Dieser AfD-Machtkampf entscheidet, wie völkisch die Partei sich geben will
In Nordrhein-Westfalen tobt ein Machtkampf, der über die Zukunft der AfD entscheidet: Wie weit darf das völkische Lager gehen? Das Bundesschiedsgericht soll über den Parteiausschluss von Matthias Helferich urteilen – einen der lautesten „Remigrations“-Propagandisten.
Diese Wahl könnte für die AfD richtungsweisend sein: Anfang März wählt der Landesverband Nordrhein-Westfalen einen neuen Vorstand. Das völkische Lager um den Dortmunder Bundestagsabgeordneten Matthias Helferich will den amtierenden Landeschef Martin Vincentz herausfordern. Dafür soll die Doppelspitze, bestehend aus den beiden Bundestagsabgeordneten Christian Zaum und Fabian Jacobi antreten.
Christian Zaum gilt als enger Vertrauter des umstrittenen Dortmunder AfD-Bundestagskandidaten Matthias Helferich. Helferich, der sich selbst mal in einem Chat „das freundliche Gesicht des NS“ nannte, ist einer der lautesten Propagandisten von „millionenfacher Remigration“. Er selbst kann nicht zur Vorstandswahl antreten, weil gegen ihn ein Parteiausschlussverfahren läuft und ihm die Mitgliedsrechte entzogen wurden.
Hinter dem vermeintlichen Personalstreit verbirgt sich die Grundsatzfrage der AfD: Wie weit kann die Partei ihre völkische Agenda vorantreiben, ohne ein Verbotsverfahren zu riskieren?
Auf der einen Seite stehen der amtierende NRW-Vorstand Vincentz, aber auch der Bundestagsabgeordnete Maximilian Krah, die vor rechtlichen Risiken warnen. Auf der anderen Helferich und das völkische Lager um den Thüringer Landeschef Björn Höcke, die die Debatte um den Kampfbegriff „Remigration“ befeuern. Den Schiedsgerichten der Partei kommt dabei eine entscheidende Rolle zu: Sie entscheiden über Parteiausschlüsse – und damit darüber, wo die AfD ihre eigenen Grenzen zieht.
Machtkampf der AfD in NRW: Vincentz gegen Helferich
Es ist kein Geheimnis, dass zwischen dem Bundestagsabgeordneten Helferich und dem amtierenden AfD-Landeschef Vincentz seit Monaten ein erbitterter Richtungsstreit tobt. Helferich nennt seinen Kontrahenten einen „Pseudo-Bürgerlichen“ und wirft ihm vor, mit „der Parteirechten“ Krieg zu führen.
Vincentz hingegen versucht, Helferich mit einem Parteiausschlussverfahren loszuwerden. Dieses wurde im Juli 2025 vom Landesschiedsgericht NRW bestätigt. In dem Urteil, das CORRECTIV vorliegt, wird deutlich, wie radikal Helferich agiert: Er hat demzufolge ein Meme verbreitet, in dem Migranten als „Viecher“ bezeichnet werden, versehen mit den Kommentaren „Super.“ und „#Remigration“. Das Schiedsgericht urteilte unmissverständlich: Damit versage er „den Personen, die er remigrieren will, die jedermann zustehende Menschenwürde“.
Drastisch ist auch Helferichs Selbstdarstellung in einem YouTube-Interview, in dem er sich als „Radikalisierungsmotor“ bezeichnete, der von Mitarbeitern ausgebremst werden müsse. Das Landesschiedsgericht deutet das als Eingeständnis, „die Antriebskraft einer extremistischen Bewegung“ sein zu wollen – ein Verstoß gegen die Grundsätze der Partei, „die sich als Rechtsstaatspartei auf Basis der freiheitlich-demokratischen Grundordnung“ verstehe.
Helferich hatte gegen das Urteil Rechtsmittel eingelegt. Gegenüber CORRECTIV gab er sich zuversichtlich: „Das Urteil des Landesschiedsgerichts NRW wird der Überprüfung durch das Bundesschiedsgericht nach meiner juristischen Beurteilung nicht standhalten.“ In einem früheren Post auf X hatte er die Kammer des Landesschiedsgerichts, die sich mit seinem Verfahren beschäftigt hat, als die „Vincentz-Kammer“ bezeichnet. Nun liegt die Akte beim Bundesschiedsgericht.
