende Berechnungen.

Laut einem Referentenentwurf vom 8. August aus dem Arbeitsministerium liegen die Ersparnisse für Kommunen, Bund und Länder durch den Rechtskreiswechsel in den Jahren 2026 und 2027 bei knapp 1,7 Milliarden Euro. Demgegenüber stehen aber Mehrkosten von insgesamt knapp 1,8 Milliarden Euro. Dazu kommen noch ein einmaliger Erfüllungsaufwand von 1,3 Millionen Euro. Eine Ersparnis für den Haushalt ist der Vorschlag laut dem Papier also nicht.

Weitere Faktenchecks zu den Sommerinterviews 2025 finden Sie unter anderem hier, hier und hier.

Korrektur, 29. August 2025: Wir haben im ersten Absatz korrigiert, dass das Sommerinterview mit Söder am 24. August nicht beim ZDF ausgestrahlt wurde, sondern bei der ARD.

Redigatur: Steffen Kutzner, Gabriele Scherndl

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