Integration & Gesellschaft

Bundesamt für Migration und Flüchtlinge stoppt Zulassungen für Integrationskurse

Seit Dezember hat das BAMF nach Informationen von CORRECTIV die Genehmigungen für Integrationskurse auf Eis gelegt. Träger berichten, dies habe auch Auswirkungen auf Menschen, deren Kurse bereits genehmigt wurden.

von Pamela Kaethner , Dilara Schwidder

Integrationskurs für Flüchtlinge
Integrationskurs für Geflüchtete – hier in Nürnberg: Derzeit bleiben viele Klassenräume leer. Quelle: picture alliance / dpa | Daniel Karmann

Das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) hat seit Dezember Zulassungen für Integrationskurse für Migranten auf Eis gelegt. Der Zulassungsstopp geht aus einem offenen Brief vom 22. Januar hervor, der CORRECTIV vorliegt. Darin kritisieren mehrere Sprachkursträger das derzeitige Vorgehen des BAMF. Sie schreiben, „bundesweit [würden] seit Dezember keine neuen Berechtigungen für Integrationskurse mehr ausgestellt“. Sie seien darüber zudem nicht vorab informiert worden.

Das BAMF bestätigte gegenüber CORRECTIV sein Vorgehen: „Es findet derzeit eine Prüfung von Zulassungsanträgen nach § 44 Abs. 4 Aufenthaltsgesetz beim Bundesamt für Migration und Flüchtlinge statt.“ Diese Darstellung deckt sich mit einer Antwort des Bundesinnenministeriums vom 28. Januar auf eine schriftliche Frage der Grünen-Bundestagsfraktion, die CORRECTIV vorliegt. Darin heißt es: „Derzeit kann noch nicht sicher gesagt werden, wie lange dieser Prüfprozess noch andauert.“

Wie viele Anträge seit Dezember gestellt wurden und wie viele Geflüchtete der derzeitige Stopp somit betrifft, geht aus der Antwort nicht hervor. Für das Jahr 2026 rechnet das BAMF laut der Antwort auf die Anfrage der Grünen mit insgesamt rund 129.500 Personen, die einen entsprechenden Antrag auf einen solchen Kurs einreichen werden. Das ist knapp die Hälfte aller erwarteten Teilnahmeberechtigten. Für die anderen Fälle erteilen Behörden wie das Jobcenter und die Ausländerbehörde Zulassungen und Verpflichtungen für Integrationskurse.

„Die faktische Aussetzung der Berechtigungserteilung ist integrationspolitisch hochproblematisch“, sagte Gerd Heymann, Verfasser des offenen Briefes des Trägernetzwerks und Geschäftsführer des Instituts für Sprachen und Kommunikation. Betroffene verlören „Zeit, Perspektiven und Anschluss in Zeiten des Fachkräftemangels“.

Fehlende Genehmigungen führen zu Kursverschiebungen

Der Zulassungsstopp hat laut Trägern auch Folgen für Geflüchtete, denen ein solcher Kurs bereits bewilligt wurde. Wegen fehlender Berechtigungen blieben Kurse unterbelegt und müssten verschoben werden, sagte eine Dozentin von der VHS Köln.

Der Anspruch auf den Besuch eines Integrationskurses ist gesetzlich im Aufenthaltsgesetz verankert. „Durch die faktische Aussetzung der Berechtigungserteilung wird dieser Anspruch derzeit nicht gewährleistet“, kritisierte der niedersächsische Landesbeauftragte für Migration und Teilhabe, Deniz Kurku. Gegenüber CORRECTIV erklärte Gerd Heymann vom Trägernetzwerk: „Wir wissen nicht, aus welchem Grund die Aussetzung stattfindet.”

Das BAMF verwies auf CORRECTIV-Anfrage darauf, für das laufende Jahr sei für die Integrationskurse ein vergleichbarer Betrag wie im letzten Jahr eingeplant, rund eine Milliarde Euro.

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