Das Ausschlussverfahren gegen Helferich ist auch AfD-Chefin Alice Weidel ein Dorn im Auge, wie es aus Parteikreisen heißt. Er genieße ihr Vertrauen. Bereits zuvor hatte sich der Bundesvorstand in NRW-Angelegenheiten eingemischt und Vincentz‘ Position geschwächt – etwa als Widersprüche im Lebenslauf eines seiner Vertrauten öffentlich wurden.
Bundesschiedsgericht der AfD: Ein auffälliger Personalwechsel
Die große Frage wird sein, wie unabhängig das Bundesschiedsgericht in der Causa Helferich entscheiden wird. Nach CORRECTIV-Informationen soll der Bundesvorstand in der Vergangenheit bereits Druck auf die Mitglieder des Bundesschiedsgerichts ausgeübt haben. Ob das auch in dem Verfahren um Helferich der Fall ist, ist unklar.
Auffällig ist jedoch das Timing eines Personalwechsels im Präsidium: Ausgerechnet während das Bundesschiedsgericht über Helferichs Ausschluss beraten muss, wurde Martin Braukmann (AfD) von seiner Position als Präsident des Bundesschiedsgerichts abgelöst. Braukmann ist Berichterstatter im Fall Helferich. Das heißt, er bereitet die Akte auf und fasst den Stand so zusammen, dass die Kammer entscheiden kann. Eine Schlüsselrolle.
Braukmann hatte das Amt seit Sommer 2024 inne. Seit Januar 2026 wird er auf der Website des Schiedsgerichts nur noch als Vizepräsident geführt. Wie eine E-Mail vom Partei-Senat, einer Art parteiinternem Gremium, zeigt, die CORRECTIV vorliegt, war seine Personalie Gegenstand einer Videokonferenz von Bundesschiedsgericht und Senat Ende Januar. Zur Begründung für die Neuwahl des Präsidiums ist dort unter anderem angeführt, dass Braukmann einen Mitarbeiter in Teilzeit beschäftigt hatte, ohne den Senat zu informieren.
Die Degradierung zum Vizepräsidenten könnte seine Position schwächen, ohne ihn ganz aus dem Verfahren zu entfernen. Dazu kommt der Zeitdruck: Im Juli findet der Bundesparteitag in Erfurt statt. Dort wird nicht nur der Bundesvorstand neu gewählt, sondern auch das Bundesschiedsgericht. Sollte die Kammer bis dahin nicht über Helferich entschieden haben, könnte ein neu besetztes Gericht den Fall ganz anders bewerten. Fragen von CORRECTIV zu der Neubesetzung des Präsidiums ließ die Geschäftsstelle des Bundesschiedsgerichts unbeantwortet.
Rechtsexpertin: „Schiedsgerichte der AfD sind eine Blackbox“
Partei-Schiedsgerichte sind gesetzlich vorgeschrieben. Ihre wichtigste Funktion ist es, vor allem über Parteiausschlüsse zu entscheiden. Im Parteiengesetz ist zudem klar geregelt, dass die Mitglieder „unabhängig und an Weisungen nicht gebunden“ sind. Sie dürfen demnach nicht Mitglied eines Vorstandes sein oder in einem Dienstverhältnis zur Partei stehen.
Die Unabhängigkeit dieser Gerichte wird allerdings nicht kontrolliert, wie die Professorin für Öffentliches Recht an der Freien Universität Berlin, Sophie Schönberger, zu bedenken gibt. „Wir haben keine institutionellen Sicherungen der richterlichen Unabhängigkeit, wie wir das von staatlichen Gerichten kennen“, sagte sie gegenüber CORRECTIV.
Nur wenn ein Ausschlussverfahren abgeschlossen ist und die betroffene Person Klage bei einem Zivilgericht einreicht, können staatliche Gerichte eingreifen – allerdings nur in extremen Fällen. „Die staatlichen Gerichte können nur eingreifen, wenn wirklich willkürlich entschieden wird“, betonte Schönberger. Diese sehr zurückhaltende Rechtsprechung sei vom Verfassungsgericht mit der Parteiautonomie begründet worden.
Über die Schiedsgerichtspraxis der AfD ist Schönberger zufolge wenig bekannt. Die Schiedsgerichte der AfD seien „eine Blackbox“, sagte sie. Das Düsseldorfer Institut für Parteienrecht führe eine Datenbank mit Schiedsgerichtsurteilen aller großen Parteien. CDU, CSU, SPD, FDP, Grüne und Linke stellen ihre Urteile den Wissenschaftlern zur Verfügung. Die AfD ist die einzige große Partei, die das nicht tut. „Deswegen wissen wir relativ wenig über die Entscheidungen der Schiedsgerichte“, sagte die Rechtsexpertin. Auffällig sei zudem die vergleichsweise hohe Zahl an Parteiausschlussverfahren in der AfD – allerdings mit sehr unterschiedlichen Ausgängen.
