Das System Siegmund: Die Vetternwirtschaft in der AfD Sachsen-Anhalt
Mehrere AfD-Abgeordnete beschäftigen Verwandte und Partnerinnen von Parteikollegen als Mitarbeitende. Der Landtag prüft den Vorgang nun auch auf möglichen Missbrauch von Steuergeld.
Die AfD hat gute Chancen, bei der kommenden Landtagswahl in Sachsen-Anhalt stärkste Kraft zu werden – und sie möchte den Ministerpräsidenten stellen. Doch nur wenige Monate vor der Wahl stehen der Spitzenkandidat und die Fraktionsspitze des Landes im Zentrum eines möglichen Skandals. Es geht um weitreichende Vorwürfe der Vetternwirtschaft.
In der AfD Sachsen-Anhalt hat sich ein System etabliert, in dem Abgeordnete Familienmitglieder und Verwandte ihrer Parteikollegen als Mitarbeitende anstellen. Die Beschäftigungen erstrecken sich sowohl über den Landtag als auch über den Bundestag.
Der Kernpunkt: Explizit verboten ist laut Gesetz zwar nur das Anstellen der eigenen Familienmitglieder. Doch ein solches System des „Über-Kreuz-Anstellens“ läuft diesem Gesetz ebenfalls zuwider, wie uns Stimmen aus dem Landtag bestätigen: So fließt über das Gehalt der Mitarbeitenden wohl auch Steuergeld direkt zurück in die Familien. Im Landtag Sachsen-Anhalt werden die Beschäftigungen nun geprüft.
Im Zentrum des Systems stehen die Bundestagsabgeordneten Thomas Korell und Claudia Weiss, sowie die Landtagsabgeordneten Tobias Rausch, Matthias Büttner und der AfD-Spitzenkandidat für die Landtagswahl und Fraktionsvorsitzende, Ulrich Siegmund. Alle stammen aus dem Landesverband Sachsen-Anhalt.
Jobs für Verwandte und Partner: So funktioniert das System
Der Vater von Ulrich Siegmund hat bereits seine dritte Anstellung bei einem AfD-Abgeordneten: Nach CORRECTIV-Informationen arbeitete er zunächst beim heutigen Landtagsabgeordneten Matthias Büttner aus Stendal, dann beim Bundestagsabgeordneten Martin Reichardt. Aktuell wird er von Thomas Korell im Bundestag beschäftigt. Das ZDF hatte über die Korell-Anstellung zuerst berichtet. Demnach soll der Vater des Spitzenkandidaten üppige 7.725 Euro für seinen Mitarbeiter-Job erhalten.
Laut ZDF-Bericht sind außerdem die Eltern des Landtagsabgeordneten Büttner für das Büro von Korell tätig.
Neben dem Korell-Büro ist offenbar auch die Bundestagsabgeordnete Claudia Weiss eine beliebte Arbeitgeberin für Familienangehörige von anderen AfD-Abgeordneten: Sie beschäftigt gleich drei Geschwister des Landtagsabgeordneten Tobias Rausch. Zuerst hatten ZEIT und Volksstimme berichtet.
Nach CORRECTIV-Informationen sind mindestens drei weitere Familienmitglieder und Partnerinnen in der AfD-Fraktion Sachsen-Anhalt angestellt. Auch T-Online berichtet darüber. Dabei handelt es sich um die mutmaßliche Lebensgefährtin des Landtagsabgeordneten Jan Moldenhauer, die Tochter der Bundestagsabgeordneten Claudia Weiss und die Partnerin des Landtagsabgeordneten Tobias Rausch. Letztere soll monatlich nach internen Informationen 6.000 Euro für die Arbeit in der Fraktion kassieren.
CORRECTIV hat alle Abgeordneten mit den Vorwürfen konfrontiert. Der Pressesprecher der AfD Sachsen-Anhalt, Patrick Harr, teilt stellvertretend mit, dass man „zu etwaigen Anstellungsverhältnissen, Vergütungen, Vertragsdetails sowie zu Beziehungsverhältnissen keine Angaben“ mache.
„Vetternwirtschaft“: Nutzt die AfD bewusst ein Schlupfloch?
Mit diesem Beschäftigungs-System hat die AfD Sachsen-Anhalt wohl bewusst eine rechtliche Hintertür genutzt, denn offiziell verboten sind diese „Über-Kreuz-Beschäftigung“ weder im Bundes- noch im Landtag.
Ob die betroffenen AfD-Mitarbeitenden ihr Gehalt tatsächlich aus Steuergeld erhalten, lässt sich nicht zweifelsfrei belegen, weil die Landtags- und Bundestagsverwaltung aus Datenschutz keine Auskunft über die Verträge geben.
Aber alle rechtlichen Voraussetzungen für eine Bezahlung aus öffentlicher Hand sind wohl gegeben: Jedem Bundestagsabgeordneten stehen monatlich 26.500 Euro für Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter zur Verfügung. In Sachsen-Anhalt werden bis zu 5.490,47 Euro als Mitarbeitenden-Gehalt aus öffentlicher Hand – also Steuergeld – übernommen.
