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Satire-Video sorgt für Verwirrung: Bier aus Steinkrügen bleibt erlaubt

Seit über einem Jahrzehnt kursiert die Behauptung, die EU habe den Ausschank von Bier in Steinkrügen verboten. Vor einigen Monaten wurde sie erneut auf Instagram verbreitet. Ein altes Video soll dafür als Beleg dienen.

Traditioneller Maibock-Anstich im Hofbräuhaus in München, 2025
Bier aus Steinkrügen war nie verboten: Auch 2025 beim Maibockanstich in München wurde darin ausgeschenkt (Quelle: Robert Haas / SZ Foto /Picture Alliance)
Behauptung
Bier aus Steinkrügen sei aufgrund einer EU-Verordnung jetzt illegal.
Einordnung
Ein Satire-Video von 2017 wird als aktuell und faktisch dargestellt. Es greift reale EU-Regeln zum Mess- und Eichrecht auf, spitzt diese aber satirisch zu. Weder die EU noch Deutschland haben den Ausschank von Bier aus Steinkrügen verboten.

Faktensammlung


Auf Instagram wird ein Video verbreitet, das suggeriert, eine neue EU-Richtlinie mache Bier aus Steinkrügen illegal. Diese sei „seit letztem Jahr“ in Kraft. Das Video stammt aus einer Folge des NDR-Satiremagazins „extra 3“, die am 5. April 2017 unter dem Titel „Realer Irrsinn: EU-Richtlinie für Steinkrüge“ lief. Das Video ist in der ARD-Mediathek und auf Youtube abrufbar. Der Instagram-Beitrag wurde mehr als eine Million mal angesehen, mehr als 50.000 Menschen markierten das Video mit „Gefällt mir“. Schaut man auf das Profil des Verbreiters, liest man in seiner Beschreibung „Satirezone: Haftung ausgeschlossen“. Im Video selbst ist das aber nicht ersichtlich: Weder Logo von „extra 3“, noch Quelle des Videos sind sichtbar, sodass der Satire-Kontext nicht klar wird. Auch, dass das Video alt ist, ist nicht angegeben. Ein Blick in die Kommentare bestätigt, dass der Inhalt als Tatsache verstanden wird. „Was hat die Eu in den letzten Jahren gutes für Deutschland gemacht?“, schreibt ein Nutzer etwa. Ein anderer: „Wir regulieren uns kaputt.“


Bereits 2014 beschloss die EU eine Richtlinie, mit der Messgeräte EU-weit vereinheitlicht werden sollten. Diese betrifft auch den Getränkeverkauf in der Gastronomie: Wenn etwa Trinkgläser, Krüge oder Becher als Ausschankmaße genutzt werden sollen, dann müssen sie einen „deutlich sichtbar und dauerhaft“ angebrachten Messstrich haben. So kann die Füllmenge „einer zum sofortigen Verbrauch verkauften Flüssigkeit” bestimmt werden. Der Kunde, der das Bier bestellt hat, soll also sichergehen können, dass er die volle Maß bekommt und nicht etwa weniger.


EU-Richtlinien müssen die Mitgliedsstaaten erst in nationales Recht umsetzen. Die entsprechenden Anforderungen an Ausschankmaße stehen seitdem in der Mess- und Eichverordnung. Darin steht, dass für schäumende Getränke, die in nichtdurchsichtigen Gefäßen – wie Steinkrügen – verkauft werden, eine Ausnahme gilt. Sie dürfen als Ausschankmaß verwendet werden, wenn Kundinnen und Kunden prüfen können, wie viel Bier wirklich im Glas ist. Dafür können sie das Getränk in ein Glas mit Eichstrich umschütten, kontrollieren und zurückschütten. Darauf müssen sie, etwa durch Aushänge, hingewiesen werden.


Seit Verabschiedung der EU-Richtlinie kommt es immer wieder zu Verwirrung rund um Bier aus Steinkrügen. Auch seriöse Medien griffen das Thema in der Vergangenheit häufiger auf. Die Vertretung der EU-Kommission in Deutschland erklärte deshalb schon 2017, dass die Behauptung, „die EU verbietet den Bierausschank aus Steinkrügen“, falsch sei. Es liege ohnehin bei den Mitgliedstaaten, eine solche Regelung einzuführen oder eben nicht – und Deutschland schuf eben eine Ausnahme für schäumende Getränke in Steinkrügen.


 

Diese Faktensammlung haben Mitglieder der Faktenforum-Community recherchiert. Redaktion: Anna Süß; Redigatur: Sara Pichireddu

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