Warum das Helferich-Verfahren so brisant ist
Der Ausgang des Parteiausschlussverfahrens gegen Helferich könnte richtungsweisend für die gesamte Partei sein. Die Frage ist: Zieht die AfD bei völkischen Positionen eine rote Linie oder schützt sie ihre Radikalen? Hintergrund ist die innerparteiliche Debatte um den Umgang mit dem rechtsextremen Aktivisten Martin Sellner, die in den letzten Monaten hochgekocht ist.
Sellner hat den Kampfbegriff der „Remigration“ zuletzt stark geprägt. Der Aktivist vertritt ein „Remigrationskonzept“, das auch deutsche Staatsbürger mit Migrationshintergrund einbezieht, sofern diese sich aus seiner Sicht nicht ausreichend „assimiliert“ hätten. Gegen diese solle als „Jahrzehnteprojekt“ ein „Anpassungsdruck“ unter anderem über „maßgeschneiderte Gesetze“ erzeugt werden. Das Bundesverwaltungsgericht wertet Sellners Konzept als einen Verstoß gegen die vom Grundgesetz geschützte Menschenwürde.
Wichtige Urteile zum Umgang mit Sellner und seinem „Remigrationskonzept“
Das Oberverwaltungsgericht für das Land Nordrhein-Westfalen stellte am 13. Mai 2024 im Verfahren zur Beobachtung der AfD klar: „Verfassungswidrig und mit der Menschenwürde unvereinbar ist allerdings die Verknüpfung eines ,ethnisch-kulturellen Volksbegriffs’ mit einer politischen Zielsetzung, mit der die rechtliche Gleichheit aller Staatsangehörigen in Frage gestellt“. Entscheidend sei eine „Vielzahl“ entsprechender Äußerungen, die von der Parteiführung nicht unterbunden würden – unabhängig davon, ob sie im Parteiprogramm stehen. Zudem reiche es, wenn Äußerungen nur nahelegten, dass die „Remigration“ auch für Staatsbürger gelten solle. Das Verwaltungsgericht in München stellte 2024 fest, dass von einer „Freiwilligkeit“ bei Sellners „Remigration“ nicht gesprochen werden könne.
Eine wegweisende Entscheidung folgte im Juni 2025: Das Bundesverwaltungsgericht Leipzig stellte im Compact-Verfahren fest, dass das „Remigrationskonzept“ auch gegenüber Staatsbürgern „menschenwürdewidrig“ ist, dem Demokratieprinzip widerspricht, auf Vertreibung hinausläuft und faktisch „Ausbürgerung“ vorsieht – unabhängig von sprachlichen Tarnbegriffen.
Zwar hatte sich die AfD 2024 in einer Erklärung von Sellners Konzept distanziert und betont, nicht zwischen deutschen Staatsangehörigen mit und ohne Migrationshintergrund zu unterscheiden. Auch zuletzt versuchte die AfD-Spitze, taktisch auf Abstand zu Sellner zu gehen, nachdem sich mehrere Landtagsabgeordnete in Brandenburg und Thüringen öffentlichkeitswirksam mit ihm gezeigt hatten.
Trotzdem gibt es unzählige Posts in den Sozialen Medien von Vertretern des völkischen Lagers der Partei wie auch von Helferich, die „millionenfache Remigration“ fordern. Der Staatsrechtler Markus Ogorek aus Köln sagte gegenüber CORRECTIV, dass durch die schiere Zahl auch Staatsbürger mitgemeint sein müssen – was das Konzept klar völkisch macht.
Damit wird das Bundesschiedsgericht zur eigentlichen Schlüsselinstanz dieses Machtkampfs: Es muss klären, ob Helferichs Äußerungen noch innerhalb der Grenzen der Parteisatzung liegen oder ob sie die Partei in verfassungsrechtliche Gefahr bringen. Eine Entscheidung gegen Helferich würde signalisieren, dass selbst innerhalb der AfD Grenzen gezogen werden. Ein Freispruch hingegen würde dem völkischen Lager Rückenwind geben.
Recherche: Lena Köpsell, Marcus Bensmann
Redigatur und Faktencheck: Till Eckert