Gesellschaft

Verfassungsschutz Baden-Württemberg beobachtet sowohl Freikirchen als auch Islamisten

In einem X-Beitrag behauptet ein Nutzer, der Verfassungsschutz Baden-Württemberg würde christliche Freikirchen beobachten, nicht aber islamistische Netzwerke. Das ist falsch, wie unter anderem das Landesamt für Verfassungsschutz erklärt.

von Sara Pichireddu

Landesamt für Verfassungsschutz Baden-Württemberg
Der Verfassungsschutz Baden-Württemberg beobachtet nach wie vor die islamistische Szene im Land (Foto: Marijan Murat / DPA / Picture Alliance)
Behauptung
Aufgrund von sieben politisch motivierten Straftaten seit 2020 beobachte der Verfassungsschutz Baden-Württemberg christliche Freikirchen, nicht aber Islamisten.
Bewertung
Größtenteils falsch
Über diese Bewertung
Größtenteils falsch. Laut einem Sprecher des Verfassungsschutz Baden-Württemberg werden aktuell zwei Freikirchen und die islamistische Szene beobachtet. Auch in einer Antwort der Landesregierung von Dezember 2025 heißt es, das Landesamt für Verfassungsschutz beobachte Jihadisten. Beide Gruppen kommen im aktuellsten Verfassungsschutzbericht vor.

„Die Prioritäten richtig setzen, so wichtig“, schreibt Twitter-Nutzer „queru_lant“ in seinem X-Beitrag vom 23. Dezember 2025. Seine Kritik richtet sich gegen das Landesamt für Verfassungsschutz (LfV) Baden-Württemberg, weil dieses angeblich statt islamistischer Gefährder christliche Freikirchen beobachte. Der Tweet wird hundertfach geteilt.

Sein Inhalt ist falsch: Laut einem Sprecher der Behörde werde die islamistische Szene nach wie vor „engmaschig“ überwacht. Zusätzlich beobachte man aktuell auch zwei Freikirchen.

Screenshot eines X-Beitrags
Der Tweet des Nutzers „queru_lant“ wurde hundertfach geteilt (Quelle: X; Screenshot: CORRECTIV.Faktencheck)

Screenshot zeigt Apollo-News-Beitrag, in dem die Behauptung nicht vorkommt 

Neben seiner Behauptung postet der X-Nutzer den Screenshot eines Artikels von Apollo News – die Webseite fällt regelmäßig im Zusammenhang mit Desinformation auf. Hier erschien am 23. Dezember das Stück mit dem Titel „Sieben politische Straftaten von Christen, 306 von Islamisten – Verfassungsschutz beobachtet Freikirchen“. Obwohl der Titel einen Zusammenhang zwischen Islamisten und Freikirchen zieht, behaupten der Autor oder die Autorin im Text selbst an keiner Stelle, dass der Verfassungsschutz Baden-Württemberg keine Islamisten beobachte.

Im Text geht es um die Antwort auf eine Kleine Anfrage der Landesregierung: Der SPD-Abgeordnete Jonas Hoffmann hatte zu Zahlen und Einordnung bezüglich des Gewaltpotentials einzelner „religiös-fundamentaler Gruppierungen“, die sich selbst als christlich bezeichnen, gefragt. Die Antwort der Landesregierung stimmt mit der von Apollo News genannten Zahl überein: Seit 2020 bis einschließlich zum dritten Quartal 2025 hätten sieben extremistische Straftaten identifiziert werden können, die christlich motiviert waren.

Ebenfalls korrekt im Artikel benannt sind die 306 islamistisch motivierten Straftaten (2020 bis 2024) – das steht so in einer anderen Antwort der Landesregierung auf eine kleine Anfrage der AfD aus dem September 2025. Die meisten (62) Verstöße gab es demnach gegen Paragraf 126 des Strafgesetzbuchs, der die „Störung des öffentlichen Friedens durch Androhung von Straftaten“ betrifft, gefolgt von 56 Terrorismusdelikten.

Verfassungsschutz beobachtet aktuell nur noch eine Freikirche in Baden-Württemberg

Der Aussage des X-Beitrags – „Deshalb beobachtet [der Verfassungsschutz] nicht die Islamisten, sondern christliche Freikirchen“ – widerspricht das LfV. „Ebenfalls beobachtet das LfV seit vielen Jahren islamistische Personenzusammenschlüsse im Land“, schreibt uns ein Sprecher auf Anfrage. Man wolle einen „ständigen Überblick“ über die Szene behalten. Im Januar 2026 schätzte der Verfassungsschutz Baden-Württemberg die Bedrohungslage durch jihadistische Akteure nach wie vor als „hoch“ ein, wie der Sprecher erklärt. Deswegen werde die Szene auch nach wie vor „engmaschig“ und „mit einem hohen Personalansatz“ beobachtet.

Im jährlichen Bericht des Verfassungsschutzes Baden-Württemberg für 2024 widmet die Behörde dem Islamismus ein eigenes Kapitel mit Zahlen und Daten zum Überblick.

Aktuell werden laut LfV außerdem zwei Freikirchen beobachtet. Zum Einen die „Evangelische Freikirche Riedlingen“, und das mit ihrem Hauptprediger Jakob Tscharntke zusammenhängende „Netzwerk Bibeltreuer Christen“. Zum Anderen die „Baptistenkirche Zuverlässiges Wort Pforzheim“ (BKZW), ein Ableger einer fundamentalistischen Baptistenkirche aus den USA. Beide wurden auch in der Antwort der Landesregierung genannt und kommen im Verfassungsschutzbericht vor. Das Personenpotenzial in Baden-Württemberg liege hier zwar nur im „mittleren zweistelligen Bereich“, online erreichten die extremistischen Inhalte der Netzwerke aber mehr Menschen.