Um „Vetternwirtschaft“ zu verhindern, gibt es eigentlich klare Regeln: Wenn Abgeordnete Verwandte oder Partner anstellen wollen, müssen sie das Gehalt selbst aus ihren Diäten zahlen und bekommen es nicht zusätzlich von der Bundes- oder Landtagsverwaltung erstattet.
Mit den „Über-Kreuz-Beschäftigungen“ greift diese Regel allerdings nicht. So erhalten die angestellten Verwandten und Partner ihr Gehalt aus Steuergeldern. „Die Erstattung von Aufwendungen für die Beschäftigung von Angehörigen anderer Abgeordneter“ sei „nicht ausgeschlossen“, teilte eine Sprecherin der Bundestagsverwaltung CORRECTIV mit.
Landtag Sachsen-Anhalt prüft Mitarbeitenden-System der AfD
Der Landtag Sachsen-Anhalt hat eine Prüfung zum Mitarbeitenden-System der AfD eingeleitet. Diese sei aber noch nicht abgeschlossen, teilt der stellvertretende Pressesprecher CORRECTIV mit. Auch der Landesrechnungshof prüfe regelmäßig etwa die Fraktionskostenzuschüsse, aus denen auch die Mitarbeitenden der Fraktionen bezahlt werden, heißt es aus dem Landtag weiter.
Ob die Beschäftigungsverhältnisse der AfD auch im rechtlichen Sinne Konsequenzen haben werden, ist noch unklar.
Ulrich Siegmund sieht in Recherchen „perfide Angriffe“ – kein Wort zur Bezahlung von Mitarbeitenden
Der Spitzenkandidat der AfD zur Landtagswahl im September, Ulrich Siegmund, sah die Vorwürfe der „Vetternwirtschaft“ bereits kommen – und versuchte sie bereits zu relativieren und umzudeuten. In einem Instagram-Video findet der Teilnehmer des Potsdam-Treffens seine ganz eigene Erzählung zu den Vorwürfen für seine Wählerschaft: „Wir werden mal wieder angegriffen, wir wussten, dass das passieren wird“, beginnt er.
Und dann erklärt Spitzenkandidat Siegmund, dass er „überhaupt kein Problem“ damit hätte, „ein Familienmitglied von einem anderen Abgeordneten oder Parteifreund“ anzustellen. Schließlich hätte man als AfD schon immer zusammenhalten müssen.
Die rechtliche Lage im Abgeordnetengesetz Sachsen-Anhalt
„Einem Abgeordneten werden auf Antrag die nachgewiesenen monatlichen Aufwendungen für Mitarbeiter und Praktikanten bis zur Höhe des Betrages erstattet, der dem Bruttoarbeitsentgelt eines Beschäftigten des Landes in der Entgeltgruppe 10 Stufe 6 der Anlage B des Tarifvertrages für den öffentlichen Dienst der Länder in der jeweils geltenden Fassung entspricht; erstattet werden auch die daraus resultierenden Arbeitgeberanteile und -beitragszuschüsse zur gesetzlichen Sozialversicherung und sonstige Aufwendungen, die auf der Grundlage der tarifrechtlichen Bestimmungen für Beschäftigte des Landes gezahlt werden. Der Anspruch entfällt, soweit ein Abgeordneter Leistungen Dritter erhält. Ist der Mitarbeiter oder der Praktikant mit dem Abgeordneten verheiratet, lebt mit diesem in einer Lebenspartnerschaft oder ist mit ihm bis zum dritten Grad verwandt oder bis zum zweiten Grad verschwägert, werden Aufwendungen nicht gezahlt.“
Abgeordnetengesetz Sachsen-Anhalt AbgG LSA, § 8, Absatz (2)
Verwandte von Parteikollegen einzustellen sei außerdem deshalb gerechtfertigt, weil es schwierig sei, genügend externe Leute mit ähnlichem Idealismus zu finden, wie Siegmund in seinem Videobeitrag sagt. Beispielsweise, weil viele den Parteistempel der AfD im Lebenslauf fürchten würden.
Außerdem nütze ihnen der bestqualifizerte Mitarbeiter nichts, wenn der sich anschließend etwa als Reporter eines kritischen Mediums herausstelle, das die AfD ausspionieren würde.
Überzeugend ist das nicht. Einerseits, weil das „Über-Kreuz-Anstellen“ dem Zweck des Gesetzes entgegenläuft, das Vetternwirtschaft verhindern soll. Das dürfte auch Siegmund bekannt sein. Einige Landesparlamente, wie etwa in NRW und Hessen, haben deshalb eine solche Praxis explizit verboten.
Zum anderen aber ist die AfD nach Mitgliedern die drittstärkste Partei (knapp 3.500) – nach der CDU (5.532 Mitglieder) und Linke. Darunter sollten sich durchaus Mitarbeitende ohne familiäre Verbindung finden lassen.
Als er 2016 für den Landtag kandidierte, sagte Siegmund noch in einem Interview, er wolle „gegen eingefahrenen Politikfilz, Mauscheleien, Steuerverschwender“ vorgehen. Zehn Jahre später sagt er zur Bezahlung der Mitarbeitenden über die „Über-Kreuz-Beschäftigung“ kein Wort.
Redaktion: Samira Joy Frauwallner, Anette Dowideit
Faktencheck: Samira Joy Frauwallner
Kommunikation: Katharina Roche