Was ist mit „Personenpotenzial“ gemeint?

Mit dem Begriff „Personenpotenzial“ bezeichnen das Bundesamt für Verfassungssschutz und Bundesinnenministerium die Gruppe an Personen, die einem bestimmten Millieu zugeordnet werden kann. Das beinhaltet nicht nur Tatverdächtige oder Straftäter, sondern auch Mitglieder in beobachteten Parteien oder Vereinen, die nicht strafrechtlich in Erscheinung treten.

Zum Rechtsextremistischen Personenpotential schreibt der Verfassungsschutz etwa: „Das rechtsextremistische Personenpotenzial setzt sich zusammen aus Parteien, parteiunabhängigen beziehungsweise parteiungebundenen Strukturen (hierzu zählen unter anderem Kameradschaften, Vereine und Verlage) und einem weitgehend unstrukturierten rechtsextremistischen Personenpotenzial (hier werden alle organisationsungebundenen Rechtsextremisten zusammengefasst, zum Beispiel die subkulturell geprägten Rechtsextremisten oder Gewalttäter).“

Zum Islamistischen Personenpotenzial schreibt der Verfassungsschutz Baden-Württemberg in seinem Bericht für 2024 neben der Zahl von etwa 4000 Personen: „Die große Mehrheit der Islamisten bewegt sich mit ihren Äußerungen und Handlungen im legalen politischen Bereich.“

Personenpotenzial meint also weder eine Gruppe von Gefährdern, noch von Straftätern oder notwendigerweise angehenden Terroristinnen.

Gewaltpotenzial und bisherige Straftaten nicht alleiniges Kriterium für Beobachtung durch Verfassungsschutz

Wir wollten wissen, wieso die Freikirchen überhaupt beobachtet werden, wenn in den vergangenen Jahren seit 2020 nur sieben Straftaten mit christlich-fundamentalistischer Ideologie insgesamt in Verbindung gebracht werden konnten. Das LfV antwortete: „Zwingend für eine Beobachtung ist, dass es sich um extremistische Bestrebungen handelt.“ Demnach flossen Daten der Kriminalstatistik zwar in die Entscheidung zur Beobachtung ein. Sie seien aber nicht das einzige Kriterium. Das LfV sei immer gefordert, Bestrebungen, die sich gegen die freiheitlich-demokratische Grundordnung richten, zu beobachten.

Im Bezug auf das Netzwerk Bibeltreuer Christen verweist der LfV-Sprecher auf öffentliche Predigten des Hauptpredigers Jakob Tscharntke. Die staatsfeindlichen Inhalte, die die Freikirche verbreite, würden das Vertrauen der Menschen in demokratische Prozesse und den Staat unterwandern.

Beispiele für die Vermischung von religiösen Themen der Freikirche mit staatsfeindlichen Verschwörungstheorien finden sich schnell: In einem Youtube-Video von Juni 2024 mit knapp 30.000 Aufrufen, das einen Ausschnitt einer Predigt von Tscharntke zeigt, wiederholt er beispielsweise die bekannte Desinformationserzählung, Bargeld solle abgeschafft werden. Zu Behauptungen dieser Art berichteten wir zuletzt im August 2025, aber auch zuvor bereits immer wieder. Tscharntke behauptet, wer nicht am digitalen Zahlungsverkehr teilnehme, und so nicht „das Malzeichen des Tieres“ habe, dem drohe die Todesstrafe. Das „Malzeichen des Tieres“ bezieht sich im Neuen Testament auf eine endzeitliche Macht und wird immer wieder mit verschiedenen Verschwörungsideologien verknüpft.

Beispiele für die extremistischen Inhalte der „Baptistenkirche Zuverlässiges Wort Pforzheim“ sind ebenfalls da. Auf ihrer Webseite unter dem Titel „Was glauben wir?“ schreibt die BZWK beispielsweise: „Wir glauben, dass Homosexualität Sünde und eine Schande ist, die Gott mit der Todesstrafe ahndet.“ Diese Passage zitiert auch das LfV im Verfassungsschutzbericht 2024, ebenso wie weitere aus einer Predigt zu einem erhofften „Gottesstaat“: „ Also wenn Deutschland will, dass mehr Deutsche geboren werden, die Lösung ist ganz einfach. Es soll Todesstrafe für Abtreibung geben oder es soll die Todesstrafe auch für Ehebruch geben“, soll einer der Hauptverantwortlichen gepredigt haben. Es soll bereits Ermittlungsverfahren wegen Volksverhetzung gegeben haben, schreiben die Verfassungsschützer.

Extremistische Verschwörungsideologien, unabhängig von der inhaltlichen Ausgestaltung, enthielten auch immer „implizit die Legitimation zur Gegenwehr gegen die darin enthaltenen Feindbilder“, schreibt das LfV. Das könne zu Gewalt durch Anhänger und Sympathisantinnen führen – egal um welche Art des Extremismus es sich handele. Deswegen sammle der Verfassungsschutz Informationen über verfassungsfeindliche Bestrebungen sowohl in religiös-extremistischen Szenen, als auch in der Szene der Reichsbürger und im Links- oder Rechtsextremismus.

Redigatur: Max Bernhard, Gabriele Scherndl

Die wichtigsten, öffentlichen Quellen für diesen Faktencheck:

  • Antwort der Landesregierung auf Kleine Anfrage des Abgeordneten Jonas Hoffman (SPD): 21. November 2025: Link (archiviert)
  • Antwort der Landesregierung auf Kleine Anfrage des Abgeordneten Sandro Scheer (AfD): 29. September 2025: Link (archiviert)
  • Verfassungsschutzbericht Baden-Württemberg 2024, Landesamt für Verfassungsschutz: 31. März 2025: Link (archiviert)
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